Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbesserung der Betriebssicherheit


EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfe zur Modernisierung des Schienenverkehrs im Raum Stuttgart
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter fördern



Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften öffentliche Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro für die Modernisierung der Verkehrsmanagement-Ausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart in Deutschland genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Mit der ersten Maßnahme wird die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) gefördert. Mit der zweiten Maßnahme wird die Ausstattung der gleichen Fahrzeuge mit dem automatischen Zugbetrieb (ATO) unterstützt. ATO ist eine Einrichtung zur Verbesserung der Betriebssicherheit, die dazu beiträgt, den Betrieb von Zügen zu automatisieren.

Die Regelung ermöglicht es, die Fahrzeuge sowohl mit ERTMS als auch mit ATO auszustatten. ERTMS ist ein Sicherheitssystem, das die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Signalisierungsstatus durch Züge sicherstellt. Es wird erwartet, dass dieses System die Schaffung eines nahtlosen europäischen Eisenbahnsystems ermöglicht und die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Eisenbahnsektors erhöht.

Die beiden Regelungen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors werden eine verstärkte öffentliche Unterstützung sicherstellen, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen, die für die Nachrüstung der vorhandenen Ausrüstung verwendet werden sollen. Die Maßnahme hat eine Laufzeit bis 2025.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Förderung für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Darüber hinaus ist sie verhältnismäßig und notwendig, da sie die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der EU fördert und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützt, ohne zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen zu führen.

Schließlich wird die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben, da die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen ohne die öffentliche Förderung die notwendige Umrüstung nicht vornehmen würden.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 im Einklang stehen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlich zugänglichen Verfahrensregister unter der Nummer SA.58908 veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 03.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen