Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Liquidation der Eik Bank


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe für die Abwicklung der dänischen Eik Bank
Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war


(21.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Unterstützung Dänemarks für die Liquidation der Eik Bank nach den Beihilfevorschriften des EU-Vertrags genehmigt, da damit eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank sichergestellt ist und hinreichende Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind, mit denen sich Wettbewerbsverzerrungen begrenzen lassen.

Die Bank war bis 2010 das größte Finanzinstitut auf den Färöern und auf dem übrigen Staatsgebiet Dänemarks intensiv im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft tätig. Durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Projekte geriet sie in ernste Liquiditäts- und Zahlungsschwierigkeiten und erklärte sich schließlich damit einverstanden, die dänische Regelung für die Abwicklung notleidender Finanzinstitute in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Abwicklungsvereinbarung wurden bestimmte Tätigkeiten über eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf angeboten; andere wurden dem dänischen Staatsfonds Finansiel Stabilitet (Financial Stability Company – FSC) mit dem Ziel eines späteren Verkaufs oder einer Liquidierung übertragen. Dänemark will die Liquidierung erklärtermaßen innerhalb von höchstens fünf Jahren abschließen.

Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war.

Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Unterstützungsmaßnahmen für die Liquidierung einschließlich der Übertragung von Aktiv- und Passivvermögen, Vereinbarungen über Liquiditätsfazilitäten, Kreditfazilitäten, Kapitalzuführungen und einer Verlustgarantie wie in den Leitlinien der Kommission über Hilfsmaßnahmen für die Umstrukturierung von Banken in der Krise dargelegt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar sind (siehe IP/09/1180). Insbesondere ist die Beihilfe auf die Mittel begrenzt, die nötig sind, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank durchzuführen. Zudem werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen dadurch begrenzt, dass die Teile der Bank, die nicht verkauft werden, keine neuen Tätigkeiten mehr aufnehmen, sondern lediglich ihre Geschäfte auslaufen lassen.

Am selben Tag hat die Kommission auch eine Abwicklungsbeihilfe für die ebenfalls dänische Bank Amagerbanken genehmigt.

Hintergrund
Bis September 2010 war Eik Banki P/F die erste Bank der Färöer mit einem fünfzigprozentigen Marktanteil und einer in Kopenhagen registrierten hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der Eik Bank Danmark A/S. Im Sommer 2010 gerieten sowohl Eik Banki P/F als auch Eik Bank Danmark A/S durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Immobilienprojekte in ernste Liquiditäts-und Zahlungsschwierigkeiten. Da die Banken nicht in der Lage waren, das von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde geforderte zusätzliche Kapital aufzubringen, schlossen sie am 30. September 2010 eine Abwicklungsvereinbarung mit der FSA. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen