Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überarbeiteter Umstrukturierungsplan gefordert


EU-Beihilfevorschriften: Europäische Kommission nimmt Beihilfe für die Österreichische Volksbank (ÖVAG) unter die Lupe
Kommission befürchtet, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung zu begrenzen

(19.12.11) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine eingehende Prüfung mehrerer Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet, die Österreich 2009 der Österreichischen Volksbank (ÖVAG) gewährt hatte. Die ÖVAG hatte im Herbst 2010 einen Umstrukturierungsplan vorgelegt, doch stellte sich in den letzten Monaten heraus, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihn umzusetzen. Die Kommission bezweifelte, dass der Plan geeignet ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen und die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung wieder auszuräumen. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Ich gehe davon aus, dass die österreichischen Behörden so rasch wie möglich einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan vorlegen werden, aus dem klar hervorgeht, dass die ÖVAG auch ohne anhaltende staatliche Unterstützung wieder rentabel werden kann, und der die Aspekte der Wettbewerbsverfälschung und der Lastenteilung glaubwürdig angeht."

2009 hatte Österreich der ÖVAG auf der Grundlage des von der Kommission im Dezember 2008 gebilligten österreichischen Bankenrettungspakets eine Kapitalspritze in Höhe von 1 Mrd. EUR und eine Garantie zur Deckung einer Liquiditätsfazilität in Höhe von 3 Mrd. EUR gewährt.

Ein vorwiegend auf das Kerngeschäft ausgerichteter Umstrukturierungsplan, dem zufolge die Bank ihr Mittel- und Osteuropageschäft veräußern sollte, wurde im November 2010 vorgelegt. Die Kommission bezweifelt, dass sich mit diesem Plan die Rentabilität der Bank wiederherstellen lässt. Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Umstrukturierungskosten gerecht zwischen der Bank, ihren Aktionären und dem Staat aufgeteilt werden. Schließlich zeichnete sich im Laufe des Jahres 2011 immer deutlicher ab, dass die ÖVAG nicht in der Lage ist, den Plan umzusetzen. Zudem hat sie den Stresstest der europäischen Bankenaufsicht (EBA) nicht bestanden. Angesichts der derzeit verfügbaren Informationen hat die Kommission ernsthafte Zweifel daran, dass die staatliche Beihilfe für die ÖVAG nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden kann. Ein neuer, weiter reichender Umstrukturierungsplan sollte baldmöglichst vorgelegt werden.

Hintergrund
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das State Aid Register auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.31883 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen