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Vogelschutzrichtlinie und Habitat-Richtlinie


Umwelt: Kommission drängt Österreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Naturschutzgebiete
Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz


(02.07.12) - Die Europäische Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich bestimmte Hochwasserschutz- und wasserwirtschaftliche Projekte in Naturschutzgebieten nicht vorschriftsgemäß bewertet. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik sendet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der Österreich aufgefordert wird, sich an die einschlägigen EU-Vorschriften zu halten. Antwortet Österreich nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie der Europäischen Union erfordern, dass alle Projekte, die signifikante Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete haben können, einer vorherigen Bewertung ihrer Folgen für das Gebiet unterzogen werden. Die Umweltvorschriften in Niederösterreich klammern derzeit Erneuerungen von Hochwasserschutzprojekten ‑wie die Versetzung oder die Erhöhung von Dämmen, die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen ‑und andere wasserbezogenen Verwaltungsbeschlüsse von diesem Erfordernis aus. In Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind solche allgemeinen Ausnahmen verboten und liegt der Nachdruck auf einer fallbezogenen Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf das betreffende Gebiet.

Im Oktober 2011 hat die Kommission den österreichischen Behörden in dieser Angelegenheit ein Aufforderungsschreiben zugeleitet. Da Österreich seine Haltung gegenüber der Bewertung für Schutzgebiete bisher nicht geändert hat, wird nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Hintergrund
Die Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz – regelt den umfassenden Schutz aller in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten. Die Habitatrichtlinie von 1992 bildet einen der Eckpfeiler der Europäischen Naturschutzpolitik und schützt über 1000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 200 natürliche Lebensräume wie besondere Arten von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten, die von europäischer Bedeutung sind. Die durch die Richtlinien geschützten Gebiete bilden Natura 2000, das EU-weite Netz von Naturschutzgebieten.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat Natura-2000-Gebiete abgegrenzt mit dem Ziel, das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Habitate in Europa zu sichern. Das Natura‑2000‑Netz umfasst von den Mitgliedstaaten ausgewiesene besondere Schutzgebiete (Special Areas of Conservation, SAC, im Fall der Habitat-Richtlinie und Special Protection Areas, SPAs, im Fall der Vogelschutzrichtlinie). Dabei ist das Natura‑2000‑Netz kein System strenger Naturschutzgebiete, in denen menschliche Aktivitäten generell ausgeschlossen werden: Das meiste Land befindet sich in Privatbesitz und der Nachdruck liegt auf einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Bewirtschaftung. (Europäische Kommission: ra)


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