Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fusion: Angebotene Verpflichtungen senken Bedenken


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt unter Auflagen die Übernahme der Stromerzeugungs- und -übertragungsanlagen von Alstom durch GE
Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass Kernelemente der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an das italienische Unternehmen Ansaldo veräußert werden

(22.09.15) - Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission die Übernahme der Energiesparten von Alstom durch General Electric vorbehaltlich der Veräußerung von Kernelementen der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an Ansaldo genehmigt. Nach einer eingehenden Prüfung hat die Kommission die geplante Übernahme der Energiesparten von Alstom (Frankreich) durch General Electric ("GE") (USA) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.

Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass Kernelemente der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an das italienische Unternehmen Ansaldo veräußert werden. Hochleistungs-Gasturbinen kommen in erster Linie in Gaskraftwerken zum Einsatz. Die Kommission hatte Bedenken, dass durch den Zusammenschluss einer der wichtigsten weltweiten Konkurrenten von GE auf dem Markt für Hochleistungs-Gasturbinen wegfallen würde. GE ist der weltweit größte Hersteller von Hochleistungs‑Gasturbinen, Alstom der dritt- oder viertgrößte. Der Zusammenschluss hätte ein geringeres Maß an Innovationen und höhere Preise auf dem Markt für diese Technologie, ohne die die Klimaschutzziele kaum erreicht werden können, bewirkt. Die von GE angebotenen Verpflichtungen räumen diese Bedenken aus.

Für die anderen von dem Vorhaben betroffenen Bereiche, und zwar Stromerzeugung aus Wärmekraft (ausgenommen Gas), Energieübertragung und erneuerbare Energien, bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken seitens der Kommission, da sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen hier nicht überschneiden, sondern ergänzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Ich freue mich, dass wir dieses Vorhaben genehmigen und damit zeigen können, dass Europa wirtschaftsoffen handelt und dass Technologie aus Europa Potenzial hat und Investitionen aus dem Ausland anziehen kann.

Wir haben sowohl während der Untersuchung als auch bei der Ausarbeitung geeigneter Abhilfemaßnahmen sehr eng und erfolgreich mit der Wettbewerbsabteilung des US-Justizministeriums zusammengearbeitet.

Die Veräußerung der Alstom-Schlüsseltechnologie zur Herstellung von Hochleistungs-Gasturbinen an Ansaldo sorgt dafür, dass Unternehmen und Verbraucher in Europa weiterhin von dieser innovativen Technologie und dem Know-how profitieren können.

Angesichts der Herausforderungen im Bereich Klimawandel und Modernisierung der Energieversorgung, können wir keinesfalls auf moderne Technologie für Hochleistungs-Gasturbinen verzichten. Es handelt sich um die effizienteste, sauberste und flexibelste Technologie zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen. Sie bildet eine wichtige Ergänzung zur wetterabhängigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen – wenn kein Wind weht, können zumeist nur flexible Gaskraftwerke einspringen."

Die Untersuchung der Kommission
Hochleistungs-Gasturbinen arbeiten entweder im 50- oder im 60-Hz-Frequenzbereich und können nach produzierter Strommenge weiter unterschieden werden (mittlere, große bzw. sehr große Turbinen). Bei den Turbinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handelt es sich durchweg um Turbinen mit 50 Hz Frequenz. Die eingehende Prüfung der Kommission bezog sich in daher in erster Linie auf die Märkte für den Verkauf und die Wartung von Hochleistungs‑Gasturbinen mit 50 Hz Frequenz, auf denen Alstom im EWR direkt mit GE konkurriert.

Der Markt für Hochleistungs-Gasturbinen ist mit nur vier global aufgestellten, technologisch umfassend ausgerüsteten Wettbewerbern ein konzentrierter Markt: Marktführer ist GE, gefolgt von Siemens, Alstom und Mitsubishi Hitachi Power Systems (MHPS). Grund für die Konzentration sind die sehr hohen Anfangsinvestitionen in F&E, Erprobung und Herstellung, die zu sehr hohen technologischen und finanziellen Markteintrittsschranken führen. Der fünfte Konkurrent, Ansaldo, hat begrenztere F&E-Kapazitäten, eine kleinere Produktpalette und eine geringere Reichweite.

Der Anteil des aus der Übernahme hervorgehenden Unternehmens am EWR-Markt für Hochleistungs-Gasturbinen mit 50 Hz Frequenz würde bei über 50 Prozent
Prozent liegen und der Anteil am weltweiten Markt für Hochleistungs-Gasturbinen mit 50 Hz Frequenz würde ebenfalls sehr hoch liegen. Im EWR hätte das Vorhaben in der angemeldeten Form:

>> Zwei der drei wichtigsten Wettbewerber zusammengeführt:
Alstom ist mit seinen Turbinen GT 26 (groß) und GT 36 (sehr groß) in den technologisch am weitesten entwickelten Marktsegmenten für große sowie für sehr große Hochleistungs-Gasturbinen aktiv und somit sowohl in technologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein wichtiger und enger Wettbewerber von GE und Siemens, besonders im EWR, wo die betriebliche Flexibilität dieser Turbinen für die Kunden sehr wichtig ist. MHPS hingegen ist ein entfernterer Konkurrent, da das Unternehmen einen anderen technologischen Schwerpunkt hat und im EWR weniger aktiv ist. Eine wirtschaftliche Analyse der in den letzten fünf Jahren im Rahmen von Ausschreibungen für Hochleistungs‑Gasturbinen abgegebenen Gebote hat in Bezug auf die Gebote von GE und Alstom wesentliche wettbewerbliche Interaktionen bestätigt und die Gefahr von Preiserhöhungen aufgezeigt.

>> Zum Wegfall einer wichtigen Quelle von Innovationen führen können:
Die Hochleistungs-Gasturbinen-Technologie von Alstom gehört zu den fortschrittlichsten, flexibelsten und saubersten und entspricht den Anforderungen europäischer Kunden in Bezug auf betriebliche Flexibilität in besonderem Maße. In der angemeldeten Form hätte das Vorhaben zu geringeren Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, weniger F&E und schwächerer Innovationstätigkeit geführt. Auch barg das Vorhaben die Gefahr der Einstellung bestimmter Alstom-Turbinenmodelle und das neu entwickelte und fortschrittlichste Modell (GT 36) wäre unter Umständen nie auf den Markt gelangt. Diese Sorge wurde von zahlreichen Marktbeteiligten geäußert, so auch von großen europäischen Versorgungsunternehmen.

>> Zum Wegfall des Konkurrenzdrucks geführt, der von der Alstom-Tochtergesellschaft Power System Manufacturing (PSM) im Bereich der Wartung von bereits installierten Hochleistungs‑Gasturbinen von GE mit ausgereifter Technologie (besonders des Modells 9FA) ausgeht. Da GE auf diesem Markt eine beherrschende Stellung innehat und PSM der wichtigste potenzielle Wettbewerber ist, hätte das Risiko von Preiserhöhungen und geringerer Innovationstätigkeit bestanden.

Die Verpflichtungen
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die beteiligten Unternehmen an, die technologisch fortschrittlichsten Bereiche der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom zu veräußern und auch wichtiges Personal für die Weiterentwicklung abzutreten, so:

>> die Hochleistungs-Gasturbinen-Technologie von Alstom für die Turbinen GT 26 und GT 36, existierende Upgrades und in der Entwicklung befindliche Technologie für künftige Upgrades, ausgenommen im Wesentlichen nur die Technologie für das ältere Alstom-Modell GT 13, für das seitens der Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen,
>> eine große Zahl von F&E-Ingenieuren, die bei Alstom beschäftigt sind und die von Alstom veräußerte Hochleistungs‑Gasturbinen-Technologie weiterentwickeln werden,
>> die beiden Test-Anlagen für die Turbinenmodelle GT 26 und GT 36 in Birr (Schweiz),
>> langfristige Wartungsvereinbarungen für 34 Turbinen des Modells GT 26, die in den letzten Jahren von Alstom verkauft wurden, und
>> das PSM-Wartungsgeschäft von Alstom in Florida (USA).

GE hat das italienische Unternehmen Ansaldo als potenziellen Käufer für diese Vermögenswerte vorgeschlagen. Ansaldo ist bereits auf dem Markt für Hochleistungs-Gasturbinen tätig. Das Unternehmen verfügt bereits über Know-how, Erfahrung und eine effiziente Produktionsanlage für Gasturbinen und andere Kraftwerksbestandteile (wie Dampfturbinen und Generatoren), die häufig zusammen mit Hochleistungs-Gasturbinen erworben werden.

Durch die von GE angebotenen Verpflichtungen kann der Käufer auf dem Markt eine ähnliche Rolle übernehmen wie bisher Alstom, so dass der wirksame Wettbewerb erhalten bleibt. Ferner gewährleistet die Veräußerung das Fortbestehen der besonderen Hochleistungs‑Gasturbinen-Technologie von Alstom (mit gemischtem Vergleichsprozess), die den Anforderungen europäischer Kunden besonders gut gerecht wird. Für den Käufer macht sie fortschrittliches F&E-Wissen verfügbar und schafft Anreize für die weitere starke Förderung von Innovationen auf diesem für Europa wichtigen Markt.

GE darf die Übernahme von Alstom erst umsetzen, wenn die Kommission die Veräußerungen an Ansaldo förmlich geprüft und genehmigt hat.

Aus oben genannten Gründen konnte die Kommission mit den beschriebenen Auflagen nach der EU‑Fusionskontrollverordnung grünes Licht für den Zusammenschluss geben.

Internationale Zusammenarbeit
Angesichts der Komplexität der Wettbewerbssache und der globalen Ausrichtung der Unternehmen hat die Kommission mit den Wettbewerbsbehörden mehrerer Länder zusammengearbeitet. Von besonderer Bedeutung war die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Antitrust-Abteilung des US-amerikanischen Justizministeriums (DoJ). Zwar waren die Bedenken des DoJ aufgrund der anderen Bedingungen auf den US-Märkten für Hochleistungs-Gasturbinen (die mit 60-Hz-Frequenz arbeiten) nicht deckungsgleich mit den Bedenken der Kommission, doch haben ein regelmäßiger Meinungsaustausch und der Austausch von Beweisen sowie ein gemeinsamer Ansatz bei den Gesprächen über Abhilfemaßnahmen zu abgestimmten, für beide Seiten zufriedenstellenden Verpflichtungen geführt.

Die Kommission hat während des gesamten Verfahrens auch mit den Behörden in Brasilien, Kanada, China, Israel und Südafrika kooperiert.

Hintergrund
Markt für Hochleistungs-Gasturbinen
Die Internationale Energieagentur (IEA) geht davon aus, dass die Erzeugung von Strom aus Gas in Europa mittelfristig weiterhin eine wichtige Rolle spielen und ihre Bedeutung langfristig zunehmen wird.Moderne Technologie für Hochleistungs-Gasturbinen erfordert intensive Forschungstätigkeit und hohe Investitionen. Um die Stromerzeugung in Europa klimafreundlicher zu machen, wird flexible und effiziente Hochleistungs-Gasturbinen-Technologie auch in Zukunft unabdingbar sein, denn

>> sie kann die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen ergänzen (indem sie durch geringe Startzeit vorübergehende Versorgungsengpässe quasi sofort ausgleicht) und
>> sie ist von allen Technologien zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen die umweltfreundlichste (hohe Effizienz und geringe Emissionen).

Daher stellt die EU-Mittel aus dem Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung für Forschungstätigkeiten im Bereich von Hochleistungs-Gasturbinen zur Verfügung.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen