Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Preiserhöhungen hätten gedroht


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Zusammenschluss von Hapag Lloyd und CSAV im Bereich der Containerlinienschifffahrt unter Bedingungen
Containerliniendienste spielen eine zentrale Rolle im Welthandel: Daher ist Wettbewerb in diesem Bereich für die Wirtschaft und die Verbraucher in der EU sehr wichtig

(22.09.14) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss der weltweit tätigen deutschen Schifffahrtsgesellschaft Hapag Lloyd mit dem chilenischen Konkurrenzunternehmen Compañia Sud Americana de Vapores S.A. ("CSAV") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Freigabe ist an die Bedingung geknüpft, dass sich CSAV aus zwei Konsortien im Bereich des Handels zwischen Nordeuropa und der Karibik einerseits und Nordeuropa und der Westküste Südamerikas andererseits zurückzieht. In diesem Bereich wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen unzureichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt gewesen, so dass Preiserhöhungen gedroht hätten. Durch die Verpflichtungsangebote der beiden Unternehmen werden diese Bedenken ausgeräumt.

Der für Wettbewerb zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: "Containerliniendienste spielen eine zentrale Rolle im Welthandel. Daher ist Wettbewerb in diesem Bereich für die Wirtschaft und die Verbraucher in der EU sehr wichtig. Durch die in unserem Beschluss festgelegten Bedingungen wird verhindert, dass es in der Folge des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen zu Preiserhöhungen kommen könnte."

Das entstehende Unternehmen wird nach Maersk, MSC und CMA CGM die viertgrößte Containerschifffahrtsgesellschaft der Welt sein. Die Tätigkeiten von Hapag Lloyd und CSAV überschneiden sich in der Containerlinienschifffahrt, und auch vertikal bestehen begrenzte Verbindungen. Wie viele andere Reedereien, bieten beide Gesellschaften Containerliniendienste vor allem über Kooperationsvereinbarungen mit gleichartigen Unternehmen (sogenannte "Konsortien") an.

Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb auf dem Markt für Containerliniendienste auf zwölf Handelswegen zwischen Europa und Amerika, Asien und dem Nahen Osten geprüft.

Die Mitglieder eines Konsortiums legen gemeinsam wichtige Wettbewerbsparameter wie Kapazitäten, Fahrpläne und das Verzeichnis der angelaufenen Häfen fest. Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form neue Verbindungen zwischen bisher separaten Konsortien hätte entstehen lassen. Dadurch sah die Kommission die Gefahr wettbewerbswidriger Auswirkungen auf zwei Handelsrouten: zum einen auf der Route zwischen Nordeuropa und der Karibik und zum anderen auf der Route zwischen Nordeuropa und der Westküste Südamerikas. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätte auf diesen Routen über die Konsortien, denen die beiden Gesellschaften angehören, die Kapazitäten und damit die Preise zum Nachteil von Speditionen und Verbrauchern beeinflussen können.

Um diese Bedenken auszuräumen, haben die Unternehmen angeboten, die beiden Konsortien, denen CSAV auf diesen zwei Handelsrouten derzeit angehört – also die jeweils mit MSC bestehenden Konsortien Euroandes und Ecuador Express –, aufzulösen. Damit werden neue Verbindungen zwischen bisher separaten Konsortien, die durch den Zusammenschluss auf den Routen entstanden wären, verhindert. Angesichts der angebotenen Abhilfemaßnahmen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss in dieser Form keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr gibt. Die Genehmigung wird jedoch unter der Auflage erteilt, dass die Unternehmen die Zusagen in vollem Umfang einhalten.

Hinsichtlich der durch den Zusammenschluss entstehenden vertikalen Beziehungen zwischen dem Markt für Containerliniendienste und dem Markt für i) Containerterminaldienste, ii) Inlandstransport, iii) Speditionsdienste und iv) Hafenschleppdienste wurden angesichts der relativ geringen Marktanteile der Parteien auf den vor- und nachgelagerten Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken festgestellt.

Der Zusammenschluss wurde am 23. Juli 2014 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Hapag Lloyd ist eine internationale Containerschifffahrtsgesellschaft. Über ein Gemeinschaftsunternehmen mit einer Tochtergesellschaft der HGV bietet die HL AG auch Hafenterminaldienste in Hamburg-Altenwerder an. Zu den wichtigsten Aktionären der HL AG gehören die HGV, Kühne Maritime und das Touristikunternehmen TUI AG ("TUI").

CSAV bietet Containerliniendienste an und ist – begrenzt – auch in den Bereichen Spedition und Inlandstransport tätig. Kontrolliert wird CSAV von der Quiñenco S.A. (Chile), die über ihre Tochtergesellschaft SM SAAM S.A. unter anderem Terminal-, Verlade-, Schlepp- und andere zugehörige Dienste anbietet.

Auf der Route zwischen Nordeuropa und der Karibik ist Hapag Lloyd derzeit Mitglied des Konsortiums Eurosal, dem ferner HSDG und CMA CGM angehören; CSAV bildet mit MSC das Konsortium Euroandes.

Auf der Route zwischen Nordeuropa und der Westküste Südamerikas ist Hapag Lloyd derzeit Mitglied des Konsortiums Eurosal, dem ferner HSDG und CMA CGM angehören; CSAV bildet mit MSC die beiden Konsortien Euroandes und Ecuador Express.

Konsortien sind Betriebsvereinbarungen zwischen Reedereien über die gemeinsame Bereitstellung einer Dienstleistung Die Mitglieder eines Konsortiums legen gemeinsam die Kapazitäten für diese Leistung, die Fahrpläne und die angelaufenen Häfen fest. Im Allgemeinen stellt jedes Mitglied Containerschiffe für die Dienstleistung bereit und erhält im Gegenzug Containerplätze auf allen Schiffen, die für die Leistung eingesetzt werden, in einem Umfang, der dem Anteil der von ihm gestellten Schiffe an der gesamten Flotte entspricht. Die Zuteilung der Containerplätze erfolgt in der Regel im Voraus, und die Reedereien erhalten keine Entschädigung, wenn sie Plätze nicht nutzen. Die Kosten für den Betrieb des Dienstes tragen normalerweise jeweils die die Schiffe bereitstellenden Unternehmen, so dass unter Mitgliedern eines Konsortiums im Prinzip keine Kostenteilung stattfindet.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen