Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts


Errungenschaften des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Die wirksame Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist unerlässlich, wenn auf Papier festgeschriebene Rechte in der Praxis zu greifbaren Vorteilen für Verbraucher führen sollen

(18.07.14) - Der für Verbraucherpolitik zuständige Kommissar Neven Mimica erklärte, wie wichtig eine stärkere Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten im gesamten Binnenmarkt ist. "Eine strenge Durchsetzung ist das A und O. Verbraucherrechte, die nur auf dem Papier existieren, nützen den Verbrauchern nichts. Die wirksame Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist unerlässlich, wenn auf Papier festgeschriebene Rechte in der Praxis zu greifbaren Vorteilen für Verbraucher führen sollen. Die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung trägt nicht nur zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für die Verbraucher bei, sondern nutzt auch den Unternehmen, und zwar durch mehr Transparenz, mehr Wettbewerb, gleiche Ausgangsbedingungen und Rechtssicherheit für Unternehmen. Wir müssen einen Rahmen schaffen, der es uns ermöglicht, gegen weit verbreitete Verstöße vorzugehen, die mehrere oder sogar alle EU-Länder gleichzeitig betreffen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch sorgsam überdenken, welche Rolle der Kommission zukommen soll – zunächst als Koordinatorin, aber auch, wenn es darum geht, unlautere Geschäftspraktiken festzustellen und über die gemeinsamen Mechanismen auf EU-Ebene zu entscheiden, mit denen solche Praktiken am besten bekämpft werden können."

Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sind die auf nationaler Ebene für die Durchsetzung der europäischen Verbrauchervorschriften zuständigen Behörden und die Europäische Kommission vertreten. In Fällen grenzüberschreitender Verstöße gegen die Verbraucherrechte ermöglicht es das Netz der Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Verbraucherinteressen verletzt werden, ihr Gegenstück in dem Mitgliedstaat, in dem der Händler niedergelassen ist, zu ersuchen, gegen den Verstoß einzuschreiten. Durchsetzungsbehörden können darüber hinaus gegenseitige Warnungen in Bezug auf unzulässige Praktiken aussprechen, die möglicherweise auf andere Länder übergreifen.

Über 1400 Amtshilfeersuchen wurden seit 2007 innerhalb des Netzes ausgetauscht. Die regelmäßige koordinierte Überwachung von Online-Märkten – häufig "Sweeps" genannt – führte im selben Zeitraum zu Korrekturen bei rund 2 000 nicht-konformen Websites. Die "Sweeps" sorgten für eine stärkere Sensibilisierung für Verbraucherrechte bei Online-Unternehmen und Verbrauchern in zahlreichen Sektoren: Luftverkehr, Hotelbuchung, Verbraucherkredite, Ticketverkauf für Veranstaltungen, elektronische Waren oder digitale Inhalte.

Seit dem letzten Jahr arbeiten die Durchsetzungsbehörden auch bei gemeinsamen Anliegen zusammen, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten betreffen. Die erste Maßnahme dieser Art wurde im Bereich der "In-App-Käufe" – insbesondere Spiele, vor allem für Kinder – ergriffen. Durchsetzungsbehörden in der gesamten EU verständigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften in diesem Bereich und forderten die Branche auf, unzulässige Praktiken innerhalb eines festen Zeitrahmens zu korrigieren und so ausreichenden Verbraucherschutz für Nutzer von Apps zu gewährleisten. Dieser Prozess steht kurz vor dem Abschluss, und die Ergebnisse werden in Kürze erwartet.

Künftige Herausforderungen
Die vor kurzem durchgeführte öffentliche Konsultation über die Ergebnisse der Arbeit des Netzes zeigte die Notwendigkeit auf, wirksame Lösungen zu finden, um gegen weit verbreitete Verstöße gegen die Verbraucherrechte in der EU vorzugehen. Die an der öffentlichen Konsultation beteiligten Interessenträger forderten eine stärkere Koordinierung und einen einheitlichen EU-weiten Ansatz, mit dem bessere Ergebnisse für die Verbraucher erzielt, die Einhaltung der Vorschriften erleichtert und die Kosten für Unternehmen gesenkt würden. Durch die Bündelung der Verwaltungsanstrengungen auf der Ebene der EU könnten die Regierungen erhebliche Kosten- und Ressourceneinsparungen erzielen.

In seiner Rede ging der Kommissar auch darauf ein, wie die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden sowie der Marktüberwachungs- und der Warnmechanismus verbessert werden können, um Verstöße schneller aufzudecken und die Nachteile für Verbraucher insgesamt zu reduzieren.

Ferner verpflichtete er sich, die Vorbereitungsarbeiten voranzutreiben, so dass die nächste Kommission rasch eine fundierte Entscheidung darüber treffen kann, wie die Durchsetzung des Verbraucherrechts in der EU zu stärken und die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu bewältigen sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen