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Liquiditätsgarantien nach EU-Beihilfevorschriften


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Umstrukturierungsplan der BayernLB unter der Bedingung, dass diese 5 Mrd. EUR an staatlichen Beihilfen zurückzahlt
BayernLB soll aus diesem Umstrukturierungsprozess als ein gesünderes Unternehmen hervorgehen, das sich wieder verstärkt auf die Kreditvergabe an die Realwirtschaft in ihrer Region konzentrieren wird


(06.08.12) - Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage von Zusagen Deutschlands zur grundlegenden Umstrukturierung der BayernLB Umstrukturierungsbeihilfen für die BayernLB in Form einer Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR, eines Risikoschirms von 4,8 Mrd. EUR und in Form von Liquiditätsgarantien nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission knüpfte die Genehmigung jedoch an die Bedingung, dass die BayernLB in den nächsten sieben Jahren staatliche Beihilfen in Höhe von 5 Mrd. EUR zurückzahlt. Die Kommission kam nach der beihilferechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Bank mit Hilfe des Umstrukturierungsplans ihre Rentabilität wiedererlangen wird, ohne dass sie kontinuierlich auf staatliche Beihilfen angewiesen sein wird. Der Umstrukturierungsplan sieht eine ausreichende Beteiligung der Anteilseigner an den Umstrukturierungskosten vor und stellt sicher, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt sind.

"Aufgrund der hohen Beihilfebeträge und der Vielzahl von Maßnahmen war die Prüfung zeitaufwendig und kompliziert", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia. "Der endgültige Umstrukturierungsplan für die BayernLB lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass die Bank aus ihren Fehlern gelernt hat. Außerdem stellt der von uns auferlegte Rückzahlungsplan sicher, dass die Bank nicht mehr als die unbedingt erforderlichen staatlichen Mittel behält."

Laut Umstrukturierungsplan wird die Bilanzsumme der BayernLB gegenüber 2008 um rund 50 Prozent reduziert. Des Weiteren wird die Bank ihre ausländischen Risikoaktiva in der internationalen Projektfinanzierung und im internationalen Immobiliengeschäft verringern. Ferner hat die BayernLB Verhaltensregeln zugestimmt, zu denen u. a. die Einhaltung eines Übernahme- und eines Dividendenverbots gehören.

Die Kommission kam nach der beihilferechtlichen Würdigung zu dem Ergebnis, dass die zugesagten Maßnahmen dazu beitragen dürften, dass die Bank langfristig ohne kontinuierliche staatliche Unterstützung wieder rentabel wirtschaften können wird. Die BayernLB soll aus diesem Umstrukturierungsprozess als ein gesünderes Unternehmen hervorgehen, das sich wieder verstärkt auf die Kreditvergabe an die Realwirtschaft in ihrer Region konzentrieren wird. Des Weiteren werden die bayerischen Sparkassen, die ursprünglichen Eigentümer der BayernLB, durch Wandlung stiller Einlagen einen ausreichend hohen Eigenbetrag zu den Umstrukturierungskosten leisten.

Für den von den bayrischen Landesbehörden gewährten Risikoschirm wird die BayernLB als Ausgleich für eine zu großzügige Bewertung wertgeminderter und vom Freistaat Bayern besicherten Vermögenswerte eine Vergütung ("Claw-back") von rund 2 Mrd. EUR zahlen. Des Weiteren hat die Kommission ihre Genehmigung des Umstrukturierungsplans davon abhängig gemacht, dass die BayernLB einen Teil der bislang erhaltenen staatlichen Beihilfen zurückzahlt. Nach Auffassung der Kommission sollte die BayernLB das staatliche Kapital nicht länger behalten als absolut erforderlich. Da die Bank laut ihren Finanzprognosen rückzahlungsfähig ist, erstellte die Kommission anhand dieser Projektionen einen detaillierten Rückzahlungsplan, der allerdings noch von der deutschen Bankenaufsicht genehmigt werden muss. Vorgesehen ist, dass die BayernLB in den kommenden Jahren 5 Mrd. EUR an den bayerischen Steuerzahler zurückzahlt. Hierbei handelt es sich um 3 Mrd. EUR, die die BayernLB vom Freistaat Bayern zu ihrer Rekapitalisierung erhalten hatte, und um eine Vergütung von 2 Mrd. EUR für die Bereitstellung des Risikoschirms.

Hintergrund
In den Jahren 2008 und 2009 investierte der Freistaat Bayern insgesamt 10 Mrd. EUR in die BayernLB und schirmte den Geschäftsbereich für forderungsbesicherte Vermögenswerte (Asset Backed Securities) mit einer zusätzlichen Hilfe von 4,8 Mrd. EUR gegen Risiken ab. Die österreichischen Behörden besicherten das gruppeninterne Liquiditätsrisiko der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) gegenüber der BayernLB mit 2,638 Mrd. EUR. Des Weiteren nahm die BayernLB 5 Mrd. EUR an Liquiditätsgarantien aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin in Anspruch. Ferner wurden aus den Rücklagen der LABO, dem Förderinstitut der BayernLB, 1 Mrd. EUR an die BayernLB transferiert, für die die Bank keine Vergütung gezahlt hat und die ebenfalls eine staatliche Beihilfe darstellen. Die insgesamt gewährte Unterstützung für die BayernLB betrug 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva (RWA).

Im Umstrukturierungsplan der BayernLB sind grundlegende Änderungen im Geschäftsmodell vorgesehen, die unter anderem auf eine Risikominderung, eine stärkere Ausrichtung auf das regionale Geschäft und die Nachhaltigkeit der Finanzierungs- und Kreditvergabestrategie der Bank abzielen. Grundlage des Umstrukturierungsplans sind die folgenden Zusagen und Verpflichtungen:

Die BayernLB wird die Summe der Bilanzaktiva um 51 Prozent reduzieren, indem sie unter anderem die HGAA (Österreich), die MKB (ihre ungarische Tochtergesellschaft), die SaarLB, die LB (Schweiz), die LBLux, die LBS (Bausparkredite) und die GBW Bayerische Wohnungs-AG veräußert.

Die Bank hat außerdem sieben Niederlassungen bzw. Repräsentanzen im Ausland (im Wesentlichen in Asien und Kanada) geschlossen. Im Ausland bleiben nur die Standorte Paris, New York, London und Mailand bestehen, allerdings mit erheblich geringerem Geschäftsvolumen.

Die BayernLB wird die folgenden Geschäftsbereiche schließen: forderungsbesicherte Vermögenswerte (Asset Backed Securities), gedeckte Kredite/fremdfinanzierte Akquisition (Secured Lending/Acqusition Financing) ohne Deutschlandbezug, Schiffs- und Flugzeugfinanzierung und Geschäfte mit der öffentlichen Hand außerhalb Bayerns. Außerdem wird sie ihre Aktivitäten in der internationalen Projektfinanzierung, im internationalen Immobiliengeschäft und in der Unternehmensfinanzierung im Großkundengeschäft (Corporate Banking) zurückschrauben.

Die BayernLB wird durch Reduzierung risikogewichteter Aktiva weiteres Kapital freisetzen, um sicherzustellen, dass bis 2017 die stillen Einlagen zurückgezahlt werden. Des Weiteren hat die BayernLB bis zur Rückzahlung der stillen Einlagen in Höhe von 3 Mrd. EUR unter anderem folgenden Verhaltensregeln zugestimmt: Einhaltung eines Dividenden-, Übernahme- und Hybridkapitalbedienungsverbots sowie Gehaltsobergrenzen für Führungskräfte.

Ferner wird die Genehmigung des Umstrukturierungsplans davon abhängig gemacht, dass die BayernLB bis spätestens 2019 eine Vergütung von 2 Mrd. EUR für den Risikoschirm zahlt und bis 2017 die erhaltenen staatliche Beihilfen in Höhe von 3 Mrd. EUR nach dem detaillierten Rückzahlungsplan der Kommission zurückerstattet. (Europäische Kommission: ra)


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