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Hohe Inflation löst Aktualisierung aus


Gehaltserhöhungen von EU-Bediensteten – die Fakten
Die konkrete Anpassung wird von Eurostat berechnet, Grundlage ist die Entwicklung der Netto-Kaufkraft der nationalen Beamten im Zeitraum Juli des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres sowie die Entwicklung der Inflation in Brüssel und Luxemburg



Im Internet kursiert die Behauptung, dass die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen eine erhebliche Gehaltserhöhung für sich selbst und alle Bediensteten der EU-Organe gefordert hat. Das ist falsch und irreführend. Das ist falsch und irreführend, heißt es in einer Presseinformation der EU-Kommission. Wie alle anderen Personen, die für EU-Institutionen arbeiten, erhält die Kommissionspräsidentin eine Erhöhung um 1,7 Prozent. Diese Erhöhung hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen weder selbst beantragt noch entschieden.

Mitgliedstaaten und Europaparlament legten Berechnungs-Modell 2013 fest
Die Berechnung erfolgt automatisch auf der Grundlage eines vorab festgelegten Systems für alle EU-Organe (einschließlich Rat, Europaparlament, Rechnungshof, Gerichtshof und EZB). Das System basiert auf einem Beschluss der 27 Mitgliedstaaten im Rat und im Europäischen Parlament und ist seit 2013 in Kraft. Es berücksichtigt die Entwicklung der Kaufkraft der Beamten in den EU-Mitgliedstaaten und die Inflation in Brüssel und in Luxemburg. In Abhängigkeit von diesen beiden Faktoren kann dies zu Anpassungen der Gehaltsniveaus nach oben oder nach unten führen. Es handelt sich um eine automatische Berechnung ohne politischen Ermessensspielraum.

Eurostat berechnet auf Basis von zwei verschiedenen Faktoren
Die konkrete Anpassung wird von Eurostat berechnet, Grundlage ist die Entwicklung der Netto-Kaufkraft der nationalen Beamten im Zeitraum Juli des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres sowie die Entwicklung der Inflation in Brüssel und Luxemburg. Es handelt sich nicht um eine Indexierung an die Inflation. Die Anpassung spiegelt die Entwicklung der Kaufkraft der Beamten in den EU-Mitgliedstaaten und die Inflation in Brüssel und Luxemburg wider. Mit anderen Worten: Wenn die Gehälter öffentlicher Bediensteter in unseren Mitgliedstaaten im Durchschnitt steigen oder sinken, gilt das auch für die Beamten der EU.

Hohe Inflation löst eine zwischenzeitliche Aktualisierung aus
Dieses Verfahren wird jährlich angewandt. Im Falle einer hohen Inflation (in der ersten Hälfte des Bezugszeitraums) ist jedoch eine zwischenzeitliche Aktualisierung vorgesehen.

>> Im Jahr 2022 hat die Methode zu einer Anpassung nach oben um 4,4 Prozent geführt. Dieser Wert lag weit unter der Inflation von 10,5 Prozent, die zwischen Juli 2021 und Juli 2022 in Belgien zu beobachten war.
>> In diesem Jahr führt die Berechnung zu einem nominalen Anstieg von 1,7 Prozent, anwendbar ab Januar 2023. Diese Zahl ist deutlich niedriger als die in Belgien gemessene Inflation im relevanten Zeitraum, d. h. zwischen Juli und Dezember 2022 (plus 4,5 Prozent).

Diese zwischenzeitliche Aktualisierung wird zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres, in dem die jährliche Aktualisierung vorgenommen wird, in vollem Umfang berücksichtigt.

Details zur Methodik von Eurostat
Eurostat berechnet die für die zwischenzeitliche Aktualisierung verwendeten Zahlen auf der Grundlage von Wirtschaftsdaten und Statistiken, die hauptsächlich von den statistischen Stellen der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

Es gibt zwei Variablen:
1. Hälfte der prognostizierten Entwicklung der Beamtengehälter in den Mitgliedstaaten
2. die zwischen Juli und Dezember in Brüssel und Luxemburg beobachtete Inflation (d. h. eine zwischenzeitliche Aktualisierung wird ausgelöst, wenn die Inflation über sechs Monate höher als 3 Prozent ist).

Eurostat führt diese Berechnung zusammen mit den nationalen statistischen Ämtern durch. Unabhängig vom Ergebnis wird die Anpassung ("Aktualisierung") – nach oben oder unten – automatisch rückwirkend wirksam.

Insgesamt haben die EU-Bediensteten im Zeitraum 2004 bis 2022 rund 11,7 Prozent ihrer Kaufkraft verloren. Die Beamten in den nationalen Verwaltungen verloren dagegen nur 3 Prozent.

Und was ist mit dem Jahr 2024?
Am 7.6.2023 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das Budget 2024 vorgelegt. Darin enthalten ist eine vorgeschlagene Aufstockung der entsprechenden Haushaltslinie um 28,3 Prozent für die Mitglieder. Das stellt aber keine Erhöhung der Dienstbezüge dar.

2024 wird das Europäische Parlaments neu gewählt. Es handelt sich somit um ein sogenanntes Übergangsjahr. Die vorgeschlagene Aufstockung geht davon aus, dass voraussichtlich Übergangsgelder für ausscheidende Kommissionsmitglieder und Einrichtungsbeihilfen für neue Kommissionsmitglieder gezahlt werden. Dieser Trend war in vorangegangenen Übergangsjahren zu erkennen. Die vorgeschlagene Aufstockung ist derzeit nur eine Prognose, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen.

Die vorgeschlagene Aufstockung der entsprechenden Haushaltslinie bleibt innerhalb der Obergrenze von 2 Prozent für nicht die Dienstbezüge betreffende Ausgaben. Sie wird durch eine neue Festsetzung der Prioritäten im Haushaltsplan der Kommission abgedeckt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.06.23
Newsletterlauf: 28.08.23


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