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Keine Marktmacht verschafft


Fusionskontrolle: Die Europäische Kommission hat die Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt
Die Kommission konzentrierte ihre Untersuchung vor allem auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Shell und der BG Group überschneiden

(18.09.15) – Die Europäische Kommission gab grünes Licht für Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell. Die Übernahme wurde genehmigt, da sie Shell in der Öl- und Gasexploration, Gasverflüssigung und im LNG-Großhandel keine Marktmacht verschafft. Ferner wird Shell Wettbewerber nicht an der Nutzung seiner Gasinfrastruktur in der Nordsee hindern können.

Die Europäische Kommission hat die Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Übernahme Shell auf den Märkten für die Exploration von Erdöl und Erdgas, die Gasverflüssigung und den Großhandel mit Flüssigerdgas (LNG) keine Marktmacht verschaffen würde. Zudem stellte die Kommission fest, dass Shell seine Wettbewerber nicht vom Zugang zu seinen Verflüssigungsanlagen, die LNG für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liefern, oder seiner in der Nordsee gelegenen Infrastruktur für den Transport und die Verarbeitung von Erdgas ausschließen könnte.

Die Kommission konzentrierte ihre Untersuchung vor allem auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Shell und der BG Group überschneiden. Dies ist bei der Exploration von Erdöl und Erdgas, der Lieferung und Verflüssigung von Erdgas sowie der Lieferung von LNG der Fall.

Die Kommission stellte fest, dass auch das zusammengeschlossene Unternehmen auf den Märkten für die Öl- und Gasexploration, die Gasverflüssigung und den LNG-Großhandel nur über begrenzte Marktanteile verfügen würde. Außerdem würde auch nach dem Zusammenschluss eine Reihe starker Wettbewerber weiterhin auf diesen Märkten tätig sein. Daraus schloss die Kommission, dass die Übernahme Shell nicht die Möglichkeit zur Beeinflussung der Preise bieten würde und auf diesen Märkten auch nach dem Zusammenschluss Wettbewerb herrschen würde.

Die Kommission stellte ferner fest, dass Shell und die BG Group ihre Wettbewerber wahrscheinlich nicht vom Zugang zu einigen Verflüssigungsanlagen von Shell, die LNG für den EWR liefern, oder zu seiner in der Nordsee gelegenen Infrastruktur für den Transport und die Verarbeitung von Erdgas ausschließen würden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass derzeit beträchtliche zusätzliche Verflüssigungskapazitäten geschaffen werden, die schon bald in Betrieb gehen werden, und es im Nordseeraum umfangreiche ungenutzte Transport- und Verarbeitungskapazitäten für Erdöl und Erdgas gibt.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Der Zusammenschluss wurde am 29. Juli 2015 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Royal Dutch Shell ist eine weltweit aufgestellte Gruppe von Energie- und Petrochemie-Unternehmen, die unter anderem in der Exploration, Förderung und Vermarktung von Erdöl und Erdgas, in der Produktion, Vermarktung und Lieferung von Ölprodukten und Chemikalien wie auch im Bereich erneuerbare Energien tätig sind.

Die BG Group hat zwei Kerngeschäftsfelder: das vorgelagerte Erdgasgeschäft, das Explorations- und Produktionstätigkeiten sowie die Erdgasverflüssigung im Rahmen integrierter LNG-Projekte umfasst, und das LNG-Transport- und -vermarktungsgeschäft.
(Europäische Kommission: ra)


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