Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Acrylamidgehalt in Lebensmitteln


EU will weder Pommes noch knuspriges Brot verbieten
Nachgewiesen, dass Kartoffelprodukte, Getreideprodukte und Kaffee bei zu großer Hitze besonders hohe Werte von Acrylamid aufweisen



Entgegen anders lautender Behauptungen will die EU-Kommission nach eigenem Bekunden weder Pommes noch gerösteten Kaffee verbieten. Auch das besonders in Deutschland beliebte Pumpernickel und jedes andere Brot mit einem dunklen Teig dürfen selbstverständlich dunkel bleiben. Neue Vorschriften zur Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln sollen vielmehr Lebensmittelunternehmern verbindliche Regeln an die Hand geben, um Verbraucher vor dem krebserzeugenden Stoff zu schützen. Einem entsprechenden Kommissionsvorschlag stimmte die Mehrheit der Mitgliedstaaten ohne Gegenstimmen zu. Acryladmid ist nachgewiesenermaßen krebserregend und entsteht bei hohen Temperaturen während der Zubereitung von Lebensmitteln. Deshalb soll etwa der Verkauf von verbranntem Brot künftig verboten werden, da darin mit hoher Wahrscheinlichkeit die krebserregende Substanz enthalten ist.

Die Kommission hat nicht die Absicht, Pommes jeglicher Art zu verbieten oder die Art und Weise der Zubereitung zu verändern. Es ist jedoch nachgewiesen, dass Kartoffelprodukte, Getreideprodukte und Kaffee bei zu großer Hitze besonders hohe Werte von Acrylamid aufweisen. Daher verpflichten die neuen Maßnahmen Lebensmittelunternehmen Verfahrensregeln anzuwenden, um das Krebs erregende Acrylamide zu senken. Hierzu gehört Lebensmittel nicht verbrennen zu lassen. Bisherige freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer wurden nicht konsequent umgesetzt und sorgten so nicht für einen ausreichenden Schutz für die Verbraucher.

Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte die Zustimmung: "Heute haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger getan. Die neue Verordnung wird nicht nur zur Reduzierung des Gehalts dieses krebserzeugenden Stoffs beitragen, sondern auch verstärkt dafür sensibilisieren, wie die Exposition gegenüber diesem Stoff vermieden werden kann, zu der es häufig beim Kochen zu Hause kommt."

Fakt ist: Acrylamid ist ein krebserzeugender Stoff, das wurde 2015 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt. Obwohl die Gefahr bekannt war, haben freiwillige Maßnahmen nicht für die notwendige Senkung des Acrylamidgehaltes gesorgt. Acrylamid entsteht bei Zubereitung unter hohen Temperaturen – beispielsweise Braten, Frittieren, Rösten und Backen – aus natürlich vorhandenem freien Asparagin (einer Aminosäure) und Zuckern entsteht, vor allem in Produkten auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie in Kaffee und Kaffeeersatz. Deshalb ist es der Kommission ein anliegen, die Bürger zu schützen.

Der Vorschlag der Kommission wurde von 22 Mitgliedsstaaten unterstützt, Deutschland hatte sich enthalten. Nach Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung werden die Lebensmittelunternehmer verpflichtet sein, je nach Größe und Art ihres Betriebs verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen.

Der gestern vereinbarte Wortlaut wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, die vor der endgültigen Annahme durch die Kommission drei Monate Zeit für dessen Prüfung haben. Die Verordnung könnte voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Darüber hinaus plant die Kommission, unverzüglich nach Annahme dieser Verordnung Diskussionen über weitere Maßnahmen einzuleiten, zum Beispiel die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln.

Hintergrund
Acrylamid wurde erstmals 2002 in Lebensmitteln festgestellt, und seitdem wird auf diesem Gebiet geforscht, um Maßnahmen zur Reduzierung dieses Stoffs in Lebensmitteln bestimmen zu können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2015 bestätigt, dass es sich bei Acrylamid um einen krebserzeugenden Stoff handelt und die derzeitige lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Acrylamid im Hinblick auf seine karzinogene Wirkung Anlass zur Sorge gibt. Ferner hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit konstatiert, dass die Acrylamidgehalte in den letzten Jahren nicht beständig gesenkt wurden. Außerdem haben die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission vorgenommenen Untersuchungen gezeigt, dass es große Unterschiede bei der Durchführung der freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer gibt.

Nach Vorlage des EFSA-Gutachtens leitete die Kommission Diskussionen mit den Behörden der Mitgliedstaaten ein, um geeignete Regulierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln festzulegen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.07.17
Home & Newsletterlauf: 04.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen