Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vollendung des digitalen Binnenmarkts


Internethandel: EU mit Aktionsplan zur Verdoppelung des elektronischen Handels bis 2015
Nach Erkenntnissen der Europäischen Kommission werden Verbraucher und Unternehmen allerdings nach wie vor durch zahlreiche Probleme vom Internethandel abgehalten


(23.01.12) - Elektronischer Geschäftsverkehr und Online-Dienste verfügen über ein großes Entwicklungspotenzial und können sich in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Hinsicht positiv auswirken. Für jeden Arbeitsplatz, der in anderen Bereichen der Wirtschaft vernichtet wird, schafft die Internet-Wirtschaft 2,6 neue Stellen, während sie für die Verbraucher auch in ländlichen oder abgelegenen Gebieten eine größere Auswahl mit sich bringt. Der Nutzen, der durch die niedrigeren Preise und die größere Auswahl an Waren und Dienstleitungen im Internet entsteht, wird auf 11,7 Mrd. EUR geschätzt, was 0,12 Prozent des europäischen BIP entspricht. Stiege der Anteil des elektronischen Handels auf 15 Prozent des gesamten Einzelhandels und würden die noch verbleibenden Binnenmarkthemmnisse beseitigt, könnte der Nutzen für den Verbraucher 204 Mrd. EUR bzw. 1,7 Prozent des europäischen BIP erreichen.

Nach Erkenntnissen der Europäischen Kommission werden Verbraucher und Unternehmen allerdings nach wie vor durch zahlreiche Probleme vom Internethandel abgehalten: So besteht häufig Unkenntnis oder Unsicherheit hinsichtlich der geltenden Vorschriften, sind die Angebote intransparent oder nur schwer miteinander vergleichbar und Zahlungen wie Lieferungen häufig teuer und nicht bedarfsgerecht.

Aus diesem Grund hat die Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda und der Binnenmarktakte sowie als Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rates, einen Fahrplan für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis 2015 vorzulegen, eine Mitteilung mit 16 konkreten Maßnahmen angenommen, die den Anteil des elektronischen Handels am Einzelhandel (derzeit 3,4 Prozent) sowie den Beitrag der Internetwirtschaft zum europäischen BIP (derzeit weniger als 3 Prozent) bis zum Jahr 2015 verdoppeln sollen. In einigen Mitgliedstaaten (wie Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich oder auch Schweden) könnten elektronischer Handel und Online-Dienste bis 2015 mit mehr als 20 Prozent zum Wirtschafts- und Nettobeschäftigungswachstum beitragen.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin Neelie Kroes und Verbraucherschutzkommissar John Dalli unterstrichen ihre diesbezüglichen Ziele und erklärten: "Unter den zurzeit schwierigen Bedingungen in Europa müssen die vorhandenen Wachstums- und Beschäftigungsreserven dringend mobilisiert werden. Der heute von uns vorgestellte Aktionsplan wird Bürgern und Unternehmen neue Chancen eröffnen und Europa zu dem so dringend benötigten Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum verhelfen. Sein Ziel ist die Beseitigung sämtlicher Hemmnisse, die die Entwicklung der europäischen Internetwirtschaft bislang gebremst haben."

Inhalt der Mitteilung
Der Binnenmarktakte und der Digitalen Agenda entsprechend enthält die Mitteilung einen Aktionsplan, der den grenzübergreifenden Zugang zu Internet-Produkten und -dienstleistungen erleichtern, Probleme mit Zahlungen und Lieferungen sowie mit Verbraucherschutz und -information aus der Welt schaffen, die Beilegung von Streitigkeiten und die Entfernung illegaler Inhalte erleichtern und so zu größerer Internetsicherheit und zu einer stärkeren Achtung der Grundrechte und -freiheiten im Internet beitragen wird. Ziel ist die Schaffung eines günstigeren Umfelds für die Entwicklung eines dynamischen digitalen Binnenmarkts, wozu die hierfür bestehenden Hemmnisse beseitigt und parallel dazu Investitionen in drahtlose Anschlüsse und feste Infrastrukturen der neuen Generation begünstigt sowie die Entwicklung von Cloud Computing-Diensten ermöglicht werden sollen.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Der Mitteilung zufolge können elektronischer Handel und Online-Dienste in den kommenden fünf Jahren mit bis zu 20 Prozent zu Beschäftigung und Wachstum beitragen. Auch Menschen in abgelegenen Gebieten oder schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen wird der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erleichtert, was zum territorialen Zusammenhalt in Europa beiträgt.

Die Mitteilung zeigt auch die Hindernisse für die weitere Entwicklung der Internetwirtschaft auf, nämlich ein zu geringes legales und grenzübergreifendes Angebot, unzureichende Informationen und ungenügender Schutz für Verbraucher, unzureichende Effizienz von Lieferungen und Zahlungen, nach wie vor zu schwer zu bekämpfende illegale Inhalte und Risiko der Verbreitung der Cyberkriminalität.

Hintergrund
Den Verbrauchern fehlt es häufig noch immer an Vertrauen in elektronischen Handel und Online-Dienste und sie sorgen sich um die Achtung ihrer Rechte, insbesondere dann, wenn Probleme auftreten. Auch sind sie mitunter verärgert darüber, dass manche Online-Dienste in ihrem Land nicht angeboten werden oder sie manches nicht in anderen Mitgliedstaaten kaufen können, z. B. weil der betreffende Anbieter nicht in ihr Land liefern oder keine ausländischen Zahlungskarten akzeptieren will. Darüber hinaus sind sie mitunter vom Zugang zu Breitbandnetzen abgeschnitten und mit zunehmender Cyberkriminalität konfrontiert.

Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) enthält Vorschriften, die die Erbringung von Online-Diensten in der Europäischen Union erleichtern und sicherstellen, dass diese Dienste bestimmte Kriterien erfüllen.

Diese Richtlinie stellt die Grundlage für die grenzübergreifende Entwicklung von Online-Diensten dar. Sie ist technologieneutral und wurde bei der 2010 durchgeführten öffentlichen Konsultation6 von den Teilnehmern als der Schlüssel zum digitalen Binnenmarkt anerkannt. Sie muss also nicht geändert, sondern lediglich ergänzt werden.

Die Richtlinie sieht auch vor, dass Anbieter von Online-Diensten grundsätzlich die Vorschriften ihres Sitzlandes einhalten müssen. Sie enthält außerdem Bestimmungen zum Verbraucherschutz. So schreibt sie beispielsweise vor, dass Dienstleister ihre Kontaktdaten auf den betreffenden Websites angeben müssen, dass Werbung als solche erkennbar sein muss und dass die Verbraucher vor Spam geschützt werden müssen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass Vermittler von Internet-Dienstleistungen bei illegalen Inhalten, die von Dritten ins Internet gestellt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Haftung befreit sind.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/communication_2012_de.htm
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm
http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/market_studies/ e_commerce_study_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen