Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nachprüfungen in der Reifenindustrie


EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen bei Anbietern von Autoreifen durch
Bei ihren Nachprüfungen wurden die Kommissionsbediensteten wurden von Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet



Die Europäische Kommission führt in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in der Reifenindustrie durch. Die Kommission hat Bedenken, dass die aufgesuchten Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Gegenstand der Nachprüfungen sind Anbieter neuer Ersatzreifen für Pkw, Kleinlastwagen, Lkw und Bussen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Kommission liegen Verdachtsmomente vor, dass die betroffenen Unternehmen u. a. über öffentliche Verlautbarungen ihre Preise abgestimmt haben könnten.

Bei ihren Nachprüfungen wurden die Kommissionsbediensteten wurden von Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.

Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.

Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen müssen nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden. Die Dauer einer Untersuchung hängt u. a. davon ab, wie komplex der jeweilige Fall ist und in welchem Umfang die beteiligten Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch machen.

Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anzeigen, u. a. anonym beispielsweise über die von der Kommission eigens eingerichtete Webseite für Hinweisgeber. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 10.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen