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Risiko von Sicherheitsverletzungen verringern


Fragen und Antworten zur Digitalisierung der Justizsysteme in der EU
Mit dieser Initiative soll die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in der EU modernisiert werden



Eine Initiative sieht vor, die Kommunikation zwischen den Justizbehörden und anderen Behörden in Verfahren der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (einschließlich des Familienrechts) sowie Handels- und Strafsachen zu digitalisieren. Darüber hinaus soll dafür gesorgt werden, dass Bürger sowie Unternehmen in grenzüberschreitenden Fällen auf elektronischem Wege mit Justizbehörden und anderen Behörden kommunizieren können. Sie soll es ermöglichen, dass elektronische Nachrichten von Einzelpersonen, Unternehmen und Angehörigen der Rechtsberufe akzeptiert werden und als rechtssicher gelten – indem insbesondere festgelegt wird, dass elektronische Signaturen und Siegel anerkannt und elektronische Dokumente zugelassen werden müssen.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass mündliche Verhandlungen in Zivil- und Strafverfahren in grenzüberschreitenden Fällen in Form von Videokonferenzen stattfinden können. Die Parteien von Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Charakter sollen die Gerichtsgebühren elektronisch entrichten können.

Wie wird diese Initiative die Kommunikation zwischen den Behörden verbessern?
Die Initiative sieht die Einrichtung eines speziellen und sicheren dezentralen IT-Systems vor. Dieses System vernetzt die IT-Systeme der Mitgliedstaaten und der Agenturen und Einrichtungen im Bereich Justiz und Inneres mittels interoperabler Zugangspunkte (auf der Grundlage des e-CODEX-Systems). Mitgliedstaaten, die kein nationales IT-System betreiben, können sich für eine von der Kommission entwickelte kostenlose Referenzlösung für die Implementierung entscheiden.

Alternative Kommunikationsmittel zwischen den Behörden sind nur im Falle einer Störung des Systems oder unter anderen besonderen Umständen zulässig, in denen die Nutzung des dezentralen IT-Systems nicht angezeigt ist.

Welche Vorteile bietet die Initiative für Personen und Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren in der EU beteiligt sind?

Um einen reibungslosen Zugang zu Gerichten oder anderen Justizbehörden zu gewährleisten, werden Einzelpersonen, Unternehmen und Angehörige der Rechtsberufe elektronische Kommunikationsmittel nutzen können, um in grenzüberschreitenden Zivilsachen innerhalb der EU Klagen einzureichen und anderweitig mit den Behörden zu kommunizieren (z. B. im Rahmen des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen).

Wenn ein nationales IT-Portal für die elektronische Kommunikation in Zivilsachen innerhalb der EU existiert, kann dieses weiterhin genutzt werden. Parallel dazu wird die Kommission auf dem Europäischen Justizportal ein europaweites elektronisches Zugangsportal einrichten. Jeder soll sich anmelden, ein Konto erstellen und alle Arten von Anträgen, Klagen, Anfragen und Standardformularen sowohl bei den nationalen Justizbehörden als auch bei den Justizbehörden anderer Mitgliedstaaten einreichen können. Die Nutzung des europäischen Zugangsportals soll kostenlos sein.

Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörigen der Rechtsberufe sollen nicht verpflichtet werden, auf elektronischem Wege mit den Gerichten und Behörden zu kommunizieren, sondern weiterhin die Papierform oder andere traditionelle Formen der Kommunikation nutzen dürfen.

Welche Kosten entstehen den Mitgliedstaaten für die Einführung der IT-Systeme?
Die Mitgliedstaaten müssen die Kosten für das dezentrale IT-System tragen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei Bedarf beim Aufbau der erforderlichen Infrastruktur finanziell unterstützen.

Die Kommission erwartet, dass die dezentralen IT-Systeme "Zugangspunkte" auf Basis von e-CODEX implementieren, das kostenlos genutzt werden kann. Damit die nationalen IT-Systeme über e-CODEX miteinander verbunden werden können, ist allerdings Entwicklungsarbeit erforderlich.

Die Kommission wird die Entwicklung, Pflege und künftige Weiterentwicklung einer Software finanzieren, die die Mitgliedstaaten verwenden können, falls sie kein nationales IT-System entwickeln wollen.

Wie werden die persönlichen Daten geschützt?
Durch die vorgesehene Digitalisierung des Datenaustauschs werden im Vergleich zu den bereits ausgetauschten Daten keine zusätzlichen Kategorien personenbezogener Daten geschaffen, und sie wird sich auch nicht auf die bestehenden Regelungen für die Datenverarbeitung auswirken.

Die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für den Schutz der betroffenen Personen von entscheidender Bedeutung. e-CODEX wurde speziell für den Justizbereich entwickelt und gewährleistet Sicherheit durch Verschlüsselung. Wenn für den grenzüberschreitenden Austausch e-CODEX zum Einsatz kommt, wird dies die Sicherheit erhöhen und dadurch das Risiko von Sicherheitsverletzungen verringert. Im Vergleich zum derzeitigen Austausch per Post oder unsicheren E-Mails stellt e-CODEX daher eindeutig eine Verbesserung dar. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020PC0712

Digitale Informationen in Fällen von grenzüberschreitendem Terrorismus
Die Terroranschläge im Pariser Konzertsaal "Bataclan" im Jahr 2015 machten deutlich, dass Verbindungen zwischen grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen frühzeitig festgestellt und die Maßnahmen koordiniert werden müssen. Daraufhin hat Eurojust das europäische justizielle Terrorismusregister eingerichtet, um die justizielle Reaktion auf terroristische Bedrohungen in den Mitgliedstaaten zu verbessern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Die Datenverarbeitungsumgebung bei Eurojust ist jedoch veraltet, und der Informationsaustausch mit den zuständigen nationalen Behörden erfolgt nicht vollständig digital. Dies erschwert den Informationsaustausch und beeinträchtigt seine Ergebnisse.

Was sind die Hauptbestandteile der vorgeschlagenen Initiative?
Im Rahmen der Initiative soll das Informationssystem von Eurojust modernisiert werden. Das System soll durch das europäische justizielle Terrorismusregister und dessen Funktionen erweitert werden, um die Ermittlung von Verbindungen zu erleichtern.

Mit der Initiative sollen sichere digitale Kommunikationskanäle zwischen den nationalen Behörden und Eurojust geschaffen werden.

Es soll ein digitales Kommunikationsinstrument eingeführt werden, um den digitalen Austausch strukturierter Daten zu ermöglichen und die Prozesse zu automatisieren.

In die Eurojust-Verordnung soll eine klare Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit Verbindungsstaatsanwälten aus Drittstaaten aufgenommen werden.

Was ist das europäische Register zur Terrorismusbekämpfung?
Das europäische justizielle Register zur Terrorismusbekämpfung ist eine einzigartige EU-weite Datenbank für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten. Die Behörden der Mitgliedstaaten übermitteln Eurojust Informationen über diese Straftaten, die mit Informationen über andere Fälle mit terroristischem Hintergrund, aber auch mit anderen Fällen schwerer Kriminalität abgeglichen werden.

Sobald eine potenzielle Verbindung – wie der gleiche oder ein ähnlicher Name eines Verdächtigen – festgestellt wurde, verfolgen die nationalen Mitglieder bei Eurojust den Fall weiter, um festzustellen, ob tatsächlich eine Verbindung besteht. Sobald klar ist, dass es eine solche Verbindung gibt, unterrichtet Eurojust die an dem Fall beteiligten nationalen Behörden. Eurojust leistet auch weitere Unterstützung für diese Ermittlungen.

Inwiefern wird die Initiative das europäische Register zur Terrorismusbekämpfung verbessern?
Die Digitalisierung des Datenaustauschs wird es den nationalen Behörden ermöglichen, mehr Informationen an Eurojust zu übermitteln. Der Datenaustausch wird schnell und sicher sein. Das neue Informationsmanagementsystem bei Eurojust wird viele Verbindungen automatisch erkennen, und es wird wesentlich weniger manuelles Eingreifen erforderlich sein, um Verbindungen festzustellen.

Dadurch wird Eurojust den nationalen Behörden schnellere und bessere Rückmeldungen geben und sie bei den Folgemaßnahmen unterstützen können. Dies wird es den nationalen Behörden ermöglichen, das Ausmaß der kriminellen Aktivitäten besser nachzuvollziehen, terroristische und schwerwiegende grenzüberschreitende Straftaten effizienter zu verfolgen und die Ermittlungen nicht an den Grenzen ihres Mitgliedstaats einzustellen.

Welche Vorteile bietet die Initiative der breiten Öffentlichkeit?
Das europäische Register zur Terrorismusbekämpfung und die Folgemaßnahmen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sind von entscheidender Bedeutung, um den Terrorismus wirksam zu bekämpfen und so die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU zu gewährleisten. Das europäische Register zur Terrorismusbekämpfung kann auch zur Achtung der Grundrechte beitragen, denn die Kommunikation und Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden kann Verbindungen zwischen Fällen aufzeigen und bei grenzüberschreitenden Straftaten somit eine mehrfache Verfolgung und Verurteilung verhindern. Damit wird das Recht gewährleistet, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden (Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG)
Für spezifische strafrechtliche Ermittlungen mit grenzüberschreitender Reichweite richten zwei oder mehr Staaten für einen begrenzten Zeitraum gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) ein. Damit können die zuständigen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden ihre Maßnahmen gemeinsam organisieren und koordinieren und selbst in sehr komplexen Fällen, wie z. B. im Falle von organisierter Kriminalität, die nicht an den Grenzen halt macht, effizient ermitteln.

Obwohl sich GEG als eines der erfolgreichsten Instrumente für grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in der EU erwiesen haben, sind sie in der Praxis mit mehreren technischen Schwierigkeiten konfrontiert, die sie daran hindern, die größtmögliche Effizienz zu erzielen. Die größten Schwierigkeiten betreffen den sicheren elektronischen Austausch von Informationen und Beweismitteln (einschließlich großer Dateien), die sichere elektronische Kommunikation mit anderen GEG-Mitgliedern und GEG-Teilnehmern wie Eurojust, Europol und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie die gemeinsame laufende Verwaltung einer GEG.

Die Kooperationsplattform für GEG wird diese Probleme lösen und die bisher fehlende technische Unterstützung bieten.

Was sind die Hauptbestandteile der vorgeschlagenen Initiative?
Einrichtung einer Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen:
Die Plattform wird ein äußerst sicheres Instrument für die Online-Zusammenarbeit sein, das den Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb der GEG während ihrer gesamten Dauer erleichtern soll.

Bereitstellung technischer Unterstützung für die an GEG beteiligten Personen: Damit soll die Effizienz und Wirksamkeit der von ihnen durchgeführten grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen erhöht werden.

Gewährleistung, dass die an GEG beteiligten Personen die im Rahmen der GEG-Tätigkeiten gesammelten Informationen und Beweismittel leichter austauschen können: Dadurch können sie können leichter und sicherer miteinander kommunizieren und eine GEG leichter gemeinsam verwalten.

Was sind die wichtigsten Funktionen der Plattform?
Speicherung sicherer, nicht rückverfolgbarer Kommunikation vor Ort auf den Geräten der Nutzer: Die Plattform enthält ein Kommunikationstool, das über ein Instant-Messaging-System, eine Chatfunktion, ein Audio-/Videokonferenzsystem und eine Funktion verfügt, die traditionelle E-Mails ersetzt.

Austausch operativer Informationen und Beweismittel einschließlich großer Dateien: Dies erfolgt über ein Upload-/Download-System, das die Daten nur für den Zeitraum zentral speichert, der für die technische Übertragung erforderlich ist. Sobald alle Adressaten die Daten heruntergeladen haben, werden die Daten automatisch von der Plattform gelöscht.

Ermöglichung der Rückverfolgbarkeit von Beweismitteln: ein fortschrittlicher Protokollierungsmechanismus, mit dem festgestellt werden kann, wer was zu welchem Zeitpunkt in Bezug auf alle über die Plattform ausgetauschten Beweismittel erledigt hat. Damit wird die Zulässigkeit von Beweismitteln vor Gericht gewährleistet.

Was kostet die Plattform?
Mit der Verordnung zur Einrichtung der Plattform entstehen folgende Kosten:

>> Entwicklung der Plattform – einmalige Kosten für eu-LISA: rund 10 Mio. EUR.
>> Technische Wartung und Betrieb der Plattform – laufende Kosten für eu-LISA: rund 3 Mio. EUR pro Jahr.

Für die Mitgliedstaaten entstehen keine technischen Kosten, da die zentrale Komponente der Plattform internetbasiert ist. Eine Anpassung der nationalen technischen Infrastruktur ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für die Kommunikationssoftware, die jeder Nutzer der GEG-Plattform einfach auf sein Gerät herunterladen kann. Der Zugang zur Plattform für die zuständigen Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union, wie Eurojust, Europol, die EUStA und das OLAF, wird nach denselben Grundsätzen erfolgen und keine Kosten verursachen.

Wie werden die persönlichen Daten geschützt?
Mit der Plattform selbst werden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer GEG noch die bereits bestehende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Datenschutzvorschriften für den Austausch personenbezogener Daten einzuhalten, geändert. Die Plattform ist eine sichere und zuverlässige technische Ergänzung, um die Kommunikation und den Informationsaustausch besser, schneller und sicherer zu machen. Darüber hinaus wird die GEG-Kooperationsplattform in vollem Umfang mit den EU-Datenrechtsvorschriften im Einklang stehen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 15.02.22


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Meldungen: Europäische Kommission

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