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Umweltpolitik: Mehr Sicherheit für Biozidprodukte


Die Europäische Kommission hat die Biozidrichtlinie überprüft und festgestellt, dass das Zulassungsverfahren für Wirkstoffe vereinfacht und gestrafft werden könnte
Neue Vorschriften sollen auch die Zahl von Tierversuchen verringern, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird


(26.07.12) - Neue EU-Vorschriften für Biozidprodukte sind in Kraft, die den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessern werden. Biozidprodukte sind notwendig für die Bekämpfung von Organismen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier schaden oder Schäden an Materialien verursachen. Da sie aber aufgrund ihrer Eigenschaften auch ein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellen können, müssen sie sorgfältig reguliert werden. Die neue Verordnung über Biozidprodukte wird diese chemischen Produkte sicherer machen und ihre Zulassung auf dem EU-Markt vereinfachen, wodurch der freie Verkehr auf dem Binnenmarkt verbessert wird.

EU-Umweltkommisaar Janez Potočnik erklärte: "Dies ist ein weiterer Schritt, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt zu gewährleisten. Die neue Verordnung soll dafür sorgen, dass nur sichere Produkte bereitgestellt und die gefährlichsten Stoffe von unserem Markt ferngehalten werden. Durch eine Vereinfachung der Zulassung wird sie den europäischen Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Vorteile bringen."

Biozidprodukte gehören zum täglichen Leben. Zu ihnen zählen Desinfektionsmittel, die daheim oder in Krankenhäusern verwendet werden, Rattengift, Insektenschutzmittel, Antischimmelspray und -farbe, Wasserreinigungstabletten und viele andere Produkte. Seit 1998 gibt es EU-Rechtsvorschriften für diese Erzeugnisse, und seitdem wurden knapp tausend davon im Rahmen der Biozidrichtlinie zugelassen.

Die Europäische Kommission hat die Biozidrichtlinie überprüft und festgestellt, dass das Zulassungsverfahren für Wirkstoffe vereinfacht und gestrafft werden könnte. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe. Sie wird der Industrie Kosteneinsparungen von schätzungsweise 2,7 Mrd. EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren bescheren.

Dank der neuen Vorschriften wird auch die Zahl von Tierversuchen verringert, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte) wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt.

Zudem wird ein umfassenderer Schutz geboten, da die neuen Rechtsvorschriften nun auch mit Biozidprodukten behandelte Waren und Materialien abdecken (z. B. Möbel und Lebensmittelverpackungen).

Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zukommen. Einer der Hauptvorteile liegt im Umfang der Ressourcen, die die ECHA bereitstellen wird. Derzeit sind die Ressourcen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene extrem begrenzt, was zu Verzögerungen bei der Zulassung führt und der Industrie höhere Kosten verursacht. Der ECHA werden 100 Mitarbeiter für biozidbezogene Tätigkeiten zugewiesen. Die Zahl ihrer Gutachten dürfte von 80 im Jahr 2004 auf 300 im Jahr 2020 ansteigen.

Nächste Schritte
Die Verordnung gilt ab 1. September 2013. Ab dann haben die Unternehmen zwei Optionen, um die Genehmigung für das Inverkehrbringen ihrer Produkte zu beantragen. Nach der ersten Option, die von großen Firmen in Anspruch genommen werden dürfte, muss das Unternehmen bei der ECHA einen Antrag stellen, und das Produkt darf, wenn es als sicher beurteilt wird, in der gesamten EU verkauft werden. Die zweite Option dürfte für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Sektor interessanter sein, da die Unternehmen einen Antrag bei ihrer eigenen nationalen Behörde stellen müssen, um das Produkt in ihrem Land verkaufen zu dürfen. Sobald die Genehmigung erteilt ist, dürfen sie das Produkt anschließend gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auch in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/biocides/regulation_2012.htm
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/index.htm
http://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation
(Europäische Kommission: ra)


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