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Verbesserung der Resilienz


Kommission fordert 19 Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf
Die Mitgliedstaaten mussten die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen



Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Die Mitgliedstaaten mussten die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit ihr soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie gilt für Einrichtungen in wesentlichen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, IKT-Verwaltungsdiensten und digitalen Diensten, aber auch in den Bereichen Abwasser- und Abfallbewirtschaftung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste und öffentliche Verwaltung.

Die vollständige Umsetzung der Richtlinie ist von zentraler Bedeutung für die weitere Verbesserung der Resilienz und der Kapazitäten der in diesen Bereichen tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie der EU als Ganzes, auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren. Die Kommission hat daher beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten zu richten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.05.25


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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