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Europäisches Chip-Gesetz


EU-Kommission gründet "Gemeinsames Unternehmen für Chips"
Es wurden bereits 100 Milliarden Euro in europäische Halbleiter investiert



Die EU-Kommission hat das "Gemeinsame Unternehmen für Chips" aus der Taufe gehoben, um das europäische Halbleiter-Ökosystem zu stärken. Das Gemeinsame Unternehmen wird unter anderem Pilotanlagen einrichten. Dafür hat die Kommission die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angekündigt, es stehen 1,67 Milliarden Euro an EU-Mitteln bereit. Diese dürften durch Mittel der Mitgliedstaaten auf 3,3 Milliarden Euro anwachsen sowie durch zusätzliche private Mittel ergänzt werden.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: "Es wurden bereits 100 Milliarden Euro in europäische Halbleiter investiert. Das Chip-Gesetz der EU ist also in vollem Gang. Mit der Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips und der Einrichtung von Pilotanlagen machen wir einen mutigen Schritt nach vorn, um unsere Halbleiterindustrie fördern. In einer von gestörten Lieferketten und geopolitischen Spannungen geprägten Welt nimmt Europa sein technologisches und industrielles Schicksal in die eigenen Hände."

Gemeinsames Unternehmen für Chips
Das Gemeinsame Unternehmen für Chips ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Initiative "Chips für Europa" (voraussichtliches Gesamtbudget bis 2030: 15,8 Milliarden Euro). Das Gemeinsame Unternehmen für Chips soll das Halbleiter-Ökosystem und die wirtschaftliche Sicherheit Europas stärken und dazu bis 2030 ein von der EU und den teilnehmenden Staaten bereitgestelltes Budget von fast 11 Milliarden Euro verwalten.

Das Gemeinsame Unternehmen für Chips wird
>> vorkommerzielle innovative Pilotanlagen einrichten, die modernste Einrichtungen für Tests, die Erprobung und Validierung von Halbleitertechnologien und Systemdesignkonzepten bereitstellen;
>> eine Cloud-gestützte Entwurfsplattform für Designunternehmen in der gesamten EU einführen;
>> die Entwicklung fortgeschrittener Technologien und technischer Fähigkeiten im Bereich Quantenchips fördern;
>> ein Netz von Kompetenzzentren einrichten und die Entwicklung von Kompetenzen unterstützen.

Die Arbeit des Gemeinsamen Unternehmens für Chips wird die technologische Führungsrolle Europas stärken, indem der Wissenstransfer vom Labor bis zur Fertigung erleichtert, die Lücke zwischen der Forschung, Innovation und der Anwendung in der Industrie überbrückt und die industrielle Einführung innovativer Technik durch europäische Unternehmen gefördert wird.

Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung von Pilotanlagen für Chips
Für seine ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Pilotanlagen wird das Gemeinsame Unternehmen für Chips EU-Mittel in Höhe von 1,67 Milliarden Euro verfügbar machen. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen richten sich an Organisationen – in der Regel Forschungs- und Technologieorganisationen –, die Pilotanlagen in den Mitgliedstaaten einrichten möchten.

Dabei geht es um folgende Themen:

>> FD-SOI-Technik (Fully Depleted Silicon on Insulator) – auf dem Weg zum 7-nm-Chip: Bei dieser Transistor-Architektur handelt es sich um eine europäische Innovation mit besonderem Nutzen für Hochgeschwindigkeitsanwendungen und energieeffiziente Anwendungen. Ein Fahrplan hin zur 7 nm-Technik wird den Weg zur nächsten Generation von Hochleistungshalbleitern mit niedrigem Stromverbrauch weisen.

>> Spitzenknoten unter 2 nm: Bei dieser Pilotanlage wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung modernster Technologien für fortgeschrittene 2-nm-Halbleiter und darunter liegen, die in einer Vielzahl von Anwendungen von der Rechentechnik bis hin zu Kommunikationsgeräten, Verkehrssystemen und kritischen Infrastrukturen eine wesentliche Rolle spielen werden.

>> Heterogene Systemintegration und Chipmontage: Heterogene Integration ist eine Technologie für Innovation und Leistungssteigerung, die immer attraktiver wird. Dabei geht es um den Einsatz fortschrittlicher Packaging-Technologien und neuartiger Techniken, um Halbleitermaterialien, -schaltungen oder -bauteile zu einem einzigen kompakten System zusammenzufassen.

>> Halbleiter mit breiter Bandlücke: Der Schwerpunkt wird auf Werkstoffen liegen, die es ermöglichen, dass elektronische Geräte mit deutlich höheren Spannungen, Frequenzen und Temperaturen als Standardgeräte auf Siliziumbasis betrieben werden können. Halbleiter mit breiter und ultrabreiter Bandlücke sind notwendig, um eine hocheffiziente, leichte, kostengünstige und hochfrequente Elektronik zu entwickeln.

Hintergrund
Eine gemeinsame europäische Strategie für den Halbleitersektor wurde erstmals von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 erwähnt.
Im Februar 2022 schlug die Kommission das europäische Chip-Gesetz vor. Im April 2023 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine politische Einigung über das europäische Chip-Gesetz. Am 21. September 2023 trat das Chip-Gesetz in Kraft und zusammen damit die Verordnung über das Gemeinsame Unternehmen für Chips. Außerdem wurde das Europäische Halbleitergremium eingerichtet. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 19.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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