Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

In Einklang mit EU-Beihilfevorschriften?


Staatliche Beihilfen: Kommission prüft Deutschlands regionale Investitionsbeihilfe zugunsten von Linamar Powertrain
Die Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses und einer Investitionszulage gewährt werden soll, würde sich auf insgesamt 26,65 Mio. EUR belaufen


(23.11.11) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eröffnet, um zu prüfen, ob die regionale Investitionsbeihilfe, die Deutschland der kanadischen Linamar-Gruppe für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Crimmitschau (Sachsen) gewähren möchte, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens bietet Dritten Gelegenheit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen, lässt aber keine Schlüsse auf den Ausgang des Verfahrens zu.

Die Investition in die Produktion von Motoren- und Getriebeteilen für Kraftfahrzeuge soll in einem Fördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union getätigt werden. Nach dieser Bestimmung sind in Gebieten, in denen der Lebensstandard außergewöhnlich niedrig ist oder erhebliche Unterbeschäftigung herrscht, Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung zulässig. Die Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses und einer Investitionszulage gewährt werden soll, würde sich auf insgesamt 26,65 Mio. EUR belaufen.

Da die mit dem Investitionsvorhaben geschaffenen Kapazitäten bestimmte Schwellenwerte der Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Jahre 2007-2013 überschreiten würden, muss die Kommission eine eingehende Prüfung einleiten. Nach Auffassung der Kommission ist das Risiko, dass Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben den Wettbewerb verzerren, besonders hoch, wenn der Begünstigte einen Marktanteil von über 25 Prozent hat bzw. die durch das Vorhaben geschaffenen Produktionskapazitäten mehr als 5 Prozent des Marktes ausmachen (wenn die Jahreszuwachsrate des sachlich relevanten Marktes unter der Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts im EWR liegt).

Die Kommission wird insbesondere prüfen müssen, ob und in welchem Umfang die Beihilfe als Anreiz dafür erforderlich ist, dass Linamar die Investition in Crimmitschau durchführt, und ob die Vorteile der Beihilfemaßnahme die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Diese Prüfung wird auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission über die eingehende Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben vorgenommen.

Hintergrund
Die Kommission hat in den vergangenen Jahren eine Reihe anderer förmlicher Verfahren zur Prüfung regionaler Investitionsbeihilfen im Kfz-Sektor eröffnet, in denen bislang noch kein abschließender Beschluss gefasst worden ist. Diese betreffen beispielsweise Fiat Powertrain in Polen, BMW und Volkswagen in Deutschland und Audi in Ungarn.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.33152 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Euroäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen