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Senkung der Emissionen in der EU


Fragen und Antworten – Stärkung und Ausweitung des EU-Emissionshandels mit einem speziellen Klima-Sozialfonds zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende
Wie ist das Emissionshandelssystem der EU gestärkt worden?



Mit der Überarbeitung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS-Richtlinie) wird das bestehende EU-EHS gestärkt und die CO2-Bepreisung auf neue Sektoren ausgeweitet. Die bereits ehrgeizigen Umweltziele des EU-EHS wurden durch die vereinbarte Senkung der Gesamtemissionsobergrenze weiter deutlich gesteigert. Die Emissionen aus den EU-EHS-Sektoren müssen bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden, was im Vergleich zu der zuvor angestrebten Emissionssenkung von 43 Prozent einen erheblichen Anstieg darstellt. Das Tempo der jährlichen Emissionsverringerungen wird anziehen, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr nach dem derzeitigen System auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028. Die Marktstabilitätsreserve ist ebenfalls gestärkt worden: Mit diesem regelbasierten Mechanismus soll der CO2-Markt durch die Entnahme überschüssiger Zertifikate stabilisiert und die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber größeren Schocks verbessert werden, indem das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten angepasst wird.

Das verarbeitende Gewerbe wird weiterhin einen begrenzten Anteil an kostenlos zugeteilten Zertifikaten erhalten, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Zur Verlagerung von CO2-Emissionen kommt es, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Das bedeutet zwar weniger Emissionen in der EU, aber weltweit letztlich mehr Emissionen. Die Regeln für die kostenlose Zuteilung belohnen die effizientesten Anlagen. Das System der kostenlosen Zuteilung hat gut dazu beigetragen, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Um aber dafür zu sorgen, dass diese Branchen die steigenden CO2-Kosten tragen und Anreize für eine Verringerung ihrer Emissionen erhalten, wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an bestimmte Unternehmen im überarbeiteten EHS schrittweise auslaufen. Parallel dazu wird das neue CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) für einige Sektoren zwischen 2026 und 2034 schrittweise eingeführt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig für eine wirksame CO2-Bepreisung zu sorgen.

In das überarbeitete EU-EHS werden ab dem 1. Januar 2024 auch Emissionen aus dem Seeverkehr einbezogen, die rund zwei Drittel der Emissionen in diesem Sektor (90 Mio. Tonnen CO2) ausmachen. Ergänzt wird diese Regelung durch die neuen Verordnungen über erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe im Seeverkehr ("FuelEU Maritime") und über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. So soll die Einführung erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe und Infrastrukturen dazu beizutragen, die Emissionen in diesem Sektor noch schneller zu senken. Im Luftverkehr werden die überarbeiteten EU-EHS-Vorschriften, die für den Sektor gelten, die Umsetzung des Verursacherprinzips beschleunigen, indem kostenlos zugeteilte Zertifikate, die derzeit 85 Prozent der Luftverkehrsemissionen abdecken, bis 2026 schrittweise auslaufen.

Um die Bemühungen um die Senkung der Emissionen von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr zu unterstützen, wird ab 2027 ein neues gesondertes Emissionshandelssystem (ETS2) in Betrieb gehen. Die Einnahmen aus diesem separaten EHS werden dem neuen Klima-Sozialfonds (SCF) zufließen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Übergang für alle gerecht wird.

Wie investiert die EU die durch den Emissionshandel eingenommenen Gelder?
Die meisten EU-EHS-Zertifikate werden fast täglich an der Europäischen Energiebörse (European Energy Exchange, EEX), einer Rohstoffhandelsplattform, versteigert. Der Großteil der Einnahmen aus diesen Versteigerungen fließt in die Mitgliedstaaten zurück. Seit 2013 sind bei den Versteigerungen mehr als 150 Mrd. EUR erlöst worden. Die Mitgliedstaaten geben rund 75 Prozent dieser Einnahmen für klimabezogene Zwecke aus. Im Rahmen der Überarbeitung wurde nun vereinbart, dass die Mitgliedstaaten künftig ihre gesamten Einnahmen für klimabezogene Projekte verwenden müssen.

Aus dem Klima-Sozialfonds werden den Mitgliedstaaten 65 Mrd. EUR zur Finanzierung von Maßnahmen und Investitionen bereitgestellt, die in neuen Klima-Sozialplänen ausgewiesen sind. Zusammen mit den Beiträgen der Mitgliedstaaten (mindestens 25 Prozent der Kosten ihrer Pläne) wird der Klima-Sozialfonds 86,7 Mrd. EUR mobilisieren. Der Fonds wird die finanziell schwächsten Gruppen durch strukturelle Maßnahmen und Investitionen in die Energieeffizienz, die Renovierung von Gebäuden (z. B. Isolierung), saubere Wärme- und Kälteversorgung (z. B. Wärmepumpen) und die Integration erneuerbarer Energien (z. B. Solarpaneele) sowie in emissionsfreie und emissionsarme Mobilität und Verkehrsmittel, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, unterstützen.

Ein Teil der EHS-Zertifikate wird speziell zur Finanzierung des Innovationsfonds und des Modernisierungsfonds versteigert. Mit dieser Reform wird die Finanzausstattung beider Fonds erhöht.

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration CO2-armer und CO2-freier innovativer Lösungen und Techniken in den Bereichen Energie, energieintensive Industrie, Mobilität und Gebäude. Er wird vollständig aus dem EU-EHS finanziert und dürfte (je nach CO2-Preis) bis 2030 eine Mittelausstattung von etwa 40 Mrd. EUR erreichen. Bislang hat der Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen für Projekte gewährt und Unterstützung bei der Projektentwicklung geleistet. Nach der Überarbeitung der EU-EHS-Richtlinie hat der Fonds nun einen größeren Anwendungsbereich (einschließlich neuer Sektoren wie dem Seeverkehr) und verfügt über zusätzliche Instrumente (Gebote), um den Markterfordernissen gerecht zu werden und vor allem auch ausgereiftere Projekte zu unterstützen. Der Innovationsfonds wird die Mittel für eine europäische Pilotauktion für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff bereitstellen, die im November 2023 als inländische Komponente der Europäischen Wasserstoffbank an den Start gehen soll.

Der Modernisierungsfonds ist ein Förderprogramm, mit dem derzeit zehn einkommensschwächere Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei) bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme und der Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt werden, damit sie die Klima- und Energieziele für 2030 erfüllen können. Die Überarbeitung der EU-EHS-Richtlinie bringt wichtige Änderungen am Modernisierungsfonds in Bezug auf dessen Größe und Governance mit sich. Zusätzlich zu den ursprünglichen 640 Mio. Zertifikaten erfolgt eine Aufstockung um 110 Mio. Zertifikate, die auf 13 begünstigte Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, nämlich die zehn ursprünglichen Begünstigten sowie Griechenland, Portugal und Slowenien. Die Gesamtauszahlungen aus dem Modernisierungsfonds seit Januar 2021 belaufen sich auf rund 7,5 Mrd. EUR.

Wie wird das neue gesonderte Emissionshandelssystem auf Gebäude und den Straßenverkehr angewandt, und wie sollen diese Sektoren und Haushalte unterstützt werden?
Zur Förderung der Bemühungen um die Verringerung der Emissionen von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr und des Verbrauchs von Brennstoffen in der Industrie, die nicht unter das bestehende EHS fallen, wird 2027 ein neues gesondertes Emissionshandelssystem eingeführt. Bei außergewöhnlich hohen Öl- oder Gaspreisen kann der Beginn auch auf 2028 verschoben werden.

Das neue System wird in diesen beiden Sektoren auf kosteneffiziente Weise für Emissionssenkungen sorgen, die bislang unzureichend sind. Außerdem wird es wichtig sein, um die EU auf einen geraden Weg zu ihrem Ziel zu bringen, nämlich bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Das neue System für Gebäude und den Verkehr ist ein vorgelagertes System, das den Vertrieb von Brenn- bzw. Kraftstoffen für Gebäude und den Straßenverkehr und nicht den Verbrauch durch Haushalte und Fahrer regulieren wird. Es werden Vorkehrungen getroffen, um einen reibungslosen Start des Systems zu ermöglichen, damit es zu keinem plötzlichen Preisschock für Verbraucher oder Haushalte kommt.

Der Klima-Sozialfonds wird eingerichtet, um die Einnahmen aus diesem System zur Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Emissionshandels auf finanziell schwächere Haushalte und Kleinstunternehmen einzusetzen, damit sich der ökologische Wandel fair vollzieht und niemand zurückgelassen wird. Er wird für den Zeitraum von 2026 bis 2032 aufgelegt. Somit wird er mindestens ein Jahr vor der Einführung des neuen EHS die Arbeit aufnehmen, um Vorbereitungen für die Auswirkungen zu treffen und diese so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Versteigerungserlöse, die sie aus dem EHS für Gebäude und Verkehr erzielen, für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden. Vorrangig geht es dabei um Investitionen, die den Übergang in den erfassten Sektoren unterstützen, und um Tätigkeiten, die zur Bewältigung der sozialen Dimension beitragen können.

Wie wird das überarbeitete EU-EHS die Emissionen aus dem Luftverkehr verringern?
Das EU-EHS für den Luftverkehr gilt derzeit für Flüge innerhalb des EWR und für abgehende Flüge in die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Ab dem 1. Januar 2024 erfasst das überarbeitete EU-EHS auch zuvor ausgenommene Flüge von und nach Gebieten in äußerster Randlage, die keine Inlandsflüge sind, wodurch sich die Emissionsmenge um 7 Prozent erhöht.

Die Gesamtmenge der für den Luftverkehr verfügbaren Zertifikate wird auf dem derzeitigen Niveau festgeschrieben, und es wird der lineare Kürzungsfaktor gelten. Die kostenlose Zuteilung wird 2024 um 25 Prozent und 2025 um 50 Prozent verringert. Ab 2026 wird sie vollständig abgeschafft, sodass dann alle Zertifikate vollständig versteigert werden. Auf diese Weise wird ein starkes Preissignal gesetzt, das mehr wirtschaftliche Anreize zur Verringerung der Emissionen bietet. Die Luftfahrtbranche wird so ihren gerechten Anteil an den Klimaschutzmaßnahmen übernehmen und für ihren CO2-Fußabdruck bezahlen.

Um Anreize für die Verwendung nachhaltiger Flugkraftstoffe zu schaffen, gibt es 20 Mio. Zertifikate, mit denen die Preisdifferenz zwischen den förderfähigen Kraftstoffen und dem fossilen Kerosin ganz oder teilweise gedeckt werden soll. Das bedeutet, dass ein Teil der Einnahmen aus dem EU-EHS, die (je nach CO2-Preis) auf rund 1,6 Mrd. EUR geschätzt werden, speziell für Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe im Verkehrssektor zur Verfügung stehen wird. Das EU-EHS schafft auch Anreize für die Verwendung dieser Kraftstoffe, indem es ihnen einen Emissionsfaktor Null zuweist, sodass für Emissionen aus diesen Kraftstoffen im Gegensatz zu fossilem Kerosin keine Zertifikate abgegeben werden müssen.

Das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) wird für Flüge eingeführt, die nicht vom EU-EHS erfasst werden, insbesondere für Flüge außerhalb des EWR (mit Ausnahme von Flügen von und nach der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die unter das EU-EHS und die entsprechenden EHS fallen). Im Jahr 2026 wird die Kommission CORSIA einer Bewertung unterziehen, um festzustellen, ob damit die Ziele des Übereinkommens von Paris ausreichend verwirklicht werden. Falls CORSIA verschärft wird und der Umfang der Beteiligung ausreichend hoch ist, wird der Anwendungsbereich des EU-EHS beibehalten. Andernfalls wird die Kommission verpflichtet sein, eine Ausweitung des EU-EHS auf alle abgehenden Flüge vorzuschlagen, wobei die mit CORSIA verbundenen Befolgungskosten abgezogen werden könnten.

Zusätzlich zur Überarbeitung des EHS für den Luftverkehr soll auch ein neues System für die Luftfahrtunternehmen geschaffen werden, mit dem die Nicht-CO2-Emissionen und die Klimafolgen der Luftfahrt, die bis zu zwei Drittel der Gesamtauswirkungen dieses Sektors auf das Klima ausmachen, überwacht, gemeldet und überprüft werden. Die Transparenz wird auch dadurch erhöht, dass mehr Daten über Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr auf benutzerfreundliche Weise veröffentlicht werden und gleichzeitig sensible Geschäftsdaten geschützt bleiben.

Wie wird das überarbeitete EU-EHS die Emissionen aus dem Seeverkehr verringern?
Im Januar 2024 wird das EU-EHS auf den Seeverkehr ausgeweitet, um die CO2-Emissionen aller großen Schiffe (mit einer Bruttoraumzahl ab 5000) zu erfassen, die EU-Häfen anlaufen, unabhängig davon, welche Flagge sie führen. Ab 2026 werden auch Methan- und Stickstoffoxidemissionen einbezogen.

Das System erfasst
>> 50 Prozent der Emissionen auf Fahrten, die außerhalb der EU beginnen oder enden (wobei das betreffende Drittland über geeignete Maßnahmen für den verbleibenden Anteil der Emissionen entscheiden kann),
>> 100 Prozent der Emissionen auf Fahrten zwischen zwei EU-Häfen und wenn die Schiffe sich in EU-Häfen befinden.

Dank der neuen Vorschriften werden die nationalen Regierungen Einnahmen erzielen, die sie in den ökologischen Wandel der Schifffahrt investieren sollen. Zudem wird das Preissignal Anreize für Energieeffizienz, CO2-arme Lösungen und eine Verringerung des Preisunterschieds zwischen alternativen Kraftstoffen und herkömmlichen Schiffskraftstoffen schaffen. Das System beruht auf den für andere EU-EHS-Sektoren geltenden Bestimmungen sowie auf der kürzlich überarbeiteten EU-Verordnung über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung im Seeverkehr ("MRV-Verordnung").

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, müssen Schifffahrtsunternehmen in einer anfänglichen Übergangsphase nur für einen Teil ihrer Emissionen Zertifikate abgeben:

>> 2025: für 40 Prozent ihrer im Jahr 2024 gemeldeten Emissionen,
>> 2026: für 70 Prozent ihrer im Jahr 2025 gemeldeten Emissionen,
>> ab 2027: für 100 Prozent ihrer gemeldeten Emissionen.

Es gibt eine Berichterstattungs- und Überprüfungsklausel, um die Umsetzung der für den Seeverkehr geltenden Vorschriften zu überwachen, und zwar insbesondere um Umgehungsverhalten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern und um einschlägigen Entwicklungen in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Rechnung zu tragen.

Es stehen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung, die den Fachleuten der Seeverkehrsbranche die Orientierung erleichtern sollen, damit sie Anwendung des EU-Emissionshandelssystems auf den Seeverkehr besser verstehen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.23
Newsletterlauf: 11.12.23


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