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Wettbewerbsdruck bleibt bestehen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des belgischen Versicherers Nateus durch den schweizerischen Bâloise-Konzern
Beide Versicherungsunternehmen werden auf dm Markt nur einen moderaten gemeinsamen Marktanteil haben


(18.08.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme des belgischen Versicherungsunternehmens Nateus durch seinen schweizerischen Konkurrenten Bâloise nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben.

Die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden sich im Bereich der Transportversicherung in Belgien. Die Kommission hat bei der Prüfung festgestellt, dass die beiden Versicherer auf diesem Markt nur einen moderaten gemeinsamen Marktanteil haben und dass Bâloise auch nach der Übernahme von Nateus dem Wettbewerbsdruck einer Reihe anderer Versicherungsunternehmen ausgesetzt sein wird.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Bâloise ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das Versicherungs- und Pensionslösungen anbietet. Bâloise erbringt in der Schweiz Versicherungs- und Bankdienstleistungen und in mehreren europäischen Ländern, darunter Belgien, Lebens- und Sachversicherungsdienstleistungen. Nateus ist eine Tochtergesellschaft des belgischen Versicherungskonzern Ethias. Nateus bietet in Belgien Lebens- und Sachversicherungen an.

Die Übernahme geht auf die beihilferechtliche Prüfung der Umstrukturierung von Ethias im Zusammenhang mit der Finanzkrise (siehe SA.28476) und insbesondere auf die im Umstrukturierungsplan vorgesehene Verpflichtung Ethias zurück, seine Beteiligung an der Nateus-Gruppe zu veräußern. Der auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung erlassene Beschluss berührt nicht die einschlägigen Verpflichtungen, die sich aus dem beihilferechtlichen Beschluss vom 20. Mai 2011 ergeben.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


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