Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Managementleistungen für Fachmarktimmobilien


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von ECE und Metro für Immobilienmanagement in Deutschland
Das erste Mal, dass die Kommission den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens untersucht hat

(07.11.11) - Die Europäische Kommission hat dem deutschen Gewerbeimmobilienmanager ECE und dem Unternehmen Metro Asset Management Services (MAMS), einer Tochtergesellschaft der deutschen Metro Group, die Genehmigung für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das Immobilienmanagementleistungen für Fachmarktzentren anbieten soll, nach der EU-Fusionskontrollverordnung erteilt. Nachdem die Kommission den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien, insbesondere in Deutschland, geprüft hatte, kam sie zu dem Schluss, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da andere Anbieter von Managementleistungen für Fachmarktimmobilien weiterhin ausreichend Wettbewerbsdruck auf ECE und auf das Gemeinschaftsunternehmen ausüben werden.

Dies ist das erste Mal, dass die Kommission den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens untersucht. Das Vorhaben wird zu horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens und seiner Muttergesellschaft ECE in Deutschland führen und die Führungsposition von ECE beim Angebot von Managementleistungen für Fachmarktimmobilien in Deutschland weiter ausbauen.

Die Kommission hat eine Beschwerde von einem konkurrierenden Anbieter solcher Managementleistungen erhalten und die Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien in Deutschland sowie in möglichen engeren Teilsegmenten geprüft. Ihre besondere Aufmerksamkeit galt dabei der besonderen Rolle des Immobilienmanagers als Anbieter von Leistungen für den Immobilieneigentümer und seiner Schnittstellenfunktion in Bezug auf alle Aspekte der Aushandlung von Mietverträgen.

Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die Jointventure-Partner auch nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens mit einer Reihe von Wettbewerbern konkurrieren werden und dass Immobilieneigentümern weiterhin genügend andere Anbieter von Managementleistungen für Fachmarktimmobilien zur Verfügung stehen werden.

Die Kommission stellte ferner fest, dass die Gefahr gering ist, dass das Gemeinschaftsunternehmen und ECE den Mietern (d. h. den Geschäften) in den von ihnen verwalteten Fachmarktzentren die Mietkonditionieren diktieren werden, da die Mieter auch nach Gründung des Gemeinschaftsunternehmens noch eine ausreichende Auswahl an geeigneten Mietflächen haben werden.

Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 21. September 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Tätigkeiten
ECE, das letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird, erbringt Beratungs- und Managementleistungen für Erwerb, Entwicklung, Planung und Bau von Gewerbeimmobilien. Das Kerngeschäft von ECE bilden die Immobilienentwicklung und die Verwaltung von Einkaufszentren.

Metro Asset Management Services, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Metro AG, erbringt wesentliche Dienstleistungen innerhalb des Immobiliensegments der Metro Group, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Entwicklung, Vermietung, Bau und Bewirtschaftung.

Das Gemeinschaftsunternehmen, das den Namen MEC Metro-ECE Centermanagement (MEC) tragen soll, wird Managementleistungen für Fachmarktimmobilien erbringen, zunächst für 38 Fachmarktzentren in Deutschland.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Seit 1989 ist die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder aber eine eingehende Prüfung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen