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Undurchsichtige Targeting-Techniken einschränken


Demokratie in Europa: Europäische Kommission legt neue Vorschriften für politische Werbung, Wahlrecht und Parteienfinanzierung fest
Mit dem Vorschlag zur politischen Werbung sichern wir die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des politischen Targeting rechtlich ab und schützen so den demokratischen Prozess



Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag über die Transparenz und die Ausrichtung von politischer Werbung vorgelegt. Er ist ein Teil von Maßnahmen zum Schutz der Wahlintegrität und zur Förderung der demokratischen Teilhabe. Mit dem Vorschlag soll vorgeschrieben werden, dass jede politische Werbeanzeige eindeutig als solche gekennzeichnet sein und Angaben darüber enthalten muss, wer wieviel dafür bezahlt. Techniken für das Targeting (Ausrichten) und die Amplifikation von politischer Werbung sollen so genau wie noch nie öffentlich gemacht, und die Verwendung sensibler personenbezogener Daten soll ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen verboten werden. Die Kommission schlägt ferner vor, die geltenden EU-Vorschriften in Bezug auf mobile EU-Bürger und ihr Wahlrecht bei Europawahlen und Kommunalwahlen sowie die Vorschriften über europäische politische Parteien und Stiftungen zu aktualisieren.

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová, erklärte: "Wahlen dürfen kein Wettbewerb schmutziger Methoden sein. Die Menschen müssen wissen, warum sie eine Anzeige sehen, wer wie viel dafür bezahlt und welche Kriterien für Mikrotargeting verwendet wurden. Neue Technologien sollten der Emanzipation und nicht der Manipulationen dienen. Dieser ehrgeizige Vorschlag wird Wahlkampagnen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß transparent machen und undurchsichtige Targeting-Techniken einschränken."

EU-Justizkommissar Didier Reynders fügte hinzu: "Faire und transparente Wahlen sind integraler Bestandteil einer lebendigen und funktionierenden Gesellschaft. Deshalb müssen wir eine inklusive und gleichberechtigte Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 und an Kommunalwahlen in der gesamten EU unterstützen. Mit dem Vorschlag zur politischen Werbung sichern wir die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des politischen Targeting rechtlich ab und schützen so den demokratischen Prozess. Langsam sehen wir Fortschritte bei unserer gemeinsamen Arbeit für Demokratie."

Klare Regeln für die Transparenz und das Targeting von politischer Werbung
Im Zeitalter des digitalen Wandels müssen die Menschen leicht erkennen können, ob sie bezahlte politische Inhalte sehen – sowohl im Internet als auch auf Papier –, und sie müssen sich an offenen Debatten beteiligen können, die frei von Desinformation, Einflussnahme und Manipulation sind. Die Menschen sollten in der Lage sein, eindeutig zu erkennen, wer eine politische Anzeige geschaltet hat und warum. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die in der vorgeschlagenen Verordnung über Transparenz und gezielte politische Werbung aufgeführt sind, gehören:

Umfang: Politische Werbung umfasst Anzeigen von, für oder im Namen eines politischen Akteurs sowie sogenannte themenbezogene Anzeigen, die das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, eines Gesetzgebungs- oder Regulierungsverfahrens oder das Abstimmungsverhalten beeinflussen können.

Transparenzsiegel: Bezahlte politische Werbung muss eindeutig gekennzeichnet sein und eine Reihe wichtiger Informationen enthalten. Dazu gehören deutlich sichtbar der Name des Auftraggebers und ein leicht abrufbarer Transparenzvermerk mit 1) dem bezahlten Betrag, 2) den Finanzierungsquellen und 3) der Verbindung zwischen der Anzeige und der entsprechenden Wahl bzw. Abstimmung.

Strenge Auflagen für Targeting und Amplifikation: Techniken für das Targeting und die Amplifikation von politischer Werbung, bei denen sensible personenbezogene Daten wie ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen oder sexuelle Orientierung verwendet oder abgeleitet werden, sollen verboten werden. Solche Techniken sollen nur nach ausdrücklicher Zustimmung einer betroffenen Person zulässig sein. Targeting könnte auch im Zusammenhang mit rechtmäßigen Tätigkeiten von Stiftungen, Vereinigungen oder gemeinnützigen Einrichtungen mit einem politischen, philosophischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Ziel zulässig sein, wenn es sich an die eigenen Mitglieder richtet. Erstmals wird es verpflichtend sein, in die Anzeigen klare Informationen darüber aufzunehmen, auf welcher Grundlage die betreffende Person angesprochen wird, und zu veröffentlichen, welche Personengruppen angesprochen wurden, u. a. anhand welcher Kriterien und mit welchen Instrumenten oder Methoden. Organisationen, die politisches Targeting und Amplifikation einsetzen, müssen eine interne Strategie für deren Einsatz besitzen, anwenden und veröffentlichen. Wenn nicht alle Transparenzanforderungen erfüllt werden, kann eine politische Anzeige nicht veröffentlicht werden.

Geldbußen für Verstöße: Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, bei Verstößen gegen die Transparenzvorschriften für politische Werbung wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbußen einzuführen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die nationalen Datenschutzbehörden insbesondere die Verwendung personenbezogener Daten beim Targeting von politischer Werbung überwachen und Geldbußen im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften verhängen können.

Aktualisierung der EU-Vorschriften über politische Parteien und Stiftungen in der EU und über das Wahlrecht
Die Kommission hat auch vorgeschlagen, die EU-Vorschriften über die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen zu überarbeiten. Der derzeitige Rahmen weist eine Reihe von Lücken auf, die die Parteien und Stiftungen behindern und davon abhalten, und ihren Auftrag zur Vertretung der europäischen Bürger zu erfüllen. Die Aktualisierung der Verordnung zielt darauf ab, die Interaktion europäischer politischer Parteien mit ihren nationalen Mitgliedsparteien und über Grenzen hinweg zu erleichtern, die Transparenz – insbesondere in Bezug auf politische Werbung und Spenden – zu erhöhen, übermäßigen Verwaltungsaufwand zu verringern und die finanzielle Tragfähigkeit europäischer politischer Parteien und Stiftungen zu verbessern.

Schließlich hat die Kommission auch vorgeschlagen, die geltenden Vorschriften für Europa- und Kommunalwahlen für EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland ansässig sind ("mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger"), zu aktualisieren. Wenngleich dies auf rund 13,5 Millionen Menschen zutrifft, machen nur sehr wenige von ihrem Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen Gebrauch. Um eine inklusive Beteiligung im Vorfeld der Europawahlen 2024 zu gewährleisten, schlägt die Kommission gezielte Änderungen der bestehenden Richtlinien über das Wahlrecht vor. Diese sollen unter anderem die Verpflichtung umfassen, die betreffenden Bürgerinnen und Bürger proaktiv über ihr Wahlrecht zu informieren, standardisierte Muster für ihre Registrierung als Wählerinnen und Wähler bzw. Kandidatinnen und Kandidaten einzuführen sowie eine Sprache zu verwenden, die von mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Wohnsitz in dem betreffenden Hoheitsgebiet allgemein gesprochen wird. Der Vorschlag enthält auch Vorkehrungen dafür, dass mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht aus dem Wählerverzeichnis ihres Herkunftslands gelöscht werden dürfen.

Nächste Schritte
Die Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Um sicherzustellen, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 die höchsten demokratischen Standards erfüllen, sollen die neuen Vorschriften bis zum Frühjahr 2023, d. h. ein Jahr vor den Wahlen, in Kraft treten und von den Mitgliedstaaten bis dahin auch vollständig umgesetzt werden.

Hintergrund
Als Teil ihrer Priorität "Neuer Schwung für die Demokratie in Europa" im Rahmen ihrer politischen Leitlinien kündigte Präsidentin von der Leyen Legislativvorschläge an, mit denen für mehr Transparenz bei bezahlter politischer Werbung und klarere Regelungen für die Finanzierung europäischer politischer Parteien gesorgt werden soll.

Im Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der im Dezember 2020 angenommen wurde, legte die Kommission ihre erste Bewertung der Herausforderungen im Zusammenhang mit politischer Werbung und der Fragen im Zusammenhang mit neuen Werbetechniken zum Targeting auf der Grundlage von personenbezogenen Daten der Nutzer vor. Unabhängig davon, ob die Daten ordnungsgemäß erhoben wurden oder nicht, können diese Techniken missbraucht werden, um sich die "Schwächen" der Menschen zunutze zu machen. Die EU-Bürger haben das Recht, objektive, offene und pluralistische Informationen zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, da eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage gezeigt hat, dass fast vier von zehn Europäerinnen und Europäern mit Inhalten konfrontiert waren, bei denen sie nicht ohne Weiteres feststellen konnten, ob es sich um politische Werbung handelt oder nicht.

Die vorgeschlagene Verordnung ist eine Weiterentwicklung und Ergänzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, unter anderem der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") und des vorgeschlagenen Gesetzes über digitale Dienste, das umfassende Vorschriften für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Systemkonzeption für Werbung auf Online-Plattformen enthält, darunter auch für politische Werbung. Der aktualisierte Verhaltenskodex für die Selbstregulierung im Bereich der Desinformation auf der Grundlage der kürzlich veröffentlichten Leitlinien der Kommission wird die vorgeschlagene Verordnung ebenfalls ergänzen.

Die Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen ist ein aktueller Rechtsakt, der bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 erstmals angewendet wurde. Allerdings wurde im derzeitigen Rechtsrahmen eine Reihe von Lücken festgestellt, die die europäischen politischen Parteien und Stiftungen daran hindern, ihren Auftrag zur Schaffung eines europäischen politischen Raums zu erfüllen. Die Kommission legt daher einen Vorschlag zur Neufassung dieser Verordnung vor.

EU-Bürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland – sogenannte "mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger" – haben in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen. Ihre Wahlbeteiligung ist jedoch häufig niedriger als die der Menschen, die Staatsangehörige des Wohnsitzlandes sind. Dies ist zum Teil auf komplizierte Registrierungsverfahren in einem Wohnsitzmitgliedstaat oder auf das Fehlen klarer Informationen über ihre Rechte zurückzuführen. Dies erschwert mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Ausübung ihres Wahlrechts und untergräbt somit ihre demokratischen Rechte. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, den einschlägigen Rechtsrahmen zu aktualisieren, nämlich die Richtlinie über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und die Richtlinie über die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen.

(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 16.02.22


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