Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Entwicklung nachhaltiger Gesundheitssysteme


Europäische Kommission stellt neue ehrgeizige Gesundheits- und Verbraucherprogramme vor
Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen


(22.11.11) - Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge für die neuen Gesundheits- und Verbraucherprogramme angenommen. Die beiden Programme sollen ein Europa gesunder, aktiver, informierter und mündiger Bürger fördern, die zum Wirtschaftswachstum beitragen können. Die beiden Programme haben eine Laufzeit von 2014 bis 2020; für das Gesundheitsprogramm werden 446 Millionen EUR und für das Verbraucherprogramm 197 Millionen EUR bereitgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf einer geringeren Anzahl gezielter Maßnahmen, deren Durchführung auf EU-Ebene einen Mehrwert erbringen soll.

Das Programm "Gesundheit für Wachstum" zielt darauf ab, die Arbeit der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, damit folgende vier Ziele erreicht werden:

>> Entwicklung innovativer und nachhaltiger Gesundheitssysteme,
>> mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger,
>> Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten,
>> Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen.

Das Verbraucherprogramm wird die EU-Verbraucherpolitik in den kommenden Jahren unterstützen. Es zielt darauf ab, den Verbraucher in den Mittelpunkt des Binnenmarkts zu stellen und zu befähigen, sich aktiv daran zu beteiligen und ihn zu nutzen, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

>> Konsolidierung und Steigerung der Produktsicherheit durch wirksame Marktüberwachung in der gesamten EU,
>> Verbesserung der Verbraucherbildung, der Verbraucherinformation und des Wissens der Verbraucher über ihre Rechte,
>> Konsolidierung der Verbraucherrechte insbesondere durch Regulierungsmaßnahmen und Verbesserung des Zugangs zu Rechtsschutzinstrumenten, darunter auch alternativen Streitbeilegungsverfahren,
>> Unterstützung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verbraucherrechten.

Bei der Ankündigung der neuen Gesundheits- und Verbraucherprogramme erklärte EU-Kommissar Dalli: "Im Mittelpunkt dieser beiden Programme stehen die Menschen sowie die Förderung der Voraussetzungen, damit die Menschen ihr volles Potenzial ausschöpfen und eine Schlüsselrolle in der Gesellschaft und der Wirtschaft spielen können. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben, ist das gut für den Arbeitsmarkt und das Wachstum. Zuversichtliche, mündige Verbraucher sorgen für florierende Märkte. Ich bin davon überzeugt, dass die beiden Programme einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass wir die Ziele der Strategie Europa 2020 erreichen, d. h. bis zum Ende dieses Jahrzehnts intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum schaffen können."

Was die Programme erreichen sollen

>> Das Gesundheitsprogramm
Dieses Programm baut auf den früheren Gesundheitsprogrammen auf und soll Maßnahmen unterstützen und durchführen, die zur Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen anregen, eine bessere und sicherere Gesundheitsversorgung gewährleisten, die Gesundheit fördern, Krankheiten vorbeugen und die Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen schützen.

Beispiele, auf denen weitere Maßnahmen aufbauen sollen:
Zusammenarbeit im Bereich der Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen (Health Technology Assessment, HTA), einem EU-weiten freiwilligen Netz von HTA-Einrichtungen in den Mitgliedstaaten für den Informationsaustausch über die Wirksamkeit von Gesundheitstechnologien, wie Arzneimitteln, Medizinprodukten und Präventionsmaßnahmen, zur Unterstützung einzelstaatlicher Entscheidungen über den Technologieeinsatz;

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung seltener Krankheiten auf europäischer Ebene zur Verbesserung von Prävention, Diagnose und Behandlung für Patienten in der ganzen EU, die an seltenen Krankheiten leiden; dazu gehört auch das EU-Portal für seltene Krankheiten (www.orpha.net), das weltweit eine Bezugsdatenbank für seltene Krankheiten anbietet;

Krebsprävention und -bekämpfung durch EU-weite Vorsorgeleitlinien zur Verbesserung der Früherkennung, damit die Erkrankungen in einem frühen Stadium erkannt und somit Leben gerettet werden können, sowie durch Know-how-Transfer und den Austausch bewährter Verfahren zur Krebsprävention, -forschung und -behandlung.

>> Das Verbraucherprogramm
Dieses Programm baut ebenfalls auf den früheren Programmen auf, indem es sich darauf konzentriert, den Verbraucher durch Sicherheit, Information und Aufklärung, Rechte, Rechtsschutz und Durchsetzungsmaßnahmen zu stärken. Die Maßnahmen richten sich hauptsächlich auf

>> Überwachung und Durchsetzung der Sicherheit durch EU-weite Systeme wie "Rapex", das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Verbraucherprodukte;

>> Informations- und Bildungsinitiativen, die – insbesondere junge – Verbraucher über ihre Rechte informieren sollen. Dazu gehört auch die ständige Weiterentwicklung einer Faktengrundlage, die bessere Entscheidungen in Verbraucherfragen sowohl auf EU-Ebene wie auf einzelstaatlicher Ebene ermöglicht, beispielsweise durch das Verbraucherbarometer, dem zu entnehmen ist, welche Märkte die Verbrauchererwartungen nicht erfüllen;

>> Erarbeitung von Rechtsvorschriften zur Stärkung der Verbraucherrechte, beispielsweise die Richtlinie über Verbraucherkredite, die sicherstellt, dass Verbraucher in ganz Europa die gleichen Rechte genießen, unter anderem das Recht auf klare und vergleichbare Informationen, bevor sie eine finanzielle Verpflichtung eingehen, ebenso wie Rechtschutz; auf diesem Gebiet wurde bereits gute Vorarbeit geleistet, insbesondere im Bereich der alternativen Streitbeilegung.

Durchsetzungsmaßnahmen in Form von so genannten "Sweeps", d. h. Untersuchungen, die von der Europäischen Kommission koordiniert und von einzelstaatlichen, für die Durchsetzung des Verbraucherrechts zuständigen Behörden gleichzeitig durchgeführt werden, um zu kontrollieren, wo Verbraucherrechte eingeschränkt werden oder gegen sie verstoßen wird.

Hintergrund
Diese neuen EU-Programme schließen sich an die laufenden Gesundheits- und Verbraucherprogrammen an, die den Mitgliedstaaten nutzbringende Möglichkeiten für die Investition in den Gesundheits- und Verbraucherschutz bieten. Die aktuellen Programme laufen noch bis Ende 2013.

Die neuen Gesundheits- und Verbraucherprogramme sind Teil der finanziellen Prioritäten der EU für 2014-2020 (des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU), den die Europäische Kommission im Juni angekündigt hatte.

Wie geht es weiter?
Diese Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Ministerrat erörtert; sie sollen bis Ende 2013 angenommen werden, damit beide Programme 2014 anlaufen können.

Gleichzeitig finden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts statt.

Informationen über das Gesundheitsprogramm 2008-2013 "Gemeinsam für die Gesundheit"
http://ec.europa.eu/health/programme/policy/index_de.htm

Informationen über das Verbraucherprogramm 2008-2013:
http://ec.europa.eu/consumers/strategy/programmes_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen