Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Beamte: Überblick über den Richtlinienentwurf


Europäischer Ombudsmann startet öffentliche Konsultation über ethische Richtlinien für EU-Beamte
Ethischen Richtlinien aufzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten


(04.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Bürger, Interessensgruppen und andere Organisationen eingeladen, einen Entwurf über Richtlinien zum Verhalten von EU-Beamten zu kommentieren. Der Entwurf von "Grundsätzen des öffentlichen Dienstes" basiert auf den besten Verfahrensweisen in den EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ermittelt wurden. Kommentare können bis zum 15. Mai 2011 eingereicht werden und werden bei der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt.

Diamandouros erklärte: "Unser Ziel ist es, klar und deutlich die grundsätzlichen ethischen Richtlinien aufzuzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten. Durch die Bestimmung dieser Grundsätze des öffentlichen Dienstes wollen wir Beamten dabei helfen, Interessenskonflikte und andere Formen schlechter Verwaltung zu vermeiden. Das wiederum sollte das Vertrauen der Bürger in die EU-Verwaltung stärken."

Überblick über den Entwurf der Richtlinien
>> Bekenntnis zur EU:
Beamten sollte bewusst sein, dass die EU-Verwaltung dazu da ist, den Interessen der EU und ihrer Bürger zu dienen und entsprechend handeln.

>> Integrität: Beamte sollten Interessenskonflikte vermeiden, auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Sie sollten keine Verpflichtungen finanzieller oder sonstiger Art eingehen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinflussen könnten. Bei der Erstattung von Unkosten und Zulagen sollten sich Beamte vom Taktgefühl und nicht vom Streben nach größtmöglichem persönlichen Nutzen leiten lassen.

>> Objektivität: Beamte sollten aufgeschlossen und bereit sein, Fehler zu korrigieren. Sie sollten Entscheidungen sachgerecht und nicht aufgrund persönlicher Präferenzen fällen.

>> Respekt: Beamte sollten höflich, hilfsbereit und kooperativ sein, im Umgang miteinander und gegenüber den Bürgern.

>> Transparenz: Beamte sollten bereitwillig Auskunft über ihr Handeln geben und Kontrollen durch die Öffentlichkeit begrüßen.

Das vollständige Dokument zur öffentlichen Konsultation (erhältlich in 23 Sprachen) und Dokumente über die Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten finden Sie hier (externen Link).

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen