Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Auf kurzfristige Stromnetz-Volatilität reagieren


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Nachfragereaktionsmechanisus für deutsche Stromverbraucher
Im vorliegenden Fall hat Deutschland nachgewiesen, dass sein Stromsystem mit einem stetig steigenden Anteil an intermittierenden erneuerbaren Energien am Energiemix zunehmend Flexibilität im Stromnetz erfordert



Die Europäische Kommission hat eine deutsche Maßnahme zur Stabilisierung des Stromnetzes durch Verringerung des Stromverbrauchs in Zeiten hoher Nachfrage nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme die Stromversorgungssicherheit verbessern und gleichzeitig den Wettbewerb im Binnenmarkt wahren wird.

Im Rahmen der Maßnahme (Verordnung zu abschaltbaren Lasten – "AbLaV") können deutsche Netzbetreiber flexible wöchentliche Verträge mit Kunden für eine Gesamtkapazität von 1500 Megawatt(MW) schließen. Dadurch können die Netzbetreiber den Verbrauch dieser Kunden gegen die Zahlung einer Gebühr aus der Ferne kurzfristig reduzieren. Durch die Maßnahme sollen Netzbetreiber das Stromnetz durch eine zeitweise erforderliche Nachfragesenkung stabilisieren können.

Im vorliegenden Fall hat Deutschland nachgewiesen, dass sein Stromsystem mit einem stetig steigenden Anteil an intermittierenden erneuerbaren Energien am Energiemix zunehmend Flexibilität im Stromnetz erfordert. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Netzbetreiber durch die AbLaV besser auf eine kurzfristige Volatilität im Stromnetz reagieren können.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme langfristig eine flexiblere Nachfrage schaffen könnte. Der verlässliche Betrieb eines Stromnetzes erfordert ein stets ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Durch die AbLaV werden dieses Gleichgewicht besser gewahrt und die Versorgungssicherheit durch ein Nachfragemanagement anstelle einer Erhöhung oder Aufrechterhaltung der Stromerzeugungskapazität verbessert. Infolgedessen kann das Stromnetz Schwankungen bei der Stromerzeugung besser auffangen und den wachsenden Anteil von Energie aus variablen erneuerbaren Energiequellen in den Energiemix besser integrieren.

Die Kostenwirksamkeit der Maßnahme wird durch wöchentliche wettbewerbliche Auktionen gewährleistet, auf denen die an die Kunden zu entrichtende Gebühr ermittelt wird. Die Auktionen stehen einem breiten Spektrum von Teilnehmern offen: Alle Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 10 MW, d. h. in der Regel mittlere und große Unternehmen, können Netzbetreibern unterbrechbare Kapazitäten anbieten. Kleinere Verbraucher können ebenfalls teilnehmen, wenn sie ihre Angebote zur Erreichung der Schwelle bündeln.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die AbLaV die kurzfristige Zuverlässigkeit und langfristige Versorgungssicherheit des deutschen Stromnetzes in Deutschland im Einklang mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen und insbesondere ihren 2014 erlassenen Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen verbessern wird.

Hintergrund
Nachfragereaktionsmechanismen sind eine Form von Kapazitätsmechanismen, wenn sie vom Staat zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit eingeführt werden. Wenn sie umgesetzt werden, obwohl sie nicht wirklich erforderlich oder schlecht konzipiert sind, können Kapazitätsmechanismen zu Wettbewerbsverzerrungen, Hindernissen für die grenzüberschreitende Durchleitung von Strom und überhöhten Strompreisen führen. Die Kommission hat eine beihilferechtliche Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen im April 2015 ins Leben gerufen.

Im vorläufigen Bericht wurde darauf hingewiesen, dass Kapazitätsmechanismen einem echter Bedarf entsprechen und die Mitgliedstaaten die bestmögliche Art und Weise zur Stärkung der Versorgungssicherheit bewerten müssen. Auch wurde betont, dass es für die Mitgliedstaaten wichtig ist, die nachfrageseitigen Möglichkeiten zu analysieren, d. h. die Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungssicherheit anstelle einer Erhöhung oder Aufrechterhaltung der Stromerzeugungskapazität.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 29.11.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen