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Weiterhin mehrerer Wettbewerber auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme der deutschen Milch-Union Hocheifel durch Konkurrenten Arla
Zusammenschluss MUH/Arla ist in der geänderten Form für den Wettbewerb auf dem britischen Markt für H-Milch


(18.10.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der deutschen Molkereigenossenschaft Milch-Union Hocheifel (MUH) durch die Molkereigenossenschaft Arla Foods nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Ansicht der Kommission ist das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da keine wesentliche Änderung der Marktstruktur zu erwarten ist und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auch weiterhin ausreichendem Wettbewerb ausgesetzt sein wird.

Die Kommission prüfte die geplante Übernahme auf mögliche Auswirkungen auf bestimmte Märkte für Milchprodukte in den Ländern, in denen sich die Tätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen überscheiden.

Diese Prüfung erfolgte parallel zu derjenigen der ebenfalls von Arla geplanten Übernahme der britischen Genossenschaft Milk Link. Bei dem parallel geprüften Vorhaben unterbreitete Arla Verpflichtungsangebote, die die Veräußerung des H-Milch- und Milchgetränkegeschäfts von Milk Link einschließlich der entsprechenden Marken und der Produktionsstätten in der britischen Stadt Crediton (Devon) vorsehen.

In Anbetracht dieser Zusagen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss MUH/Arla in der geänderten Form für den Wettbewerb auf dem britischen Markt für H-Milch unbedenklich ist.

Auch in Bezug auf die anderen geprüften Märkte wirft die Übernahme in der geänderten Form nach Auffassung der Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Probleme auf.

Das Vorhaben wurde am 24. August 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Hintergrund
Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte, in denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden, geprüft. Es handelt sich um die Märkte für Frischmilch (Deutschland), H-Milch (Deutschland, Dänemark, Schweden und Vereinigtes Königreich), H-Sahne, Kondensmilch und H‑Kaffeesahne (EU-weit, Deutschland, Dänemark und Griechenland) sowie H‑Milchmischgetränke (EU-weit, Deutschland, Dänemark und Schweden).

Die Prüfung der Kommission hat bestätigt, dass der geplante Zusammenschluss auf den untersuchten Märkten wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die Zunahme der Marktanteile bei der Mehrzahl der betroffenen Märkten begrenzt ist und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auf allen betroffenen Märkten weiterhin mit mehreren Wettbewerbern konkurrieren wird.

Unternehmen und Produkte
Arla ist eine im Eigentum dänischer, schwedischer und deutscher Milchviehhalter stehende Molkereigenossenschaft, die eine Reihe von Molkereierzeugnissen produziert und vertreibt. Ihre Kernmärkte sind Skandinavien, Deutschland und das Vereinigte Königreich.

Die deutsche Molkereigenossenschaft MUH produziert eine Reihe von H-Milch-Produkten. MUH hat keine Milchverarbeitungsanlagen außerhalb Deutschlands, erwirtschaftet jedoch Einnahmen aus Exporten und hat Tochterunternehmen in Frankreich (Vertrieb), Luxemburg (Einkauf) und Belgien (Einkauf).

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


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