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Grenzüberschreitender elektronischen Handels


Ein digitaler Binnenmarkt für Europa: Europäische Kommission stellt 16 Initiativen zur Verwirklichung vor
Das Ziel des digitalen Binnenmarkts ist es, regulierungsbedingte Barrieren zu beseitigen

(29.05.15) - Das Internet und die digitalen Technologien verändern unsere Welt – in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Europa muss sich die digitale Revolution zu eigen machen und für Menschen und Unternehmen Möglichkeiten in der digitalen Welt schaffen. Dies wird möglich, wenn wir die Dynamik des EU-Binnenmarkts nutzen. Die Europäische Kommission hat heute ihre detaillierten Pläne zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts vorgestellt und damit eine ihrer obersten Prioritäten in Angriff genommen.

Derzeit werden den Bürgern aufgrund von Barrieren im Online-Umfeld Waren und Dienstleistungen vorenthalten: Nur 15 Prozent machen Online-Einkäufe in anderen EU-Ländern; Internetunternehmen und Start-ups können die Wachstumschancen des Online-Geschäfts nicht voll nutzen: Nur 7 Prozent der KMU sind im Auslandsgeschäft tätig (weitere Zahlen sind dem Factsheet zu entnehmen). Außerdem profitieren Unternehmen und Verwaltungen nicht in vollem Umfang von den verfügbaren digitalen Werkzeugen. Das Ziel des digitalen Binnenmarkts ist es, regulierungsbedingte Barrieren zu beseitigen und endlich die 28 nationalen Märkte zu einem einzigen zusammenzuführen. Ein reibungslos funktionierender digitaler Binnenmarkt könnte mit 415 Mrd. EUR jährlich zu unserer Wirtschaftsleistung beitragen und Hunderttausende neue Arbeitsplätze hervorbringen.

Die angenommene Strategie für einen digitalen Binnenmarkt umfasst eine Reihe von zielführenden Maßnahmen, die bis Ende des kommenden Jahres umgesetzt werden sollen (siehe Anhang). Sie beruht auf drei Säulen:
1) einem besseren Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa,
2) der Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste und
3) der bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte hierzu: "Heute legen wir den Grundstein für Europas digitale Zukunft. Ich wünsche mir paneuropäische Telekommunikationsnetze, grenzüberschreitende digitale Dienste und eine Gründungswelle bei innovativen europäischen Start-ups. Ich wünsche mir, dass alle Verbraucher die besten Angebote bekommen und alle Unternehmen im größtmöglichen Markt tätig werden können – ganz gleich, wo sie sich in Europa befinden. Vor genau einem Jahr habe ich versprochen, einen vollständig digitalen Binnenmarkt zu einer meiner obersten Prioritäten zu machen. Heute lösen wir dieses Versprechen ein. Mit ihren 16 Stufen wird unsere Strategie dazu beitragen, dass der Binnenmarkt im digitalen Zeitalter bestehen kann."

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip fügte hinzu: "Unsere Strategie ist ein ehrgeiziges und notwendiges Programm, das gezielte Initiativen in Bereichen vorsieht, in denen die EU sehr viel bewirken kann. Europa bekommt dadurch die Möglichkeit, von der digitalen Zukunft zu profitieren. Die Initiativen werden Personen und Unternehmen im Online-Umfeld die Freiheiten verleihen, die sie benötigen, um ohne Einschränkungen in den Genuss der Vorteile zu kommen, die ihnen der riesige europäische Binnenmarkt bietet. Die Initiativen sind miteinander verbunden und verstärken einander. Sie müssen rasch umgesetzt werden, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum stärker zu fördern. Die Strategie ist erst der Anfang, nicht das Ziel."

Der Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther H. Oettinger kommentierte die Strategie mit den Worten: "Unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften befinden sich im Prozess der Digitalisierung. Der künftige Wohlstand wird in hohem Maße davon abhängen, wie gut wir diesen Wandel bewältigen. Europa kann sich auf seine Stärken verlassen, muss aber auch seine Hausaufgaben machen, vor allem um sicherzustellen, dass seine Industrie mitzieht und seine Bürgerinnen und Bürger das Potenzial der neuen digitalen Dienstleistungen und Produkte voll ausschöpfen. Wir müssen für eine moderne Gesellschaft bereit sein. Dafür werden wir Vorschläge vorlegen, die sowohl den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch denen der Wirtschaft gerecht werden."

Zu den drei Säulen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sind 16 zentrale Maßnahmen vorgesehen, die die Kommission bis Ende 2016 umsetzen wird:

Säule I: Besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa

Die Kommission wird Folgendes vorschlagen:
1. Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels. Dies umfasst harmonisierte EU-Vorschriften über vertragliche Aspekte sowie den Verbraucherschutz bei Online-Käufen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um materielle Waren wie Schuhe und Möbel oder um digitale Inhalte wie E-Books oder Apps handelt. Die Verbraucher werden in den Genuss von mehr Rechten und Angeboten kommen, und für Unternehmen wird es leichter sein, ihren Geschäften auch in anderen EU-Ländern nachzugehen. Dadurch wird das Vertrauen in den Online-Kauf und -Verkauf gestärkt (vgl. Fakten und Zahlen im Factsheet).

2. Eine raschere und kohärentere Durchsetzung des Verbraucherrechts durch die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.

3. Effizientere, erschwingliche Paketzustelldienste. 62 Prozent der Unternehmen, die versuchen, ihre Produkte online anzubieten, beklagen die hemmende Wirkung zu hoher Lieferkosten (siehe die kürzlich veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage zum elektronischen Handel).

4. Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking – eine diskriminierende Praxis, die aus kommerziellen Gründen von Online-Händlern angewandt wird, um den Zugang zu einer Website für den Verbraucher aufgrund seines Aufenthalts- bzw. Standorts zu sperren oder den Nutzer auf eine seinem Standort entsprechende Website mit anderen Preisen umzuleiten. Aufgrund solcher Sperren müssen beispielsweise Kunden von Autovermietungen für den gleichen Mietwagen am selben Anmietort in einem bestimmten Mitgliedstaat möglicherweise mehr als Kunden in anderen Mitgliedstaaten zahlen.

5. Ermittlung der potenziellen wettbewerbsrechtlichen Probleme auf den europäischen Märkten des elektronischen Handels. Die Kommission hat deshalb heute eine kartellrechtliche Untersuchung des Sektors des elektronischen Handels in der Europäischen Union eingeleitet.

6. Ein modernes, europäischeres Urheberrecht: Die Kommission wird noch vor Ende 2015 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um – auch im Wege weiterer Harmonisierungsmaßnahmen – die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Auf diese Weise soll der Zugang der Menschen zu kulturellen Inhalten über das Internet verbessert und somit auch die kulturelle Vielfalt gefördert werden. Zugleich eröffnen sich dadurch neue Chancen für Urheber und Anbieter von Inhalten. Insbesondere möchte die Kommission sicherstellen, dass Nutzern, die daheim Filme, Musik oder Artikel kaufen, auch unterwegs überall in Europa auf diese zugreifen können. Die Kommission wird sich außerdem die Rolle von Online-Mittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke näher anschauen. Sie wird die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzungen verschärfen.

7. Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie um festzustellen, ob ihr Anwendungsbereich auf Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter ausgeweitet werden muss, und um Möglichkeiten zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Rundfunkdiensten in Europa zu sondieren.

8. Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt: Auch Anbieter, die materielle Waren im EU-Ausland verkaufen, sollen vom elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahren profitieren können. Hinzukommen soll eine einheitliche Mehrwertsteuer-Schwelle, die kleineren Start-ups beim Einstieg in den Online-Handel helfen soll.

Säule II: Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste

Die Kommission beabsichtigt,

9. eine ehrgeizige Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften vorzulegen. Dies umfasst: eine wirksamere Koordinierung der Frequenznutzung sowie gemeinsame EU-weite Kriterien für die Frequenzzuteilung auf nationaler Ebene; die Schaffung von Anreizen für Investitionen in hochleistungsfähige Breitbandnetze; die Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Marktteilnehmer – sowohl für bestehende als auch für neue; die Schaffung eines wirksamen institutionellen Rahmens.

10. den Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien zu überprüfen, um ihn für das 21. Jahrhundert tauglich zu machen. Hierbei wird die Rolle der einzelnen Marktteilnehmer (u. a. Fernsehveranstalter und Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf) bei der Förderung europäischer Werke im Mittelpunkt stehen. Die Kommission wird auch untersuchen, wie die derzeit geltenden Bestimmungen (die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) so gestaltet werden können, dass sie neuen Geschäftsmodellen für die Verbreitung von Inhalten gerecht werden.

11. die Rolle von Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netze, App-Stores usw.) auf dem Markt eingehend zu analysieren. Soweit dies nicht bereits im Wettbewerbsrecht geregelt wird, betrifft dies Themen wie die mangelnde Transparenz bei den Suchergebnissen und in der Preispolitik, die Nutzung der von Plattformen gesammelten Daten, die Beziehungen zwischen Plattformen und Anbietern und die Bevorzugung eigener Dienste zum Nachteil von Wettbewerbern. Außerdem wird sie prüfen, wie am besten gegen illegale Inhalte im Internet vorgegangen werden kann.

12. das Vertrauen und die Sicherheit bei digitalen Diensten insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken. Auf der Grundlage der neuen EU-Datenschutzvorschriften, die bis Ende 2015 angenommen werden sollen, wird die Kommission eine Überprüfung der e-Datenschutz-Richtlinie einleiten.

13. eine Partnerschaft mit der Industrie zum Thema Cybersicherheit im Bereich der Technologien und Lösungen für die Netzsicherheit vorzuschlagen.

Säule III: Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

Die Kommission beabsichtigt,

14. eine europäische Initiative zum "freien Datenfluss" vorzuschlagen, um den freien Datenverkehr in der Europäischen Union voranzubringen. Mitunter können sich neue Dienste aufgrund von Beschränkungen hinsichtlich des Standorts der Daten oder des Zugang zu den Daten nicht entfalten, obwohl solche Beschränkungen häufig gar nicht dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Diese neue Initiative wird solche Beschränkungen beseitigen und damit Innovationen fördern. Die Kommission wird ferner eine europäische Cloud-Initiative vorstellen, in der es um die Zertifizierung von Cloud-Diensten, die Möglichkeit des Wechsels des Cloud-Diensteanbieters und um eine Forschungs-Cloud gehen wird.

15. Prioritäten für die Normung und Interoperabilität in Bereichen festzulegen, die für den digitalen Binnenmarkt eine zentrale Bedeutung haben, z. B. e-Gesundheit, Verkehrsplanung und Energie (intelligente Verbrauchsmessung).

16. eine von Inklusion geprägte digitale Gesellschaft zu fördern, in der die Bürgerinnen und Bürger über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um die Möglichkeiten des Internets nutzen und ihre eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen zu können. Durch einen neuen e-Government-Aktionsplan sollen außerdem Unternehmensregister in ganz Europa verknüpft, die Kompatibilität unterschiedlicher nationaler Systeme sichergestellt und dafür gesorgt werden, dass Unternehmen und Bürger ihre Daten nur einmal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen und Behörden nicht länger mehrfach dieselben Informationen abfragen, wenn ihnen diese Angaben bereits vorliegen. Diese Initiative zur einmaligen Abfrage ("Only once"-Initiative) wird den Verwaltungsaufwand verringern und bis 2017 potenziell zur Einsparung von jährlich rund 5 Mrd. EUR beitragen. Die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe (e-Beschaffung) sowie interoperabler elektronischer Signaturen wird beschleunigt werden.

Die weiteren Schritte
Das Projektteam für den digitalen Binnenmarkt wird bis Ende 2016 Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen liefern. Der digitale Binnenmarkt soll mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates so bald wie möglich vollendet werden.

Der digitale Binnenmarkt wird auf der Tagesordnung für die Tagung des Europäischen Rates am 25./26. Juni stehen.
(Europäische Kommission: ra)


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