Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erdgas zu LNG verflüssigen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Joint Venture zwischen BP, Chevron, Eni, Sonangol und Total im Bereich Flüssigerdgas
Zusammenschluss wirft angesichts des voraussichtlich relativ geringen Marktanteils des Joint Ventures keine Wettbewerbsprobleme auf


(25.05.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über das angolanische Unternehmen Angola LNG (das Joint Venture) durch BP (Vereinigtes Königreich), Chevron Global Energy (USA), Eni (Italien), Sociedade Nacional de Combustíveis de Angola (Sonangol, Angola) und Total (Frankreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Das Joint Venture wird in Angola in der Produktion von Flüssiggas (liquefied natural gas, LNG) tätig sein und weltweit LNG anbieten.

Die Kommission hat festgestellt, dass der Zusammenschluss angesichts des voraussichtlich relativ geringen Marktanteils des Joint Ventures, des Vorhandenseins mehrerer ernstzunehmender Wettbewerber auf dem betroffenen Markt sowie der Möglichkeit der Wettbewerber, weiterhin auf LNG-Wiederverdampfungsterminals zuzugreifen, keine Wettbewerbsprobleme aufwirft.

Das Joint Venture soll Erdgas, das als Nebenprodukt bei der Erdölproduktion entsteht und in Pipelines zur Verflüssigungsanlage in Angola geleitet wird, zu LNG verflüssigen. LNG ist Flüssigerdgas, das zu Transport- oder Lagerzwecken auf eine Temperatur von rund -162° C heruntergekühlt wird. Das LNG wird anschließend weltweit zur Wiederverdampfung vermarktet.

Die Tätigkeiten der am Joint Venture beteiligten Unternehmen überschneiden sich auf dem Markt für den Großhandel mit LNG im EWR. Da der Marktanteil des Joint Ventures relativ gering sein wird und es sich ernsthaften Wettbewerbern stellen werden muss, kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Joint Venture und seine Muttergesellschaften auf dem LNG-Großhandelsmarkt weiterhin hinreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein werden. Obwohl drei der Muttergesellschaften (Total, Eni und BP) Kapazitätsrechte an Wiederverdampfungsterminals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) halten, werden sie nicht in der Lage sein, Dritte vom Zugang zu diesen Terminals abzuschotten, weil das EU-Recht Dritten den Zugang zur Gasinfrastruktur, u. a. zu Wiederverdampfungsterminals, sichert. Die Gründung des Joint Ventures wirkt sich deshalb nicht beschränkend auf die Zugangsmöglichkeiten der Wettbewerber zur Gasimportinfrastruktur aus.

Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass der wirksame Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme beeinträchtigt wird.

Das Vorhaben wurde am 4. April 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
BP, Chevron, Eni und Total sind weltweit in der Exploration, Produktion, Raffination und im Vertrieb von Erdöl- und Erdgasprodukten tätig. Sonangol ist alleiniger Konzessionär für die Exploration von Erdöl und Erdgas auf dem angolanischen Meeresboden und -untergrund.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen