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Reformen des Strom- und Gasmarkts


Verabschiedung wichtiger Marktreformen mit dem Ziel einer sauberen, sicheren und stabilen Energieversorgung der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher und der Industrie
Durch die Reform des Strommarkts stehen den Verbrauchern vor der Vertragsunterzeichnung eine größere Auswahl an Verträgen und klarere Informationen zur Verfügung



Die EU-Kommission begrüßt die Verabschiedung zentraler Reformen des Strom- und Gasmarkts sowie des neuen Rechtsrahmens zur Förderung der Entwicklung von Wasserstoff und anderer dekarbonisierter Gase. Die Reformen verdeutlichen die Entschlossenheit Europas, die Energiewende voranzutreiben, die Versorgungssicherheit und den Verbraucherschutz zu verbessern und gleichzeitig auf den Lehren aus der Energiekrise aufzubauen.

Zukunftssichere Energiemärkte stimulieren Investitionen in saubere Energie und führen zu niedrigeren und stabileren Preisen, die für die Stärkung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung sind. Mit der Annahme des überarbeiteten Strommarktdesigns und des Pakets für dekarbonisierte Gase und Wasserstoff verfügt die EU nun über weitere Instrumente, um ihre Energie- und Klimaziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Der aktualisierte Rechtsrahmen für den Gasmarkt bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Einfuhren sowohl von Pipeline-Gas als auch von LNG aus Russland und Belarus im Einklang mit den REPowerEU-Zielen ganz einzustellen oder zu begrenzen.

Besserer Schutz und stärkere Stellung der Stromverbraucher
Durch die Reform des Strommarkts stehen den Verbrauchern vor der Vertragsunterzeichnung eine größere Auswahl an Verträgen und klarere Informationen zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, sich für sichere, langfristige Preise zu entscheiden oder dynamische Preisverträge abzuschließen, um Preisschwankungen von Strom zu nutzen, wenn die Preise niedrig sind. Die Mitgliedstaaten müssen Anbieter letzter Instanz bestimmen, damit niemand ohne Stromversorgung zurückbleibt. Schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher sowie von Energiearmut betroffene Menschen werden vor Stromabschaltungen geschützt, und die Mitgliedstaaten können künftig im Krisenfall regulierte Endkundenpreise besser auf Haushalte und KMU anwenden. Neben dem Verbraucherschutz wird auch die gemeinsame Energienutzung gestärkt. Mieter können beispielsweise überschüssigen auf dem Dach erzeugten Solarstrom mit Nachbarn teilen.

Zudem trägt die Reform zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen bei, da die Energiekosten besser vorhersehbar werden. Sie bietet sowohl Lieferanten als auch Verbrauchern Vorteile durch die verstärkte Nutzung längerfristiger Marktinstrumente wie Strombezugsverträge, zweiseitiger Differenzverträge und Termingeschäfte. So schafft sie sowohl für Stromerzeuger als auch für industrielle Verbraucher Investitionssicherheit. Insgesamt profitieren sowohl Haushalte als auch Unternehmen von den niedrigeren Kosten erneuerbarer Energien, deren Integration und Verfügbarkeit auch durch die neuen Bestimmungen über Netzengpässe, Handelsfristen, Laststeuerung und Speicherung sowie Auktionen auf EU-Ebene gefördert werden.

Um sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU von wettbewerbsorientierten Märkten mit transparenter Preisbildung profitieren, können die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden darüber hinaus die Integrität und Transparenz des Energiemarkts künftig besser überwachen.

Ein saubererer und sichererer europäischer Gasmarkt
Der neue Rahmen für den Gasmarkt erleichtert die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit und Erschwinglichkeit von Energie für alle Verbraucher in Europa. Mit der Reform des Gasmarkts wird sichergestellt, dass dekarbonisierte Gase und Wasserstoff überall in Europa nutzbar werden. Insbesondere führen die Reformen zum Aufbau eines Wasserstoffmarkts, der für die Eindämmung der Emissionen in Sektoren wie der Schwerindustrie und dem Verkehr, die nur schwer zu dekarbonisieren sind, von entscheidender Bedeutung ist. Zudem wird die Kommission im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank ein auf fünf Jahre angelegtes Projekt zur Abstimmung von Nachfrage und Angebot im Wasserstoffbereich durchführen, um Marktentwicklung und Transparenz zu unterstützen.

Die Verbraucher werden besser vor Versorgungs- und Preisrisiken geschützt. Sie können eine aktive Rolle auf dem Markt übernehmen und sich für eine sauberere Versorgung und umweltfreundlichere Verträge entscheiden. In der Praxis können sie ihren Versorger leichter wechseln, wirksame Preisvergleichsinstrumente sowie genaue, faire und transparente Abrechnungsinformationen nutzen und besser auf Daten und neue intelligente Technologien zugreifen.

Hintergrund
Die Kommission hat das Paket zu dekarbonisierten Gasen und Wasserstoff im Rahmen des europäischen Grünen Deals im Dezember 2021 vorgelegt. Im Dezember 2023 erzielten die beiden gesetzgebenden Organen dann eine vorläufige Einigung. Die Vorschläge folgten auf die strategischen Ziele der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems und der Wasserstoffstrategie der EU aus dem Jahr 2020. Das überarbeitete Strommarktdesign wurde im März 2023 vorgeschlagen, nachdem die Staats- und Regierungschefs der EU gefordert hatten, eine Reform zur Sicherung der europäischen Energiesouveränität und zur Verwirklichung der Klimaneutralität vorzulegen. Es wurde im Rahmen des Industrieplans für den Grünen Deal vorgelegt und von den beiden gesetzgebenden Organen im Dezember 2023 vorläufig gebilligt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 26.05.24
Newsletterlauf: 18.07.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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