Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geschützte Geographische Angabe


Schutz hochwertiger Lebensmittel/Getränke: EU-Kommission begrüßt politische Einigung
Die neue Verordnung wird die Verwendung geografischer Angaben in der gesamten Union steigern und ein höheres Schutzniveau, insbesondere im Internet, bieten



Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung, das bestehende System für geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse zu stärken und zu verbessern. Landwirtschafts-Kommissar Janusz Wojciechowski sagte: "Geografische Angaben sind eine der großen Erfolgsgeschichten im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU. Sie erhalten unser einzigartiges Erbe und unsere Traditionen und schaffen Arbeitsplätze im ländlichen Raum. So ist der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen im Durchschnitt doppelt so hoch wie der eines ähnlichen, nicht eingetragenen Erzeugnisses."

Überarbeitung des Systems kommt allen Erzeugern und Regionen zugute
Die neue Verordnung wird die Verwendung geografischer Angaben in der gesamten Union steigern und ein höheres Schutzniveau, insbesondere im Internet, bieten. Dies wird dazu beitragen, die hohe Qualität und die hohen Standards bei Lebensmitteln in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass unser kulturelles, gastronomisches und lokales Erbe erhalten bleibt und innerhalb der EU und weltweit als authentisch anerkannt wird.

Konkrete Schritte:
>> Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens und eines verkürzten und vereinfachten Eintragungsverfahrens:
Für die drei Sektoren (Lebensmittel, Wein und Spirituosen) werden verschiedene Verfahrensvorschriften und Vorgaben zu einem einzigen vereinfachten Verfahren zusammengeführt. Das bedeutet auch kürzere Registrierungsfristen. Das dürfte die Attraktivität der Regelungen für Erzeuger erhöhen, insbesondere in Ländern mit wenigen geografischen Angaben.

>> Verstärkter Schutz geografischer Angaben: Die neuen Vorschriften werden den Schutz geografischer Angaben, die als Zutat in Verarbeitungserzeugnissen verwendet werden, und von Erzeugnissen mit geografischer Angabe, die online verkauft werden, verbessern. Mit der neuen Verordnung werden auch geografische Angaben im Domainnamensystem geschützt. Mitgliedstaaten müssen in ihrem Hoheitsgebiet Domain-Namen, die möglicherweise mit einer geografischen Angabe inkompatibel sind, sperren.

>> Anerkennung nachhaltiger Verfahren: Die Erzeuger werden die Früchte ihrer Maßnahmen zur ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Nachhaltigkeit, einschließlich des Tierschutzes, ernten können. Rat und Europaparlament haben vereinbart, dass Nachhaltigkeitspraktiken aufgelistet werden - als Anreiz für die Erzeuger. Eine Erzeugervereinigung kann beschließen, bestimmte Verfahren verbindlich vorzuschreiben. In diesem Fall sollten sie in die Produktspezifikationen aufgenommen werden. Auf freiwilliger Basis können die Erzeuger auch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.

>> Gestärkte Erzeugervereinigungen: Mit den neuen Maßnahmen wird ein auf freiwilliger Basis bestehendes System anerkannter Erzeugergemeinschaften geografischer Angaben eingeführt, das von den Mitgliedstaaten eingerichtet werden soll. Um die Attraktivität des Systems zu erhöhen, werden diese Gruppen in die Lage versetzt, ihre geografischen Angaben selbst zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Das stärkt ihre Position in der Wertschöpfungskette.

Umsetzung und Kontrolle ist Sache der EU-Mitgliedstaaten
Für die Durchsetzung geografischer Angaben sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Das bedeutet konkret:
>> Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung eingetragener Begriffe,
>> Bekämpfung von Betrug bei der Herstellung, dem Verkauf und der Verwendung von geografischen Angaben.

Die Kommission bleibt für die Registrierung, Änderung und Löschung aller Eintragungen verantwortlich. Die politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich gebilligt werden.

Hintergrund
Durch geografische Angaben werden die Namen von Erzeugnissen aus bestimmten Regionen mit besonderen Merkmalen oder Eigenschaften oder mit besonderem Ansehen vor Nachahmung oder Betrug geschützt. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass sie in ihrer Ursprungsregion nach hohen Standards hergestellt wurden. In der jüngsten Studie über geografische Angaben

wurde festgestellt, dass der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie bei einem ähnlichen, nicht eingetragenen Erzeugnis. Neben der Aufwertung des kulinarischen Know-hows der EU bringen geografische Angaben auch deutliche Vorteile für die ländliche Wirtschaft mit sich.

Eine im Dezember 2021 veröffentlichte Bewertung ergab, dass der bestehende Rahmen wirksam ist und einen klaren EU-Mehrwert bringt. Es wurden jedoch bestimmte Hindernisse ermittelt, wie komplexe rechtliche Strukturen und langwierige Registrierungsverfahren, die Position der Hersteller in der Wertschöpfungskette und die geringe Durchsetzung. Außerdem wurde aufgezeigt, dass ökologische Nachhaltigkeit und Tierwohl eine größere Rolle spielen könnten.

Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über geografische Angaben der EU für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse wurde am 31. März 2022 im Anschluss an ein breit angelegtes Konsultationsverfahren angenommen. Im Oktober 2020 wurde eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht, an die sich eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in diesem Bereich tätigen Organisationen anschlossen.

Am 1. Oktober 2023 waren 3552 Namen eingetragen: 1656 Weinnamen, 1634 Namen von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und 262 Namen von Spirituosen. Im Februar 2023 trug die Kommission die 3500igste geografische Angabe ein. Bekannte Erzeugnisse mit geografischer Angabe sind z. B. Bayerisches Bier, Champagne, Irish Whiskey, Kalamata-Oliven, Parmigiano Reggiano, Polska Wódka, Queso Manchego und Roquefort. Namen von Erzeugnissen, die als geografische Angaben eingetragen sind, sind innerhalb der EU und in Drittländern, mit denen ein entsprechendes Schutzabkommen unterzeichnet wurde, rechtlich gegen Nachahmung, Missbrauch und Anspielung geschützt. Die Genfer Akte über geografische Angaben bildet einen zusätzlichen multilateralen Schutzrahmen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 23.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen