Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Resilienterer EU-Energiebinnenmarkt


Europäische Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten und resilienteren Energiemarkt vor
Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt




Die Europäische Kommission hat die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen. Es handelt sich dabei um grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben, die wichtig für den Aufbau eines stärker integrierten und resilienteren EU-Energiebinnenmarkts und die Verwirklichung unserer Energie- und Klimaziele sind. Diese fünfte PCI-Liste umfasst 98 Vorhaben: 67 Vorhaben im Bereich Stromübertragung und -speicherung, 20 im Bereich Gas, sechs Vorhaben für Kohlendioxidnetze und fünf Vorhaben im Bereich der intelligenten Netze. Alle Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterliegen gestrafften Genehmigungs- und Regulierungsverfahren und kommen für eine finanzielle Unterstützung aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) der EU in Betracht.

Die 67 Stromübertragungs- und -speichervorhaben auf der PCI-Liste werden einen wichtigen Beitrag zu dem im Rahmen des europäischen Grünen Deals angehobenen Ziel für erneuerbare Energien leisten, während fünf Vorhaben für intelligente Netze die Effizienz der Netze steigern, die grenzüberschreitende Datenkoordinierung verbessern und für ein sichereres Netzmanagement sorgen werden.

Im Rahmen des Vorschlags werden keine neuen Gasinfrastrukturvorhaben unterstützt. Bei den wenigen ausgewählten Gasvorhaben, die bereits auf der vierten PCI-Liste aufgeführt waren, handelt es sich um Vorhaben, die notwendig sind, um die Versorgungssicherheit für alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Eine verstärkte Nachhaltigkeitsprüfung hat dazu geführt, dass eine Reihe von Vorhaben im Bereich Gas von der Liste gestrichen wurde.

Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt. Im Dezember 2020 schlug die Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vor, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.

Nächste Schritte
Nach seiner Annahme durch die Kommission wird der delegierte Rechtsakt mit der fünften PCI-Liste dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Beide haben zwei Monate Zeit, um die Liste anzunehmen oder abzulehnen – ein Verfahren, das erforderlichenfalls um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften haben sie keine Möglichkeit, den Entwurf der Liste zu ändern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 18.02.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen