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Sprachassistenten und Betriebssysteme


Kartellrecht: EU-Kommission veröffentlicht Abschlussbericht über Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher
Endergebnisse der Sektoruntersuchung bestätigen die im vorläufigen Bericht aufgeführten Wettbewerbsprobleme




Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher veröffentlicht. Im Abschlussbericht und der dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen werden potenzielle Wettbewerbsprobleme auf den rasch wachsenden Märkten für Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge in der Europäischen Union aufgezeigt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Das Internet der Dinge ist ein Wirtschaftszweig, der einen immer größeren Platz in unserem Alltag einnimmt. Die Endergebnisse unserer Sektoruntersuchung bestätigen die im vorläufigen Bericht aufgeführten Wettbewerbsprobleme. Es handelt sich um einen Markt mit hohen Zutrittsschranken, einigen wenigen vertikal integrierten Anbietern, und es gibt u. a. Probleme im Zusammenhang mit dem Datenzugang, der Interoparabilität und Ausschließlichkeitspraktiken. Wir sind zuversichtlich, dass die Ergebnisse der Sektoruntersuchung Orientierung für die künftige Durchsetzungs- und Regulierungstätigkeit der Kommission liefern werden. Wir hoffen auch, dass sie die Unternehmen dazu anregen werden, diese Bedenken von sich aus anzugehen."

Die veröffentlichten Ergebnisse, in denen auch die bei der öffentlichen Konsultation zum vorläufigen Bericht vom Juni 2021 eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt werden, bestätigen weitgehend die im Juni 2021 veröffentlichten Schlussfolgerungen des vorläufigen Berichts. Beiträge gingen von Interessenträgern wie führenden Anbietern, Herstellern intelligenter Geräte, Anbietern kreativer Inhalte, Verbänden oder Telekommunikationsbetreibern ein.

Wichtigste Ergebnisse der Sektoruntersuchung
Die wichtigsten Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher betreffen unter anderem auch folgende bereits im vorläufigen Bericht aufgeführte Punkte: die Merkmale von Produkten und Dienstleistungen des Internets der Dinge für Verbraucher, ii) die Merkmale des Wettbewerbs auf diesen Märkten, iii) die wichtigsten Bereiche, in Bezug auf die von den Interessenträgern Bedenken im Hinblick auf das gegenwärtige Funktionieren der Märkte des Internets der Dinge für Verbraucher sowie ihre Zukunftsaussichten geäußert wurden.

Merkmale von Produkten und Dienstleistungen des Internets der Dinge für Verbraucher
Aus der Untersuchung geht hervor, dass das Internet der Dinge für Verbraucher zwar noch ein relativ neues Gebiet ist, aber rasch wächst und immer mehr Teil unseres Alltags wird. Darüber hinaus gibt es einen Trend zur wachsenden Verfügbarkeit von Sprachassistenten als Benutzerschnittstellen, über die Verbraucher mit verschiedenen intelligenten Geräten und Funktionen interagieren können.

Merkmale des Wettbewerbs auf den Märkten für Produkte und Dienstleistungen des Internets der Dinge für Verbraucher
Die meisten Untersuchungsteilnehmer weisen darauf hin, dass eines der Haupthindernisse für den Markteintritt oder die Expansion in diesem Sektor die Kosten von Technologieinvestitionen sind; diese werden insbesondere auf dem Markt für Sprachassistenten als sehr hoch bewertet. Eine andere wichtige Marktzutrittsschranke stelle die Schwierigkeit dar, mit vertikal integrierten Unternehmen zu konkurrieren, die ihre eigenen Ökosysteme innerhalb und außerhalb des Internets der Dinge für Verbraucher aufgebaut haben (wie etwa Google, Amazon oder Apple). Da diese Akteure die gängigsten Betriebssysteme für intelligente und mobile Geräte sowie die führenden Sprachassistenten bereitstellen, bestimmen sie, wie intelligente Geräte und Dienste in ein IoT-System für Verbraucher eingebunden werden können.

Wichtigste Bereiche, zu denen Bedenken geäußert wurden

Die Interessenträger äußerten Bedenken in folgenden Bereichen:

>> So bemängelten sie die Ausschließlichkeits- und Kopplungspraktiken im Zusammenhang mit Sprachassistenten und Praktiken, mit denen die Möglichkeit eingeschränkt wird, auf ein und demselben intelligenten Gerät unterschiedliche Sprachassistenten zu verwenden.

>> Bedenklich sei ferner die Stellung der Sprachassistenten und Betriebssysteme intelligenter Geräte als Mittler zwischen Nutzern auf der einen Seite und intelligenten Geräten bzw. den über sie abgewickelten Leistungen für Verbraucher. Diese Stellung in Verbindung mit ihrer Schlüsselrolle mit Blick auf die Generierung und Erhebung der Daten ermögliche es ihnen, die Nutzerbeziehungen zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang äußerten die Befragten auch Bedenken hinsichtlich der Auffindbarkeit und Sichtbarkeit ihrer eigenen Angebote für Verbraucher.

>> Ferner hätten Anbieter von Sprachassistenten umfassenden Zugang zu Daten einschließlich Informationen über die Interaktionen der Nutzer mit intelligenten Geräten und verbraucherbezogenen Dienstleistungen Dritter. Die Teilnehmer der Untersuchung vertraten die Ansicht, dass dieser Zugang zu und die Anhäufung von großen Datenmengen Anbietern von Sprachassistenten die Möglichkeit verschaffen, ihre Marktstellung zu verbessern und diese auf benachbarten Märkten auszunutzen.

>> Problematisch sei ferner die mangelnde Interoperabilität im Internet der Dinge für Verbraucher aufgrund der Verbreitung eigentumsrechtlich geschützter Technologien, die zuweilen zur Schaffung von "De-facto-Normen" führe. Konkret hätten bestimmte Anbieter von Sprachassistenten und Betriebssystemen die einseitige Kontrolle über Interoperabilitäts- und Integrationsprozesse und könnten daher die Funktionen intelligenter Geräte und verbraucherbezogene Leistungen Dritter beschränken, sodass diese gegenüber ihre eigenen benachteiligt würden.
Weiteres Vorgehen

Die Informationen, die im Zusammenhang mit der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher gesammelt wurden, wird die Kommission als Grundlage für ihre künftigen Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich heranziehen. Alle im Anschluss an die Sektoruntersuchung ergriffenen Maßnahmen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts müssten auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung erfolgen. Darüber hinaus werden die Schlussfolgerungen aus der Sektoruntersuchung in die weiteren Arbeiten der Kommission zur Umsetzung ihrer Digitalstrategie einfließen. Die Erkenntnisse aus dieser Sektoruntersuchung können auch in die laufenden Beratungen des Gesetzgebers über das von der Kommission vorgeschlagene Gesetz über digitale Märkte einfließen.

Darüber hinaus können Sektoruntersuchungen wie diese Unternehmen dazu veranlassen, ihre Geschäftspraktiken zu überprüfen. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass Amazon kürzlich einige der Bedingungen für die automatische und intelligente Neubestellung von Produkten überarbeitet hat.

Hintergrund
Die Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge (Internet of Things – IoT) für Verbraucher wurde am 16. Juli 2020 im Rahmen der Digitalstrategie der Kommission eingeleitet, nachdem sie zuvor bereits in der Kommissionsmitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas angekündigt worden war. Im Juni 2021 veröffentlichte die Kommission den vorläufigen Bericht mit ihren ersten Ergebnissen. Im Rahmen der Untersuchung hat die Kommission Informationen von über 200 Unternehmen unterschiedlicher Größe aus Europa, Asien und den USA zusammengetragen, die auf Verbrauchermärkten für IoT-bezogene Produkte und -Dienstleistungen tätig sind. Diese Unternehmen haben der Kommission insgesamt mehr als 1000 Vereinbarungen zur Untersuchung übermittelt. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum vorläufigen Bericht gingen bei der Kommission auch 26 Stellungnahmen von Interessenträgern ein.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.02.22
Newsletterlauf: 08.04.22


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