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Neue Formen der Ausbeutung


Menschenhandel: EU-Kommission schlägt strengere Vorschriften zur Bekämpfung dieser sich stetig wandelnden Kriminalitätsform vor
In den letzten Jahren haben sich die Formen der Ausbeutung gewandelt und zunehmend ins Internet verlagert





Die Kommission hat vorgeschlagen, die Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zu verschärfen. Jedes Jahr werden mehr als 7000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen, da viele Opfer nicht erfasst werden. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU belaufen sich auf 2,7 Mrd. EUR. Die meisten Opfer sind Frauen und Mädchen, aber auch immer mehr Männer sind betroffen – insbesondere im Bereich der Ausbeutung der Arbeitskraft.

In den letzten Jahren haben sich die Formen der Ausbeutung gewandelt und zunehmend ins Internet verlagert. Dies erfordert zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene, da Menschenhändler von neuen Möglichkeiten profitieren, Opfer anzuwerben, zu kontrollieren, zu transportieren und auszubeuten sowie Gewinne zu verschieben und Nutzer innerhalb und außerhalb der EU zu erreichen.

Die aktualisierten Vorschriften werden den Strafverfolgungs- und Justizbehörden bessere Instrumente zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung neuer Formen der Ausbeutung an die Hand geben. Sie gewährleisten beispielsweise, dass die wissentliche Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienste eine Straftat darstellt. Der Vorschlag der Kommission sieht bei Straftaten im Bereich des Menschenhandels verbindliche Sanktionen auch gegen Unternehmen und nicht nur gegen Einzelpersonen vor. Er zielt ferner darauf ab, die Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Opfern und zu deren Unterstützung in den Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung eines europäischen Verweismechanismus.

Die aktualisierten Vorschriften werden insbesondere Folgendes umfassen:

>> Zwangsheirat und illegale Adoption sollen zu den Formen der Ausbeutung zählen, die unter die Richtlinie fallen. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, derartige Handlungen in ihrem nationalen Strafrecht als Menschenhandel unter Strafe zu stellen;

>> Ausdrücklicher Verweis auf Straftaten im Bereich des Menschenhandels, die durch Informations- und Kommunikationstechnologien, darunter Internet und soziale Medien, begangen oder erleichtert werden;

>> Verbindliche Sanktionen für juristische Personen, die für Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel verantwortlich gemacht werden. Dazu gehören der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder die vorübergehende oder dauerhafte Schließung der Einrichtungen, in denen die Straftat begangen wurde;

>> Formelle nationale Verweismechanismen zur Verbesserung der frühzeitigen Erkennung von Opfern und der Vermittlung von Unterstützungs- und Hilfsangeboten. Dadurch wird die Grundlage für einen europäischen Verweismechanismus geschaffen, für den nationale Anlaufstellen benannt werden;

>> Stärkere Reduzierung der Nachfrage, indem die wissentliche Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienste unter Strafe gestellt wird;

>> EU-weite jährliche Datenerhebung zum Menschenhandel, die von Eurostat veröffentlicht wird.

Nächste Schritte
Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen. Nach der Annahme des Vorschlags müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund
Menschenhandel ist eine grenzüberschreitende Kriminalitätsform, die alle Mitgliedstaaten betrifft. Auch wenn in den letzten Jahren Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt wurden, stellt er in der EU nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung dar. Der veröffentlichte vierte Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels bietet einen sachlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Menschenhandels in der EU.

Seit 2011 ist die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels das Kernelement der Bemühungen der EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Sie bildet die Rechtsgrundlage für eine konsequente strafrechtliche Reaktion und hohe Standards für den Schutz und die Unterstützung der Opfer. Die jüngsten Entwicklungen erfordern jedoch eine Aktualisierung des derzeitigen Wortlauts.

Im April 2021 hat die Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) vorgelegt, die darauf abzielt, den Menschenhandel zu unterbinden, Menschenhändler zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu schützen und zu stärken. Eine der wichtigsten Maßnahmen der Strategie war die Bewertung und mögliche Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, damit diese auch weiterhin ihren Zweck erfüllt. Da der Menschenhandel oftmals von organisierten kriminellen Vereinigungen betrieben wird, ist die Strategie zur Bekämpfung des Menschhandels eng mit der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verknüpft. Der Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität und die Bekämpfung des Menschenhandels gehören zu den Prioritäten der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.01.23
Newsletterlauf: 06.03.23


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