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Speicherung von Telekommunikationsdaten


Insgesamt niedriges Harmonisierungsniveau: Europäische Kommission legt Bericht über die Bewertung der Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung vor
Thema Datenschutz: EU-Richtlinie bietet an sich keine Gewähr, dass die Daten im vollen Einklang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten gespeichert, abgefragt und verwendet werden


(21.04.11) - Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Bewertung der Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, in dem sie über die Anwendung der Richtlinie seit ihrem Erlass 2006 Bilanz zieht. Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten wurde wegen des dringenden Sicherheitsbedarfs nach den schweren Terroranschlägen von Madrid (2004) und London (2005) angenommen.

Der Bericht wertet die Speicherung von Telekommunikationsdaten als ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten. In vielen Fällen gelingt es dank der Beweiskraft der gespeicherten Daten, Straftaten aufzuklären und dem Recht Geltung zu verschaffen.

Allerdings wurde die Richtlinie nicht einheitlich umgesetzt, und die unterschiedliche Gesetzeslage in den Mitgliedstaaten stellt die Telekommunikationsunternehmen vor Schwierigkeiten. Außerdem bietet die Richtlinie an sich keine Gewähr, dass die Daten im vollen Einklang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten gespeichert, abgefragt und verwendet werden. In manchen Mitgliedstaaten wurden daher die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie vom jeweiligen Verfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Kommission wird jetzt die Regeln für die Vorratsdatenspeicherung in Absprache mit den Polizei- und Justizbehörden, der Wirtschaft, den Datenschutzbehörden und der Zivilgesellschaft überprüfen, um verbesserte rechtliche Rahmenregeln vorzuschlagen.

"Unsere Bewertung hat bestätigt, wie wichtig gespeicherte Telekommunikationsdaten für die Justizsysteme und die Strafverfolgung sind. Sie liefern Beweise, dank deren nicht nur Täter, die sich schwerer krimineller oder terroristischer Straftaten schuldig gemacht haben, überführt, sondern auch Unschuldige entlastet werden. Gespeicherte Daten haben beispielsweise entscheidend dazu beigetragen, dass in den Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie umgesetzt ist, dank der Fahndungsaktion 'Operation Rescue' ein internationales Pädophilen-Netz enttarnt, 670 Verdächtige identifiziert und Kinder vor diesem Netz geschützt werden konnten. Der Bewertungsbericht hat allerdings auch gravierende Mängel aufgezeigt. Wir brauchen einen verhältnismäßigeren, einheitlicheren Ansatz für die gesamte EU. Deswegen ist es meine Absicht, die Richtlinie zu überprüfen und klar zu regeln, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind", sagte Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Im Bewertungsbericht wird analysiert, wie die Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt haben. Außerdem werden die Verwendung der gespeicherten Daten und die Folgen für Betreiber und Verbraucher untersucht.

Die wichtigsten Ergebnisse:
Die meisten Mitgliedstaaten halten EU-Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung weiterhin im Interesse der Strafverfolgung, des Opferschutzes und der Strafjustiz für notwendig. Die Verwendung von Daten in Verbindung mit Telefonnummern, IP-Adressen und Benutzerkennungen von Mobiltelefonen hat in polizeilichen Ermittlungen dazu beigetragen, Straftäter zu überführen und Unschuldige zu entlasten.

Die Vorratsdatenspeicherung wird in den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise praktiziert. Die Aufbewahrungsfristen reichen beispielsweise von sechs Monaten bis zwei Jahren, und auch im Hinblick auf den zugelassenen Verwendungszweck und die rechtlichen Verfahren zur Datenabfrage gibt es erhebliche Unterschiede.

Da mit der Richtlinie nur teilweise eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften angestrebt wurde, ist es nicht überraschend, dass das Vorgehen in diesem Bereich nicht einheitlich ist. Das insgesamt niedrige Harmonisierungsniveau kann allerdings die Telekommunikationsunternehmen und insbesondere kleinere Betreiber vor Probleme stellen. Die Kostenerstattung für die Speicherung und Bereitstellung der Daten durch Unternehmen ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt. Die Kommission wird prüfen, inwieweit die Kostenerstattung einheitlicher geregelt werden kann.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine beträchtliche Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre dar. Zwar gibt es keine konkreten Beispiele für schwerwiegende Verstöße gegen dieses Recht, aber das Datensicherheitsrisiko bleibt bestehen, solange nicht weitere Schutzvorkehrungen getroffen werden. Daher wird die Kommission eine strengere Regelung für die Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten ins Auge fassen.

Hintergrund
Die von den Betreibern gespeicherten Telekommunikationsdaten werden von Polizei und Justiz zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten und Terrorismus genutzt.

Die EU hat in den vergangenen zehn bis 15 Jahren eine Reihe von Richtlinien erlassen, um die Anforderungen an die befristete Datenspeicherung durch Telekommunikationsbetreiber zu regeln.

Gemäß der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass diese Betreiber bestimmte Datenkategorien (Einzelheiten über Telefongespräche und E-Mails, wie Zeitpunkt, Dauer, Sender/Empfänger oder Gesprächsteilnehmer, nicht aber Inhalte von Gesprächen oder Nachrichten) für die Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten im Sinne des einzelstaatlichen Rechts speichern. Die Dauer der Aufbewahrung beträgt mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre (und wird von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie ins innerstaatliche Recht festgesetzt).

Die Strafverfolgungsbehörden der meisten Mitgliedstaaten haben der Kommission gegenüber bestätigt, dass die gespeicherten Daten die polizeilichen Ermittlungen wirksamer gemacht haben und so eine zentrale Rolle für den Schutz der Zivilbevölkerung spielen. Diese Daten liefern wertvolle Indizien und Beweise, die zur Überführung von Straftätern bzw. zur Entlastung Unschuldiger in Fällen geführt haben, die ohne die Vorratsdatenspeicherung vielleicht nie aufgeklärt worden wären.

Die Datenschutzbehörden kritisieren die Richtlinie, weil ihrer Meinung nach die Einschränkungen der Vorratsspeicherung und die Sicherheitsvorkehrungen gegen eine missbräuchliche Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten nicht ausreichen.

Nach Artikel 14 der Richtlinie ist die Kommission verpflichtet, eine Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie sowie ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten und die Verbraucher vorzulegen.

Nächste Schritte:
Aufbauend auf dieser Bewertung wird die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie ausarbeiten. Dazu wird sie in den kommenden Monaten die Polizei-, Justiz- und Datenschutzbehörden, die Wirtschaftsbeteiligten und die Zivilgesellschaft konsultieren. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die dem künftigen Vorschlag als Grundlage dienen wird.

Website der GD Inneres:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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