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Patentschutz in der Europäischen Union


Patentrecht: Europäische Kommission schlägt einheitlichen Patentschutz zur Förderung von Forschung und Entwicklung vor
Das derzeitige Europäische Patentsystem ist vor allem in der Phase nach Erteilung eines Patents äußerst teuer und aufwändig

(18.04.11) - Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Binnenmarktakte ein Paket von zwei Verordnungsvorschlägen vorgelegt, die auf der Verstärkten Zusammenarbeit beruhen und zu einer drastischen Senkung der Patentkosten in Europa um bis zu 80 Prozent führen werden. Damit haben Unternehmen oder Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Erfindungen in 25 Mitgliedstaaten mit einem einzigen Europäischen Patent schützen zu lassen. Die vorgeschlagenen Verordnungen enthalten Bestimmungen zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines einheitlichen Patentschutzes, zu seiner Rechtswirkung und zu den anzuwendenden Übersetzungsregelungen.

Die Verordnungsentwürfe werden jetzt dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Prüfung vorgelegt. Die Kommission hofft, dass Spanien und Italien, die sich bislang noch nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, sich dieser noch anschließen werden.

"Zweck des einheitlichen Patentschutzes ist es, für Unternehmen und Erfinder überall in Europa Innovationen zu erleichtern und die Kosten hierfür zu senken", erläuterte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier. "Kosten und Verwaltungsaufwand werden deutlich reduziert und die Innovation in Europa bekommt einen Schub. Der Patentschutz wird allen Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Ich hoffe nach wie vor, dass sich mit der Zeit alle Mitgliedstaaten für eine Beteiligung an dieser Verstärkten Zusammenarbeit entscheiden werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ohne Innovationen gibt. Und keine Innovation ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums."

Derzeitige Situation für Patente in Europa
Das derzeitige Europäische Patentsystem ist vor allem in der Phase nach Erteilung eines Patents äußerst teuer und aufwändig. Es gilt weithin als Hemmschuh für die Innovation in Europa. Das Europäische Patentamt (EPA), eine zwischenstaatliche Einrichtung der Europäischen Patentorganisation mit 38 Mitgliedern (EU 27 + 11 weitere Länder), prüft Patentanmeldungen und ist für die Erteilung Europäischer Patente zuständig, sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ein Patent nach seiner Erteilung auch in einem Mitgliedstaat wirksam wird, hat es der Erfinder in dem Land, für das er Patentschutz wünscht, validieren zu lassen. Dieses Prozedere ist mit hohen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden, die etwa 32.000 EUR für den Patentschutz in der EU27 erreichen, wovon 23.000 EUR allein auf die Übersetzungskosten entfallen. Im Vergleich dazu kostet ein US-Patent durchschnittlich 1.850 EUR.

Außerdem fallen Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung von Patenten an, die für jedes einzelne Land zu entrichten sind. Auch der Rechtsübergang eines Patents oder eine Lizenzvereinbarung für die Benutzung einer patentierten Erfindung muss in jedem Land registriert werden.

Einheitlicher Patentschutz
Mit den jetzigen Vorschlägen würden sich die Kosten für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in 25 Mitgliedstaaten nach Ablauf eines Übergangszeitraums, in dem die Kosten immerhin noch unter 2500 EUR liegen würden, auf 680 EUR belaufen.

Die Kommission schlägt Folgendes vor:
>> Inhaber Europäischer Patente können einen einheitlichen Patentschutz für das Hoheitsgebiet von 25 EPA-Mitgliedstaaten beantragen. Das Patent bietet einen einheitlichen Schutz der Erfindungen in allen 25 Ländern.

>> Patentanmeldungen können in einer beliebigen Sprache eingereicht werden, wobei die gängigen Verfahren des EPA beibehalten werden, das auch weiterhin Patentanmeldungen in Englisch, Französisch oder Deutsch (den Amtssprachen des EPA) prüft und erteilt. Patentanmelder mit Sitz in der EU, die ihre Patentanmeldungen in einer anderen Sprache als einer der drei EPA-Amtssprachen einreichen, erhalten einen Ausgleich für die Kosten der Übersetzung in eine dieser Sprachen. Anschließend sind nach Erteilung des Patents die Patentansprüche, die den Schutzbereich des Patents festlegen, in die beiden anderen Amtssprachen des EPA zu übersetzen.

>> Für einen Übergangszeitraum von längstens zwölf Jahren müssen Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung, die in Französisch oder Deutsch erteilt wurden, auch ins Englische übersetzt werden. Die in Englisch erteilten Patente müssen in eine andere Amtssprache der EU übersetzt werden. Diese Übersetzungen werden so lange gefordert, bis qualitativ hochwertige maschinelle Übersetzungen zur Verfügung stehen, die die Zugänglichkeit der Patentinformation gewährleisten. Die während des Übergangszeitraums angefertigten zusätzlichen Übersetzungen werden die Entwicklung qualitativ hochwertiger maschineller Übersetzungen fördern.

Hintergrund
Der Kommissionsvorschlag für ein einheitliches EU-Patent wird seit über einem Jahrzehnt diskutiert und scheiterte bislang im Rat an den Sprachenregelungen. Die Kommission versuchte, die Blockade zu überwinden, indem sie 2010 einen Vorschlag zu den Übersetzungsregelungen für das EU-Patent vorlegte. Da jedoch im Rat keine Einstimmigkeit über die anzuwendende Übersetzungsregelung erzielt werden konnte, legte die Kommission im Dezember 2010 einen Vorschlag vor, der den Weg für die Genehmigung einer Verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich eröffnete. Nachdem das Europäische Parlament am 15. Februar seine Zustimmung gegeben hat, erließ der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 10. März 2011 den Ermächtigungsbeschluss zur Begründung eines einheitlichen Patentschutzes in den Hoheitsgebieten der 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Die Verstärkte Zusammenarbeit kann gemäß dem EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn innerhalb eines vertretbaren Zeitraums keine Einigung durch die EU insgesamt erzielt werden kann und sofern sich daran mindestens neun Mitgliedstaaten beteiligen. Weitere Mitgliedstaaten können sich vor oder zu jedem Zeitpunkt nach Begründung der Verstärkten Zusammenarbeit dieser anschließen.

Mehr hierzu:
http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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