Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen


Kartellrecht: Europäische Kommission startet Konsultation zu Anwendung und Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft werden in regelmäßigen Abständen überprüft

(19.08.14) - Die Europäische Kommission hat einen Fragebogen erarbeitet, um Stellungnahmen von Interessenträgern zum Funktionieren und zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor einzuholen, nach der bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen der Versicherungswirtschaft freigestellt sind. Antworten können bis zum 4. November 2014 übermittelt werden. Mit Hilfe des Fragebogens sollen Interessenträger zur praktischen Anwendung und zur Zukunft der im März 2017 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft konsultiert werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission einen Bericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat Ende März 2016 erarbeiten.

Die Kommission holt mit diesem Fragebogen Informationen darüber ein, wie die Gruppenfreistellungsverordnung angewendet wird und welche Erfahrungen die Interessenträger dabei gemacht haben. Ferner möchte sie Aufschluss über Marktentwicklungen erhalten und erfahren, ob die Verordnung nach Ansicht der Interessenträger ganz, zum Teil oder nicht verlängert werden sollte. Die eingeholten Stellungnahmen und Marktinformationen werden in eine Folgenabschätzung zu den möglichen Optionen einfließen und der Kommission als Entscheidungshilfe dienen.

Der Konsultationsfragebogen ist hier zu finden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_iber_review/index_en.html

Die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Mit einer Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von dem im AEUV verankerten allgemeinen Verbot wettbewerbswidriger Praktiken ausgenommen, wenn diese die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft können Versicherer und Rückversicherer eine Freistellung von dem Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen und Verhaltensweisen nach Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Anspruch nehmen. Die Freistellung gilt für zwei Arten von Vereinbarungen zwischen Versicherungs- bzw. Rückversicherungsgesellschaften:

a) Vereinbarungen über gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studienergebnisse
b) Vereinbarungen über die gemeinsame Abdeckung bestimmter Arten von Risiken (Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften)

Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist ein spezielles Rechtsinstrument. Die Kommission muss feststellen, ob sich die Versicherungswirtschaft von anderen Wirtschaftszweigen, für die es keine Gruppenfreistellungsverordnung gibt, erheblich unterscheidet, so dass spezifische Regeln erforderlich sind. Daher muss die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Verordnung ist zuletzt 2010 verlängert worden und tritt im März 2017 außer Kraft. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen