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Beihilfen als Beitrag zur Regionalentwicklung


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung der Regionalbeihilfe für Porsche in Leipzig ein
Kommission wird prüfen, ob die Beihilfe als Investitionsanreiz notwendig und angemessen ist und ob deren Beitrag zur Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fällt als die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung

(17.07.12) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die Regionalbeihilfe zugunsten des deutschen Autoherstellers Porsche in Sachsen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Wegen der hohen Marktanteile von Volkswagen-Porsche und der investitionsbedingten Steigerung der Kapazitäten muss die Kommission eine eingehende Prüfung der Beihilfe vornehmen.

Die Kommission wird prüfen, ob die Beihilfe als Investitionsanreiz notwendig und angemessen ist und ob deren Beitrag zur Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fällt als die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung. Mit der Eröffnung eines Prüfverfahrens wird Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu den fraglichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

Im Dezember 2011 hat Deutschland eine Regionalbeihilfe für die Porsche Leipzig GmbH und die Porsche AG, beide Tochtergesellschaften der Volkswagen-Porsche-Gruppe, für ein Investitionsvorhaben in Sachsen angemeldet. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung des neuen Pkw-Modells "Porsche Macan". Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 521,56 Mio. EUR. Deutschland beabsichtigt, das Vorhaben mit 43,67 Mio. EUR in Form eines direkten Zuschusses und eines Investitionszulage zu unterstützen. Mit dem Investitionsvorhaben wurde im April 2011 begonnen; es soll 2014 abgeschlossen werden.

Leipzig kommt für Regionalbeihilfen zur Förderung der Entwicklung von bestimmten Wirtschaftstätigkeiten oder –zweigen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unio (AEUV) in Betracht.

Hintergrund
Nach den EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen kann die Kommission solche Beihilfen in der Phase der vorläufigen Prüfung nur genehmigen, wenn der durch die Investition entstandene Marktanteil und die Kapazitätssteigerung gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten.

Ist die Kommission wie im vorliegenden Fall der Meinung, dass diese Schwellenwerte überschritten werden, muss sie eine eingehende Prüfung nach der in ihrer Mitteilung über die Prüfung staatlicher Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben festgelegten Methode durchführen. Diese Prüfung stellt in einem ersten Schritt fest, ob die Beihilfe notwendig ist, um einen Anreiz für die Investition in der Region zu schaffen. Ist dies der Fall, prüft die Kommission in einem zweiten Schritt, ob die Gesamtvorteile für die Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fallen als die mit der staatlichen Maßnahme verbundene Beeinträchtigung des Wettbewerbs und des Handels zwischen den Mitgliedstaaten.

Ähnliche Fragen wie in dem Beschluss werden derzeit in zwei weiteren laufenden Volkswagen-Porsche betreffenden Untersuchungen der Kommission überprüft/behandelt. (Europäische Kommission: ra)


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