Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Standards für künftige Mobilfunkdienste


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt vorläufige Untersuchung zu "E5" ein
Kommission will aber die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten


(28.03.13) - Im März 2012 bestätigte die Europäische Kommission, dass sie von fünf großen Telekommunikationsanbietern – den sogenannten "E5": Deutsche Telekom, France Télécom, Telefónica, Vodafone und Telecom Italia – sowie vom Branchenverband GSMA Auskünfte über die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Standards für künftige Mobilfunkdienste angefordert hatte.

Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die von großen Telekommunikationsunternehmen eingeleiteten Standardisierungsmaßnahmen nicht strategisch genutzt werden, um andere Unternehmen vom Markt auszuschließen.

Die Kommission stellt fest, dass die früher von den E5 durchgeführten Standardisierungstätigkeiten auf die GSMA und andere Fachverbände übertragen wurden. Sie begrüßt die Übertragung dieser Aufgaben, da damit eine stärkere Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht wird. Mit diesem positiven Schritt wird das Risiko gemindert, dass Standardisierungsmaßnahmen den Wettbewerb beeinträchtigen. Daher stellt die Kommission nun die vorläufige Prüfung dieser Sache ein.

Die Kommission wird die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen