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Schadstoffemissionen von Fahrzeugen


EU-Kommission begrüßt politische Einigung über die Euro-7-Verordnung
Klarer Weg zur Verbesserung der Luftqualität



Bessere Luft durch sauberere Fahrzeuge: Das Europäisches Parlament und der Rat der EU haben sich über die Euro 7-Verordnung zu Schadstoffemissionen von Fahrzeugen politisch geeinigt. Die Gesetzgebung betrifft die wichtigsten Luftschadstoffe, insbesondere Partikel, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Erstmals werden in der EU Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge geregelt.

Thierry Breton, EU Binnenmarkt-Kommissar, sagte: "Die Einigung über die Euro-7-Norm bietet den Herstellern einen klaren Weg zur Verbesserung der Luftqualität durch sauberere Verbrennungsmotoren und Elektrofahrzeuge. Insbesondere ist sie ein großer Schritt nach vorn bei der Reduzierung der Emissionen von Bremsen und Reifen und legt Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge fest."

Bremsen und Reifen
Zum ersten Mal in der EU wird dieser überarbeitete Rechtsakt Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge regeln. Sie sind eine große Emissionsquelle, vor allem bei Elektrofahrzeugen. Darüber hinaus werden die Grenzwerte für den Reifenabrieb Mikroplastik reduzieren Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird doppelt so lange wie bisher garantiert, d. h. 200.000 km und 10 Jahre Nutzung. Außerdem werden Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge festgelegt.

Pkw und Kleintransporter
Obwohl sich die Mitgesetzgeber auf eine moderatere Senkung der Abgasemissionen von Pkw und Kleintransportern als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen einigten, wird die vereinbarte Verordnung die Abgasemissionen von Lkw und Bussen weiterhin erheblich senken. Das wird länger dauern als bei Pkw und Kleintransportern, um Null-Emissionen zu erreichen. Die Stickoxidemissionen von Lkw und Bussen werden um die Hälfte reduziert (von 400 auf 200 mg pro kWh). (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 28.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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