Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Willen zur Bekämpfung von Korruption


Korruptionsbekämpfung: Es gibt zwar ausführliche Rechtsrahmen auf internationaler und auf europäischer Ebene, aber es hat sich gezeigt, dass ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaten sehr unterschiedlich ist
Einen ersten Schritt zur Verwirklichung dieses Zieles hat die Kommission mit der Einführung eines neuen Mechanismus gemacht


(20.06.11) - Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, durch das entschlossener gegen den schweren Schaden vorgegangen werden soll, den die Korruption auf wirtschaftlichem, sozialem und politischem Gebiet in der EU verursacht. Vier von fünf EU-Bürgern sind der Meinung, dass die Korruption ein großes Problem in ihrem Mitgliedstaat ist. Schätzungen zufolge kostet die Korruption der EU-Wirtschaft jedes Jahr 120 Mrd. EUR1. Dies entspricht 1 Prozent des BIP der EU und ist somit nur geringfügig niedriger als der gesamte Jahreshaushalt der EU.

Daraus wird deutlich, dass es eines festen politischen Willens zur Bekämpfung von Korruption bedarf. Einen ersten Schritt zur Verwirklichung dieses Zieles hat die Kommission mit der Einführung eines neuen Mechanismus gemacht: Durch den "Korruptionsbekämpfungsbericht der EU" sollen die Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Korruption unternehmen, regelmäßig überwacht und bewertet werden, und es sollen Anreize für ein größeres politisches Engagement auf diesem Gebiet gegeben werden. Die Mitgliedstaaten sollen auf diese Weise dabei unterstützt werden, einschlägige Rechtsvorschriften besser durchzusetzen, ihren internationalen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen und ihre Korruptionsbekämpfungsstrategien und -maßnahmen besser aufeinander abzustimmen.

"Die Bekämpfung der Korruption sollte absolute Priorität genießen. Es gibt zwar ausführliche Rechtsrahmen auf internationaler und auf europäischer Ebene, aber es hat sich gezeigt, dass ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaten sehr unterschiedlich ist. Ich schließe daraus, dass es den Politikern und Entscheidungsträgern am nötigen Willen zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform mangelt. Der Korruptionsbekämpfungsbericht der EU kann ein klares Bild der Korruptionsbekämpfungs-Anstrengungen und ihrer Ergebnisse zeichnen und Mängel und Schwachpunkte in den 27 Mitgliedstaaten aufzeigen und auf diese Weise die politische Bereitschaft zum Handeln fördern. Gleichzeitig sollten wir dafür Sorge tragen, dass in allen relevanten Politikbereichen der EU stärkeres Gewicht auf die Korruptionsbekämpfung gelegt wird. Um gegen die Korruption erfolgreich zu sein, bedarf es eines kontinuierlichen Vorgehens, und die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sind nur ein Teil einer umfassenden Antwort auf die Herausforderungen, die die Korruption an die Gesellschaft stellt. Ich nehme diese Herausforderungen sehr ernst. Deshalb werde ich in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen auf diesem Gebiet vorschlagen, beispielsweise neue Vorschriften über die Einziehung von Vermögen aus Straftaten, einen Aktionsplan zur Verbesserung der Kriminalitätsstatistiken und eine Strategie zur Verbesserung strafrechtlicher Finanzermittlungen in den Mitgliedstaaten", sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Die Korruption unterscheidet sich zwar in Art und Umfang von Land zu Land, schadet aber allen EU-Mitgliedstaaten und der EU als Ganzem. Sie führt zu geringeren Investitionen, behindert das Funktionieren des Binnenmarkts und schmälert die öffentlichen Finanzen. Jeder derartige Machtmissbrauch zur Erlangung privater Vorteile – sei es in Form von politischer Korruption, korrupten Handlungen von bzw. mit Hilfe von kriminellen Vereinigungen, Korruption im privaten Bereich oder aber Kleinkorruption – ist nicht hinnehmbar und kann schwer wiegende Auswirkungen haben.

Kernpunkt der auf den Weg gebrachten Initiativen ist die Einführung eines neuen Evaluierungsmechanismus zur Bewertung der Korruptionsbekämpfungsan-strengungen in der EU: Der "Korruptionsbekämpfungsbericht der EU" soll Entwicklungstrends und zu behebende Mängel aufzeigen sowie zum Voneinander-Lernen und zum Austausch bewährter Praktiken anregen. Er wird alle zwei Jahre veröffentlicht werden (erstmals im Jahr 2013) und sich auf unterschiedliche Informationsquellen gründen, darunter die bestehenden Überwachungsmechanis-men des Europarats, der OECD und der Vereinten Nationen, sowie unabhängige Sachverständige, sonstige Beteiligte und die Zivilgesellschaft. Parallel dazu sollte die EU Verhandlungen über ihre Mitwirkung in der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) aufnehmen, um Synergieeffekte zwischen den beiden Mechanismen zu schaffen.

Um wirksamer gegen Korruption vorzugehen, sollten die Mitgliedstaaten die bereits auf europäischer und internationaler Ebene bestehenden Rechtsakte zur Korruptionsbekämpfung besser umsetzen. Die EU sollte zudem Aspekte der Korruptionsbekämpfung in all ihren relevanten internen und externen Politikbereichen stärker berücksichtigen. Die Kommission wird daher im Anschluss an die heutige Initiative im weiteren Verlauf dieses Jahres aktualisierte EU-Vorschriften über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten vorschlagen und im Jahr 2012 eine Strategie zur Verbesserung strafrechtlicher Finanzermittlungen in den Mitgliedstaaten vorstellen und im Jahr 2011 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Verbrechensstatistiken annehmen.

Sie wird ferner mit EU-Agenturen wie Europol, Eurojust und der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) sowie mit dem OLAF zusammenarbeiten, um die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit auszuweiten und die Schulung von Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern. Auch wird sie weiter an der Erstellung modernisierter EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen sowie für Rechnungslegungsstandards und gesetzliche Abschlussprüfungen für EU-Unternehmen arbeiten. Darüber hinaus wird sie noch im Jahr 2011 eine Strategie zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten annehmen. Zugleich wird sie die Korruptionsbekämpfung im Erweiterungsprozess und – gemeinsam mit der Hohen Vertreterin – im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der EU stärker betonen. In der Kooperations- und Entwicklungspolitik sollen künftig mehr Auflagen und Bedingungen vorgeben werden.

Hintergrund
Das angenommene Korruptionsbekämpfungspaket besteht aus folgenden Komponenten:

>> Mitteilung der Kommission "Korruptionsbekämpfung in der EU" über die Ziele des Korruptionsbekämpfungsberichts der EU und sein Funktionieren in der Praxis. Außerdem wird näher ausgeführt, wie die EU die Korruptionsbekämpfung in allen relevanten internen und externen Politikbereichen verstärken sollte;

>> Beschluss der Kommission zur Einführung eines Berichterstattungsmechanismus für die regelmäßige Bewertung der Korruptionsbekämpfung in der EU ("Korruptionsbekämpfungsbericht der EU");

>> Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor;

>> Bericht der Kommission an den Rat über die Modalitäten der Mitwirkung der Europäischen Union in der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO).

Nächste Schritte
Das angenommene Maßnahmenpaket ist Teil einer breit angelegten Agenda zum Schutz der EU-Wirtschaft nach Maßgabe der EU-Strategie für innere Sicherheit, die die Kommission im November 2010 vorgestellt hat. Im Herbst dieses Jahres wird die Kommission zudem einen Vorschlag zur Änderung des Rechtsrahmens der EU für die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen aus Straftaten sowie einen Aktionsplan zur Verbesserung der Verbrechensstatistiken vorlegen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen