Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz des geistigen Eigentums


Wirksame Umsetzung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll
Zoll beschlagnahmt 2013 fast 36 Millionen gefälschte Waren an den EU-Grenzen

(21.08.14) - Laut dem Jahresbericht der Europäischen Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beschlagnahmten die Zollbehörden der EU im Jahr 2013 nahezu 36 Millionen Produkte, bei denen ein Verdacht auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums bestand. Dies ist zwar ein Rückgang gegenüber den vergangenen Jahren, der Wert der abgefangenen Waren beträgt jedoch immer noch mehr als 760 Mio. EUR. Der heute vorgelegte Bericht enthält zudem Statistiken über Art, Herkunft und Beförderung der gefälschten Waren, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Europas Wertschöpfung beruht auf Innovation und Kreativität. Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ist daher nicht nur wichtig für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, sondern auch für Wachstum und Beschäftigung in der EU. Aus den Zahlen im heutigen Bericht ist ersichtlich, dass die Fälscher vor keinen Waren Halt machen und dass der Zoll beim Abfangen gefälschter Produkte richtig gute Arbeit leistet."

Ganz oben auf der Liste der beschlagnahmten Waren stehen Kleidung (12 Prozent aller beschlagnahmten Artikel) und Arzneimittel (10 Prozent). Rund 70 Prozent der Zollinterventionen im Jahr 2013 betrafen Post- und Kurierpakete, wobei 19 Prozent der Beschlagnahmen im Postverkehr mit Arzneimitteln erfolgten. Ungefähr 90 Prozent aller beschlagnahmten Produkte wurden entweder vernichtet oder es wurden Gerichtsverfahren angestrengt, um den Verstoß festzustellen. Das Hauptherkunftsland gefälschter Produkte ist weiterhin China; 66 Prozent aller beschlagnahmten Waren stammten aus China und 13 Prozent aus Hongkong. Bei bestimmten Warengruppen waren jedoch andere Länder die Hauptherkunftsländer, so etwa die Türkei bei Parfum und Kosmetika und Ägypten bei Lebensmitteln.

Hintergrund
Wie in der EU-Strategie Europa 2020 hervorgehoben, ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums eine Säule der EU-Wirtschaft und ein Schlüsselfaktor für weiteres Wachstum in Bereichen wie Forschung, Innovation und Beschäftigung. Auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist die Durchsetzung dieser Rechte unerlässlich, da von in einem unregulierten Umfeld hergestellten Fälschungen in bestimmten Fällen (etwa bei Lebensmitteln, Körperpflegebedarf und Kinderspielzeug) ernste Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger ausgehen können.

Der europäische Zoll trägt maßgeblich dazu bei, die Einfuhr von Waren, bei denen ein Verdacht auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums besteht, in die EU zu stoppen. Seit 2000 veröffentlicht die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Zolls auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Dieser Jahresbericht basiert auf Daten, die die nationalen Zollverwaltungen der Kommission übermitteln, und ist für den Zoll und EU-Institutionen wie die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ein wertvolles Hilfsmittel bei der Analyse solcher Fälle in der EU.

Im Juni 2013 wurde eine neue Verordnung zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll angenommen. Damit wurden die der Tätigkeit des Zolls in diesem Bereich zugrunde liegenden Vorschriften gestärkt.

Am 10. Dezember 2012 nahm der Rat den EU-Zollaktionsplan zum Vorgehen gegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013 bis 2017 an. Dieser Aktionsplan verfolgt die folgenden strategischen Ziele:

>> Wirksame Umsetzung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll;
>> Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, entlang der gesamten internationalen Lieferkette;
>> Reaktion auf die Haupttendenzen beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;
>> Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und den Strafverfolgungsbehörden.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen