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PNR-Abkommen soll Rechtssicherheit bringen


Europäische Kommission sieht im neuen PNR-Abkommen mit den USA eine "Stärkung des Datenschutzes"
Nach dem Abkommen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten aus ihren Datenbanken an die amerikanischen Behörden zu schicken


(25.11.11) - Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben ein neues Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen ("Passenger Name Records" - PNR) durch die EU an die USA unterzeichnet. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat müssen diesem neuen PNR-Abkommen, das das geltende Abkommen von 2007 ersetzen soll, noch zustimmen. Das Abkommen ist nach Ansicht der Europäischen Union ein wirksames Instrument im Kampf gegen grenzüberschreitende schwere Kriminalität und Terrorismus und verbessert gleichzeitig den Datenschutz.

Das neue PNR-Abkommen bringe Bürgern und Fluggesellschaften mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Es stelle sicher, dass die Strafverfolgungs- und die Justizbehörden der EU von den amerikanischen Behörden besser informiert würden. Zudem sehe es neben einer strikten Zweckbindung der Verwendung von Fluggastdatensätzen verschiedene neue, weitergehende Datenschutzgarantien vor.

"Seit Aufnahme der Verhandlungen im Dezember 2010 stand für mich der Schutz personenbezogener Daten im Mittelpunkt. Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis, zumal das Abkommen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Abkommen von 2007 bringt. Das neue Abkommen enthält solide Garantien für den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürger, ohne Abstriche bei der Sicherheit der EU oder der USA zu machen", sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Das rechtsverbindliche Abkommen stärke die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und den Strafverfolgungsbehörden . Die amerikanischen Behörden (Department of Homeland Security - DHS) würden verpflichtet, zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung oder strafrechtlichen Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität oder terroristischer Straftaten Fluggastdatensätze und daraus extrahierte analytische Informationen an die Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU weiterzugeben. Der EU bringe dies unmittelbare Vorteile.

Das Abkommen lege genau fest, zu welchen Zwecken Fluggastdatensätze von amerikanischen Behörden verwendet werden dürften, nämlich zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder strafrechtlichen Verfolgung von Terrorismus und grenzüberschreitenden Straftaten, für die ein Strafmaß von mindestens drei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen ist. Kleinkriminalität falle also nicht darunter. Fluggastdatensätze würden verwendet, wenn es um schwere Straftaten wie Drogen- oder Menschenhandel und Terrorismus gehe.

Im Sinne des Datenschutzes sei im Abkommen festgelegt, wie und für wie lange PNR-Daten gespeichert werden dürften. Die gespeicherten Daten würden sechs Monate nach Übermittlung an die amerikanischen Behörden anonymisiert. Nach fünfjähriger Speicherung würden die anonymisierten Daten in eine ruhende Datenbank überführt, für die noch striktere Auflagen für den Zugriff seitens der US-Bediensteten gelten würden. Insgesamt dürften die zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Straftaten gespeicherten Daten höchstens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nur für die zur Terrorismusbekämpfung verwendeten Daten sei eine Speicherdauer von 15 Jahren erlaubt.

Nach dem Abkommen seien die Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten aus ihren Datenbanken an die amerikanischen Behörden zu schicken ( Push-Verfahren ). Das DHS entnehme die Daten also nicht direkt aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften (Pull-System), es sei denn, eine Fluggesellschaft sei ausnahmsweise - z. B. aus technischen Gründen - nicht in der Lage, die Daten zu übermitteln.

Das Abkommen biete den Fluggästen umfassende Datenschutzgarantien . Sie dürften auf ihre beim DHS gespeicherten Fluggastdaten zugreifen, um diese zu berichtigen und zu löschen. Außerdem hätten sie Anspruch auf den im amerikanischen Recht vorgesehenen administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelf. Das DHS und die Fluggesellschaften seien verpflichtet, die Fluggäste umfassend über die Verwendung der PNR-Daten und über ihre Rechte aufzuklären.

Zudem dürften die amerikanischen Behörden nach dem Abkommen nicht allein aufgrund der automatisierten Datenverarbeitung Entscheidungen treffen, die nachteilige Rechtsfolgen haben. Vielmehr müsse eine Person in die Bewertung einbezogen werden. Dadurch solle eine unzulässige Profilerstellung anhand von Fluggastdaten verhindert werden. Die Verwendung sensibler Daten, darunter Informationen, die Aufschluss über die Religionszugehörigkeit oder sexuelle Ausrichtung von Fluggästen geben, unterliege sehr strengen Bedingungen.

Schließlich enthalte das Abkommen genaue Datensicherheitsbestimmungen , um den Datenverlust oder Datenschutzverstöße zu verhindern. Die Verarbeitung von Fluggastdaten müsse zu Aufsichts- und Prüfungszwecken protokolliert werden. Das DHS werde überdies unter die Aufsicht unabhängiger Stellen, darunter des amerikanischen Kongresses, gestellt.

Hintergrund
2007 unterzeichnete die Europäische Union auf der Grundlage bestimmter Selbstverpflichtungen des DHS ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung. Dieses Abkommen galt vorläufig.

Am 5. Mai 2010 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es eine Neuverhandlung des Abkommens beantragte. Am 2. Dezember 2010 ermächtigte der Rat die Kommission, ein neues Abkommen mit den USA über die Übermittlung von Fluggastdaten auszuhandeln. Die Verhandlungen wurden umgehend aufgenommen.

Das neue Abkommen soll gewährleisten, dass dem DHS Fluggastdatensätze zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Straftaten und Terrorismus zur Verfügung gestellt werden. Bei Flügen zwischen der EU und den USA übermitteln die Fluggesellschaften die Fluggastdaten an das DHS in den USA. Wie nach dem Abkommen von 2007 sind auch nach dem neuen Abkommen 19 Arten von Daten, wie Name, Reiseroute der Fluggäste und Ort der Flugbuchung, zu transferieren.

Das neue Abkommen trägt den in der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen an Drittländer sowie den in den Verhandlungsrichtlinien des Rates festgelegten allgemeinen Kriterien Rechnung. (Europäische Kommission: ra)

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