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Modernisierung der Beihilfenkontrolle


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission verabschiedet überarbeitete Fassung der Leitlinien für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten
Da Marktausstieg und Substituierung ineffizienter Unternehmen wichtige Treiber wirtschaftlichen Wachstums sind, gefährden Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen das Wirtschaftswachstum

(17.07.14) - Im Zuge der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (SAM-Initiative) hat die Europäische Kommission auch die Vorschriften für die Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet. Mit den neu gefassten Leitlinien soll sichergestellt werden, dass Beihilfen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und dass sich die Investoren von in Schieflage geratenen Unternehmen an den Umstrukturierungskosten beteiligen, statt den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften. Die neuen Leitlinien werden am 1. August 2014 in Kraft treten.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: "Wir haben einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der Beihilfenkontrolle vollzogen. Die neuen Vorschriften für Beihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten stellen sicher, dass öffentliche Gelder nur dort eingesetzt werden, wo langfristig Arbeitsplätze und Know-how gerettet werden können, und erst dann, wenn die Unternehmenseigner ihren Anteil der Kosten übernommen haben."

Wenn Mitgliedstaaten Unternehmen in finanzieller Schieflage, die ansonsten aus dem Markt ausgeschieden wären, staatliche Beihilfen gewähren, halten sie diese künstlich über Wasser. Bei derartigen Beihilfen besteht die große Gefahr, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verzerrt wird, weil die eigentlich vom betroffenen Unternehmen vorzunehmende strukturelle Anpassung auf andere Unternehmen verlagert wird und effizienter wirtschaftende und innovativere Marktteilnehmer, die keine derartigen Beihilfen erhalten, benachteiligt werden. Da Marktausstieg und Substituierung ineffizienter Unternehmen wichtige Treiber wirtschaftlichen Wachstums sind, gefährden Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ferner das Wirtschaftswachstum. Es besteht somit das Risiko, dass Steuergelder verschwendet werden. Aus all diesen Gründen gelten für diese Form der Beihilfen strenge Vorgaben.

Die neuen Leitlinien ersetzen die Leitlinien aus dem Jahr 2004 (die sogenannten "Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien"). An den folgenden Grundsätzen der bisherigen Leitlinien wird jedoch festgehalten:

>> Beihilfen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können für einen auf sechs Monate befristeten Zeitraum gewährt werden ("Rettungsbeihilfen").

>> Wenn der Förderzeitraum länger als sechs Monate ist, kann die Beihilfe nur genehmigt werden, wenn sie später zurückgezahlt oder der Kommission ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird ("Umstrukturierungsbeihilfen"). Der Umstrukturierungsplan muss gewährleisten, dass die langfristige Rentabilität des betreffenden Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung wiederhergestellt wird, etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen durch spezifische Maßnahmen ausgeglichen werden und sich das Unternehmen an den Umstrukturierungskosten angemessen beteiligt.

>> Umstrukturierungsbeihilfen dürfen nur einmal in 10 Jahren gewährt werden ("Grundsatz der einmaligen Beihilfe"), um zu verhindern, dass unrentable Unternehmen mit öffentlichen Geldern künstlich über Wasser gehalten werden.

Die wichtigsten Neuerungen in den heute angenommenen überarbeiteten Leitlinien im Überblick:

>> Es wurden neue Bestimmungen aufgenommen, die vorübergehende Umstrukturierungshilfen für KMU erlauben, um die Gewährung staatlicher Unterstützung für Umstrukturierungsvorhaben zu vereinfachen und etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs in Grenzen zu halten. Dabei soll auf weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen wie Darlehen und Garantien (statt struktureller Zuwendungen wie Direktzuschüsse und Kapitalzuführungen) zurückgegriffen werden. Diese Unterstützung kann fortan auf der Grundlage eines vereinfachten Umstrukturierungsplans für maximal 18 Monate gewährt werden.

>> Mit besseren Filtern soll sichergestellt werden, dass staatliche Beihilfen dort eingesetzt werden, wo sie wirklich benötigt werden, und keine Steuergelder verschwendet werden. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten aufzeigen, dass die Beihilfe erforderlich ist, um Härtefälle, z. B. in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, zu vermeiden, und dass sich die Lage durch die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe verbessern wird, weil zum Beispiel mehr Arbeitsplätze erhalten werden können.

>> Mit neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Privatinvestoren ihren Teil der Umstrukturierungskosten übernehmen ("Lastenverteilung"). Die Investoren werden vorrangig für die Übernahme von Verlusten herangezogen werden, die vor der Gewährung der staatlichen Beihilfen entstanden sind. Der Staat soll bei erfolgreicher Umstrukturierung eine angemessene Rendite erhalten. Dieses Konzept, das jetzt auch auf nichtfinanzielle Unternehmen Anwendung finden wird, wurde während der Finanzkrise entwickelt, als zum Schutze von Steuerzahlern und Verbrauchern eine Lastenverteilung unumgänglich wurde, da den Banken zu deren Stützung große Summen öffentlicher Gelder zur Verfügung gestellt wurden.

Im MEMO/14/473 ist ausführlich erläutert, was die neuen Vorschriften im Einzelnen beinhalten und was sich gegenüber den bisherigen Leitlinien geändert hat.

Der Text der neuen Leitlinien ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/horizontal.html#rescue

Siehe auch das Themendossier unter:
http://ec.europa.eu/competition/publications/cpb/2014/009_en.pdf.

Hintergrund
Die neuen Vorschriften sind ein wichtiger Bestandteil der 2012 von der Kommission eingeleiteten Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts. Ziel der Initiative ist es, durch eine Reform der Beihilfenkontrolle einerseits "gut konzipierte" Beihilfemaßnahmen zu unterstützen, weil sie wirtschaftliches Wachstum hervorbringen und andere Ziele von allgemeinem EU-Interesse befördern können, und andererseits "schlechte Beihilfen", die den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellen, zu vermeiden. Ferner soll durch das Reformpaket erreicht werden, dass sich die Kommission bei der Durchsetzung des Beihilferechts auf Fälle mit besonders nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb konzentrieren kann.

Die Kommission hat bereits ihre Beihilfeverfahren modernisiert und den Anwendungsbereich der Gruppenfreistellungsverordnung erheblich ausgeweitet. Des Weiteren hat sie neue Leitlinien für staatliche Beihilfen für die Bereiche Breitband, regionale Entwicklung, Filmwirtschaft, Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften, Risikofinanzierung, Energie und Umwelt, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse angenommen.

Die neuen Leitlinien treten an die Stelle der bisherigen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen, die seit 2004 in Kraft sind. Letztere sollten ursprünglich im Jahr 2009 auslaufen, wurden jedoch zweimal verlängert, zuletzt im Jahr 2012, um den Diskussionen über die Modernisierung des EU-Beihilferechts nicht vorzugreifen.

Die Kommission leitete die Überprüfung der bisherigen Leitlinien, deren Ergebnis die nun vorliegenden Vorschriften sind, im Dezember 2010 ein. Im November 2013 waren die Interessenträger aufgefordert worden, zum Entwurf der neuen Leitlinien Stellung zu nehmen. Die angenommenen Leitlinien stützen sich auf die Ergebnisse dieser Konsultation, die Erfahrungen der Kommission bei der Anwendung der derzeitigen Vorschriften sowie die Grundsätze des Reformpakets zur Modernisierung des EU-Beihilferechts. (Europäische Kommission: ra)


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