Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Lieferketten für kritische Rohstoffe


EU bringt Verhandlungen mit den USA über das Abkommen über kritische Mineralien voran
Durch strenge umwelt- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wird die Versorgung mit nachhaltig beschafften kritischen Rohstoffen weiter verbessert




Die Europäische Kommission hat ihre Verhandlungsrichtlinien für das Abkommen über kritische Mineralien mit den Vereinigten Staaten angenommen. Mit dem Abkommen sollen die zwischen der EU und den USA bestehenden Lieferketten für kritische Rohstoffe gestärkt werden, die für die Herstellung von Traktionsbatterien benötigt werden. Allein im Jahr 2022 exportierte die EU kritische Rohstoffe im Wert von 8,3 Mrd. EUR, die für diese Branche von Bedeutung sind.

Wenn die EU und die USA ein Abkommen über kritische Mineralien schließen, wird sichergestellt, dass die EU als Verbündete für den von den USA zur Bekämpfung der Inflation erlassenen "Inflation Reduction Act" auf einer Ebene mit Partnern steht, mit denen die USA durch ein Freihandelsabkommen verbunden sind. So können Unternehmen aus der EU auf dem US-Markt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Wettbewerbern aus den USA und Drittländern wie Chile, der Republik Korea und Japan konkurrieren.

Ein Abkommen zwischen der EU und den USA über kritische Mineralien wird zudem dazu beitragen, die Produktionskapazitäten der EU in strategisch wichtigen Industriezweigen zu stärken. Durch strenge umwelt- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wird die Versorgung mit nachhaltig beschafften kritischen Rohstoffen weiter verbessert.

Darüber hinaus wird das Abkommen dazu beitragen, die von der Kommission vorgeschlagene Netto-Null-Industrie-Verordnung und die Verordnung zu kritischen Rohstoffen zu stärken, die darauf abzielen, die Herstellung CO2-neutraler Schlüsseltechnologien in der EU auszubauen.

Mit der Ermächtigung und den dazugehörigen Verhandlungsrichtlinien wird die Kommission nach Annahme durch den Rat ermächtigt, ein Abkommen auszuhandeln, das Bestimmungen über Folgendes enthält:

>> Handelserleichterungen, damit kritische Rohstoffe, die in der EU gewonnen oder verarbeitet werden, in Fahrzeugen verwendet werden können, die für die US-Steuervergünstigen für saubere Fahrzeuge (Clean Vehicle Credit) infrage kommen;
>> Zusammenarbeit für eine nachhaltigere Gestaltung des Sektors der kritischen Rohstoffe durch die Förderung eines hohen Umweltschutzniveaus sowie von internationalen technischen Standards und Konzepten der Kreislaufwirtschaft;
>> Förderung der Arbeitnehmerrechte im Bereich kritische Rohstoffe;
>> Stärkung nachhaltiger und gerechter Lieferketten durch gemeinsame Standards in Zusammenarbeit mit Verbündeten und Partnern.

Hintergrund
Im August 2022 erließen die USA den "Inflation Reduction Act" (IRA) zur Bekämpfung der Inflation, mit dem auch die Steuervergünstigungen für saubere Fahrzeuge (Clean Vehicle Credit) eingeführt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Subvention in Form einer Steuergutschrift, die für den Kauf von dafür infrage kommenden batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen gewährt wird. Damit die Subvention in vollem Umfang in Anspruch genommen werden kann, muss ein Fahrzeug unter anderem mit einer Batterie ausgerüstet sein, deren kritische Mineralien zumindest zum Teil entweder in Nordamerika recycelt oder in den USA bzw. in einem Land, mit dem die USA ein Freihandelsabkommen oder ein Abkommen über kritische Mineralien geschlossen haben, abgebaut und verarbeitet wird.

Wenn kein Abkommen zwischen der EU und den USA über kritische Mineralien zustanden kommt, laufen EU-Unternehmen Gefahr, von den US-amerikanischen Automobillieferketten als Zulieferer ausgeschlossen zu werden, was die Exportmöglichkeiten der EU einschränken würde.

Die EU und die USA haben in der gemeinsamen Erklärung von Präsidentin von der Leyen und Präsident Biden vom 10. März 2023 sowie in der gemeinsamen Erklärung des EU-US-Handels- und Technologierats vom 31. Mai ihre Absicht bekundet, ein Abkommen über kritische Mineralien auszuhandeln.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 08.09.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen