Informationen über Widerrufsrecht
Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen: Mit einem Klick Vertrag widerrufen
Die Dienstleister müssen klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen
Nach den EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche "Widerruf" einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.
Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, erklärte: "Eine Finanzdienstleistung kann aus vielen verschiedenen Gründen riskant sein, wenn der Verbraucher nicht gut über das Produkt informiert ist. Deshalb haben wir nun dafür gesorgt, dass die Verbraucher sich der Risiken im Voraus bewusst sind und ausreichend geschützt werden können, zumal wenn solche Dienste online gekauft werden. Wir wissen, dass die von Chatbots bereitgestellten Informationen nicht immer klar genug sind oder dass die Informationen über ihr Widerrufsrecht besser sichtbar sein müssen. Die neuen Vorschriften werden die Situation der Verbraucher durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und konkreten Maßnahmen verbessern, z. B. eine sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche für den Rücktritt von einem Vertrag."
Die Dienstleister müssen klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die nicht zufrieden stellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten.
Diese neuen Vorschriften ergeben sich aus der überarbeiteten Richtlinie von 2002. Sie zielen darauf ab, die Digitalisierung des Sektors, neue Arten von Finanzdienstleistungen und Online-Transaktionen besser anzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 26.03.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.