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Sichere Lebensmittel


Kampf gegen Krebs: Strengere Grenzwerte für Nitrite und Nitrate als Lebensmittelzusatzstoffe
Auf der Grundlage einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA wurden die neuen Grenzwerte im vergangenen Frühjahr von den Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt



Um sicherzustellen, dass die in der EU vermarkteten Lebensmittel für die Verbraucher so sicher wie möglich sind, hat die Europäische Kommission deutlich reduzierte Grenzwerte für die Verwendung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe beschlossen. Zuvor hatten die 27 EU-Mitgliedstaaten sie einstimmig gebilligt. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte dazu: "Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten Gewissheit, dass sie sichere Lebensmittel zu sich nehmen können. Mit der Festlegung neuer Grenzwerte für Nitrite und Nitrate in Lebensmitteln gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung und setzen eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung um. Ich fordere nun die Lebensmittelindustrie auf, diese wissenschaftlich fundierten Vorschriften zügig umzusetzen und, wo immer möglich, die Grenzwerte weiter zu senken, um die Gesundheit der Bürger zu schützen."

Die neuen, deutlich reduzierten Grenzwerte schützen vor pathogenen Bakterien wie Listerien, Salmonellen, Clostridien und reduzieren die Belastung durch Nitrosamine, von denen einige krebserregend sind. Auf der Grundlage einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA wurden die neuen Grenzwerte im vergangenen Frühjahr von den Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt.

Die Lebensmittelunternehmer haben nun zwei Jahre Zeit, sich auf diese neuen Grenzwerte einzustellen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 05.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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