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Gesetz über künstliche Intelligenz


Änderung der EuroHPC-Verordnung im Hinblick auf die Einrichtung von KI-Fabriken
EU-Kommission startet KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-ups und KMU im Bereich der künstlichen Intelligenz




Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung europäischer Start-up-Unternehmen und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI), die den Werten und Vorschriften der EU entspricht, auf den Weg gebracht. Dem ging die im Dezember 2023 erzielte politische Einigung über das KI-Gesetz der EU voraus – das weltweit erste umfassende Gesetz über künstliche Intelligenz, das die Entwicklung, Einführung und Verbreitung vertrauenswürdiger KI in der EU unterstützen wird.

In ihrer Rede zur Lage der Union 2023 kündigte Präsidentin von der Leyen eine neue Initiative an, mit der Europas Supercomputer für innovative europäische KI-Start-ups zugänglich gemacht werden sollen, damit sie ihre vertrauenswürdigen KI-Modelle trainieren können. Als ersten Schritt startete die Kommission im November 2023 den Großen Preis für große KI, der erfolgreichen KI-Start-ups finanzielle Unterstützung und Hochleistungsrechenzugang gewährt. Mit dem vorgelegten Paket wird diese Absicht nun durch ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und Innovationen im Bereich der KI in die Praxis umgesetzt. Dazu gehört auch ein Vorschlag, den KI-Start-ups und der breiteren Innovationsgemeinschaft einen privilegierten Zugang zu Supercomputern zu gewähren.

Das Paket umfasst
>> eine Änderung der EuroHPC-Verordnung im Hinblick auf die Einrichtung von KI-Fabriken, die zu einem neuen Tätigkeitsbereich des Gemeinsamen Unternehmens der EU für Supercomputer werden. Dies beinhaltet Folgendes:
## Anschaffung, Aufrüstung und Betrieb spezieller KI-Supercomputer, um ein schnelles maschinelles Lernen und ein schnelles Trainieren großer KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) zu ermöglichen,
## Erleichterung des Zugangs zu speziellen KI-Supercomputern und Beteiligung an der Ausweitung der Nutzung von KI auf eine große Zahl öffentlicher und privater Nutzer, einschließlich Start-ups und KMU,
## Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle für Start-ups und Innovatoren, Unterstützung des KI-Start-up- und -Forschungsökosystems bei der Entwicklung von Algorithmen, Erprobung und Validierung großer KI-Modelle, Bereitstellung von Supercomputer-freundlichen Programmiereinrichtungen und anderen Voraussetzungen für die KI-Verwendung,
## Ermöglichung der Entwicklung vielfältiger neuer KI-Anwendungen auf der Grundlage von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck;
## einen Beschluss zur Einrichtung eines KI-Amts innerhalb der Kommission, das die KI-Politik auf europäischer Ebene entwickeln und koordinieren und die Durchführung und Durchsetzung des künftigen KI-Gesetzes beaufsichtigen wird;

>> eine Mitteilung über KI-Start-ups und die KI-Innovation in der EU, in der auf weitere wichtige Tätigkeiten eingegangen wird:
## finanzielle Unterstützung der generativen KI durch die Kommission im Rahmen der Programme Horizont Europa und Digitales Europa. Dieses Paket wird bis 2027 zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von insgesamt rund 4 Mrd. EUR mobilisieren,
## flankierende Initiativen zur Stärkung des EU-Talentpools für generative KI durch Aus- und Weiterbildungen, Qualifizierungen und Umschulungen,
## weitere Förderung öffentlicher und privater Investitionen in Start-ups und Scale-ups im Bereich der KI, unter anderem durch Risikokapital- oder Eigenkapitalunterstützung (u. a. durch neue Initiativen des EIC-Accelerator-Programms und von InvestEU),
## Beschleunigung der Entwicklung und Einführung gemeinsamer europäischer Datenräume, die der KI-Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, die Daten als wichtige Ressource für das Trainieren und Verbessern ihrer Modelle braucht. Heute wurde auch eine neue Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über gemeinsame europäische Datenräume veröffentlicht, in der der aktuelle Stand der Dinge dargelegt wird,
## die Initiative "GenAI4EU", mit der die Entwicklung neuartiger Anwendungsfälle und neuer Anwendungen in den 14 industriellen Ökosystemen in Europa sowie im öffentlichen Sektor unterstützt werden soll. Solche Anwendungsbereiche sind Robotik, Gesundheit, Biotechnologie, Fertigung, Mobilität, Klima und virtuelle Welten.

Außerdem gründet die Kommission mit einer Reihe von Mitgliedstaaten zwei Konsortien für europäische Digitalinfrastrukturen (EDICs):
>> Die "Allianz für Sprachtechnologien" (ALT-EDIC) soll eine gemeinsame europäische Digitalinfrastruktur für Sprachtechnologien entwickeln, um den Mangel an europäischen Sprachendaten für das Trainieren von KI-Lösungen anzugehen und die sprachliche Vielfalt und den kulturellen Reichtum Europas zu bewahren. Dadurch wird auch die Entwicklung europäischer großer Sprachmodelle (LLM) unterstützt.
>> Das "CitiVERSE" EDIC wird hochmoderne KI-Instrumente einsetzen, um lokale digitale Zwillinge für intelligente Gemeinschaften zu entwickeln und zu erweitern. Dadurch soll Städten dabei geholfen werden, Prozesse – vom Verkehrsmanagement bis zur Abfallbewirtschaftung – zu simulieren und zu optimieren.

Mitteilung über KI in der Kommission (AI@EC)
Die Kommission hat auch eine Mitteilung angenommen, in der sie ihr eigenes strategisches Konzept für die Verwendung künstlicher Intelligenz dargelegt hat. Mit dieser Strategie stellt sich die Kommission auf künftige Herausforderungen ein und bereitet sich intern auf die Anwendung des KI-Gesetzes der EU vor. Sie nennt konkrete Maßnahmen in Bezug darauf, wie die Kommission institutionelle und operative Kapazitäten für die Entwicklung und Nutzung einer vertrauenswürdigen, sicheren und ethischen KI aufbauen wird. Überdies trifft die Kommission Vorbereitungen, um öffentliche Verwaltungen in der EU bei ihrer Einführung und Nutzung künstlicher Intelligenz zu unterstützen.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen beraten.

Das Amt für künstliche Intelligenz wird innerhalb der Kommission eingerichtet. Das KI-Amt wird das künftige KI-Gesetz auf EU-Ebene umsetzen und die Anwendung der Vorschriften für KI-Modelle und -Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck beaufsichtigen. Es soll zu einer zentralen Koordinierungsstelle für die KI-Politik auf EU-Ebene werden und mit anderen Kommissionsdienststellen, EU-Einrichtungen, den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten. Es wird eine internationale Ausrichtung haben, das EU-Konzept für die KI-Governance fördern und zu den internationalen Tätigkeiten der EU im Bereich der KI beitragen. Allgemein wird das KI-Amt Wissens- und Verständnisgrundlagen in Bezug auf KI aufbauen und die KI-Übernahme und -Innovation fördern. Der Beschluss zur Einrichtung des KI-Amtes wird am 21. Februar 2024* in Kraft treten.

Die Mitgliedstaaten werden nun mit Unterstützung der Kommission die beiden Konsortien für europäische Digitalinfrastrukturen "ALT-EDIC" und "CitiVERSE EDIC" aufbauen.

Hintergrund
Seit Jahren erleichtert und erweitert die Kommission die EU-weite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der KI, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern und das auf den EU-Werten beruhende Vertrauen zu stärken. In ihrem 2020 veröffentlichten Weißbuch zur KI entwarf die Kommission eine klare Zielvorstellung für KI in Europa: ein Ökosystem für Exzellenz und Vertrauen. Im April 2021 schlug die Kommission das KI-Gesetz der EU und einen neuen mit den Mitgliedstaaten koordinierten Plan vor, um die Sicherheit und die Grundrechte der Menschen und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Investitionen und Innovationen in der gesamten EU zu steigern. Über das KI-Gesetz der EU wurde im Dezember 2023 eine vorläufige Einigung der gesetzgebenden Organe erzielt. Es ist das weltweit erste umfassende Gesetz über künstliche Intelligenz. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 11.04.24


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