Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einflussnahme der chinesischen Regierung?


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des norwegischen Unternehmens Elkem durch China National BlueStar
Fuf dem Siliziummarkt auch nach der Übernahme ausreichend Wettbewerb vorhanden


(06.04.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des norwegischen Siliziumherstellers Elkem durch China National BlueStar ("BlueStar") nach eingehender Untersuchung auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. So prüfte sie das Vorhaben unter anderem auf eine mögliche Einflussnahme der chinesischen Regierung auf das Marktverhalten verschiedener staatlicher Unternehmen und kam zu dem Ergebnis, dass es auf dem Siliziummarkt auch nach der Übernahme ausreichend Wettbewerb geben wird. Gewährleistet wird dies durch starke Wettbewerber wie FerroAtlántica (Spanien), Dow Corning (USA) und Wacker (Deutschland), die ebenfalls den europäischen Markt beliefern.

"Die Kommission hat diese Übernahme sehr genau unter die Lupe genommen. Wie bei Zusammenschlüssen, an denen europäische Unternehmen, die in staatlichem Eigentum stehen, beteiligt sind, haben wir auch in diesem Fall geprüft, ob die Regierung möglicherweise das Marktverhalten einheimischer staatlicher Unternehmen der Branche koordinieren könnte. Aber selbst wenn wir davon ausgehen, dass alle chinesischen Staatsbetriebe, die in dieser Branche tätig sind, völlig gleich, also wie ein einziges Unternehmen, handeln, können sich die europäischen Verbraucher darauf verlassen, dass es auf dem Markt weiterhin genügend andere und konkurrenzfähige Anbieter gibt, die den Wettbewerb beleben", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Auf europäischer Ebene können wir heute auf zwanzig Jahre erfolgreiche Fusionskontrolle zurückblicken. Diese Übernahme ist ein weiteres Beispiel für unsere kontinuierlichen Bemühungen, einen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen und dabei Fairness und Transparenz walten zu lassen."

Elkem ist ein norwegisches Unternehmen, das hauptsächlich in der Produktion und dem Verkauf von Siliziumprodukten, insbesondere Silizium-Metall, Ferrosilizium und Microsilica, sowie Kohleprodukten wie z. B. Elektrodenpaste zur Herstellung von Kohleelektroden für Elektroöfen zur Herstellung von Aluminium oder Stahl tätig ist.

BlueStar ist eine Tochtergesellschaft des chinesischen Staatsunternehmens China National Chemical Corporation ("ChemChina"), eines diversifizierten Konzerns, der eine Vielzahl von Chemikalien produziert.

Da die chinesische Siliziumindustrie insgesamt über eine sehr starke Marktposition verfügt, hat die Kommission eingehend geprüft, inwiefern BlueStar und ChemChina Entscheidungen tatsächlich unabhängig von anderen staatlichen Unternehmen derselben Branche fassen. Außerdem hat die Kommission geprüft, ob es Anzeichen für andere Formen der staatlichen Einflussnahme zwecks Abstimmung des Marktverhaltens staatlicher Siliziumunternehmen gibt.

Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die chinesische Siliziumindustrie sehr stark diversifiziert ist und sich aus rund 200 Marktteilnehmern zusammensetzt, von denen viele in privatem Besitz stehen. Die meisten staatlichen Unternehmen unterliegen nicht der Kontrolle der Zentralregierung, sondern werden von regionalen Behörden kontrolliert. Außerdem vertraten die Abnehmer in Europa die Auffassung, dass es zwischen den Herstellern kein abgestimmtes Marktverhalten zu geben scheint.

Da das neue Elkem-BlueStar-Unternehmen nach der Übernahme nur einen geringen Anteil an den betroffenen Märkten halten wird und es außerdem noch andere wichtige Anbieter wie FerroAtlántica (Spanien), Dow Corning (USA) und Wacker (Deutschland) gibt, hält die Kommission die Übernahme für wettbewerbsrechtlich unbedenklich.

Die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Verbindungen zwischen den chinesischen Staatsunternehmen, die in der Siliziumbranche tätig sind, erfolgte auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für Unternehmenszusammenschlüsse angelegt werden, an denen staatliche Unternehmen in der EU beteiligt sind.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen (unabhängig von ihrem Geschäftssitz) zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Bei der materiellen Prüfung wird untersucht, ob das angemeldete Rechtsgeschäft zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im EWR und somit zu Nachteilen für den Verbraucher führen könnte.

Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die geplante Übernahme wurde am 24. Februar 2011 bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen zu dieser Sache finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6082
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen