Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verhaltenskodex für Online-Plattformen


Europäische Kommission will Kampf gegen Desinformationen intensivieren
Plattformen und Akteure im Online-Werbeökosystem müssen Verantwortung übernehmen und besser zusammenarbeiten, um die Finanzierung von Desinformation zu unterbinden



Die Europäische Kommission will den bestehenden Verhaltenskodex stärken, mit dem sich Online-Plattformen zur Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation im Internet verpflichten. Dazu hat die Kommission entsprechende Leitlinien veröffentlicht. Demnach sollten Unterzeichner des Verhaltenskodex ihre Zusammenarbeit mit Faktenprüfern ausweiten und die Kompetenz der Nutzer stärken, damit sie Desinformation besser erkennen und melden können. Plattformen und Akteure im Online-Werbeökosystem sollen besser zusammenarbeiten, um die Finanzierung von Desinformation zu unterbinden. Die Kommission ermutigt zudem etablierte und neu entstehende Plattformen, dem Kodex beizutreten.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, erklärte: "Die Bedrohungen durch Desinformation im Internet entwickeln sich rasch weiter, und wir müssen unser kollektives Handeln verstärken, um der Rolle der Bürgerinnen und Bürger mehr Gewicht zu verleihen und den demokratischen Informationsraum zu schützen. Dafür ist ein neuer wirksamerer Kodex erforderlich, da wir Online-Plattformen und andere Akteure benötigen, um den systemischen Risiken ihrer Dienste und der algorithmischen Verstärkung zu begegnen, und wir müssen verhindern, dass sie sich weiterhin selbst überwachen und Geld mit Desinformation verdienen, dabei jedoch die Redefreiheit uneingeschränkt wahren."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Wir müssen die Infodemie und die Verbreitung falscher Informationen, die das Leben der Menschen gefährden, eindämmen. Desinformation darf keine Einnahmequelle bleiben. Wir brauchen ein stärkeres Engagement der Online-Plattformen, des gesamten Werbeökosystems und der Netzwerke von Faktenprüfern. Das Gesetz über digitale Dienste wird uns zusätzliche, wirkungsvolle Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation an die Hand geben."

Ein starker, stabiler und flexibler Kodex zur Unterstützung der Bekämpfung von Desinformation

In den Leitlinien wird gefordert, größere Wirksamkeit durch die Stärkung des Kodex in folgenden Bereichen zu erzielen:

Größere Beteiligung mit maßgeschneiderten Verpflichtungen: Die Kommission ermutigt etablierte und neu entstehende Plattformen, die in der EU aktiv sind, relevante Interessenträger im Ökosystem der Online-Werbung (z. B. Ad-Tech-Anbieter, Ad-Tech-Anbieter, Marken, die von Werbung profitieren), private Nachrichtenübermittlungsdienste sowie Interessenträger, die mit Ressourcen oder Fachwissen dazu beitragen können, dass der Kodex wirksam funktioniert, dem Kodex beizutreten. Der gestärkte Kodex sollte neue maßgeschneiderte Verpflichtungen enthalten, die Umfang und Art der von den Unterzeichnern erbrachten Dienstleistungen entsprechen.

Entzug von Einnahmen: Plattformen und Akteure im Online-Werbeökosystem müssen Verantwortung übernehmen und besser zusammenarbeiten, um die Finanzierung von Desinformation zu unterbinden, insbesondere durch den Austausch von Informationen über Desinformationsanzeigen, die von einer der Unterzeichner abgelehnt wurden, die Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit Werbeplatzierungen und den Ausschluss von Akteuren, die systematisch Falschinformationen versenden.

Gewährleistung der Integrität der Dienste: Der gestärkte Kodex sollte alle bestehenden oder sich abzeichnenden Formen von manipulativem Verhalten, das zur Verbreitung von Desinformation eingesetzt wird (wie Bots, Scheinkonten, organisierte Manipulationskampagnen, Kontoübernahmen) umfassend abdecken und maßgeschneiderte Verpflichtungen enthalten, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Maßnahmen zu gewährleisten, die darauf abzielen, seine Wirksamkeit einzuschränken.

Stärkung der Kompetenz der Nutzer, damit sie Desinformation erkennen und melden können: Die Nutzer müssen Zugang zu Instrumenten erhalten, die es ihnen ermöglichen, die Online-Umgebung besser zu verstehen und sich darin sicher zu bewegen. Die Unterzeichner müssen ihre Empfehlungssysteme, d.h. die Art wie Nutzern Inhalte angezeigt werden, transparent gestalten und Maßnahmen zur Begrenzung der Gefahr einer viralen Verbreitung von Desinformation ergreifen. Sie sollten ihren Nutzern auch leicht zugängliche und wirksame Instrumente und Verfahren an die Hand geben, um Desinformationen, die Schäden für die Öffentlichkeit oder für den Einzelnen verursachen könnten, zu melden. Nutzer, deren Inhalte oder Konten von Maßnahmen betroffen sind, die infolge eine solchen Meldung ergriffen wurden, sollten Zugang zu einem geeigneten und transparenten Verfahren, um Beschwerde und Rechtsmittel einzulegen haben. Der verbesserte Kodex sollte auch die Sichtbarkeit zuverlässiger Informationen von öffentlichem Interesse erhöhen und Nutzer warnen, die mit Inhalten, die von Faktenprüfern als falsch gekennzeichnet wurden, interagiert haben.

Ausweitung der Faktenprüfung und Verbesserung des Datenzugangs für Forschende: Der neue Kodex sollte eine engere Zusammenarbeit mit Faktenprüfern vorsehen und eine breitere Abdeckung in allen EU-Ländern und -Sprachen anstreben. Der gestärkte Kodex sollt zudem einen verlässlichen Rahmen für den Datenzugang von Forschern vorsehen.

Ein wirkungsvoller Kontrollrahmen: Der gestärkte Kodex sollte einen verbesserten Überwachungsrahmen auf der Grundlage klarer zentraler Leistungsindikatoren umfassen, anhand derer die Ergebnisse und Auswirkungen der von den Plattformen ergriffenen Maßnahmen sowie die allgemeinen Auswirkungen des Kodex auf Desinformation in der EU gemessen werden. Die Plattformen sollten der Kommission regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen und ihre relevanten zentralen Leistungsindikatoren Bericht erstatten. Informationen und Daten sollten von den Plattformen in standardisierten Formaten aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

Schließlich sollten die unterzeichnenden Parteien ein Transparenzzentrum einrichten, in dem sie ihre Strategien zur Umsetzung der Verpflichtungen des Kodex und wie sie diese durchgesetzt haben darlegen, und zudem alle für die zentralen Leistungsindikatoren relevanten Daten und Parameter angeben.

In den Leitlinien wird auch die Einsetzung einer ständigen Taskforce unter dem Vorsitz der Kommission vorgeschlagen. Sie würde sich aus den unterzeichnenden Parteien, Mitgliedern des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) zusammensetzen, die mehr als 11 Mio. Euro für die Einrichtung von acht regionalen Zentren erhalten hat, die sie bei der Arbeit und Ausweitung ihres Aufgabenbereichs in den Mitgliedstaaten unterstützen. Die Task Force, die auch von Experten unterstützt wird, wird dazu beitragen, den Kodex im Hinblick auf technologische, gesellschaftliche, marktbezogene und rechtliche Entwicklungen zu überprüfen und anzupassen.

Nächste Schritte
Die Kommission wird die Unterzeichner des Verhaltenskodex auffordern, im Einklang mit den Leitlinien Treffen einzuberufen, um den Kodex zu stärken. Darüber hinaus ermutigt sie neue Unterzeichner, sich dem Kodex anzuschließen. Zu diesem Zweck wird die Kommission sich an potenzielle neue Unterzeichner und interessierte Parteien wenden. Die Unterzeichner sollten die Überprüfung des Kodex zügig durchführen und im Herbst den ersten Entwurf für einen überarbeiteten Kodex vorlegen. Wie angekündigt, wird die Kommission in diesem Jahr auch einen Legislativvorschlag zur Verbesserung der Transparenz von politischer Werbung vorlegen. In den Leitlinien werden auch verstärkte Verpflichtungen in diesem Bereich gefordert, um den Weg für den vorgesehenen gestärkten Rechtsrahmen zu ebnen und Lösungen unter Federführung der Industrie zu entwickeln.

Hintergrund
Der Verhaltenskodex wurde im Oktober 2018 erstellt. Wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie (EDAP) angekündigt, geht der Leitfaden auf die in der Bewertung des Kodex durch die Kommission von 2020 festgestellten Mängel ein und stützt sich auf die Erkenntnisse aus dem Programm zur Überwachung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19. Der Vorschlag der Kommission für das Gesetz über digitale Dienste sieht eine Koregulierungssicherung für die Maßnahmen vor, die in den überarbeiteten und gestärkten Kodex aufgenommen werden.

Die Coronavirus-Krise hat deutlich gezeigt, welche Bedrohungen und Herausforderungen die Desinformation für unsere Gesellschaften mit sich bringt. Die "Infodemie" hat erhebliche Risiken für den Einzelnen und die öffentlichen Gesundheitssysteme, das Krisenmanagement, die Wirtschaft und die Gesellschaft mit sich gebracht. Sie hat gezeigt, dass bereits unternommenen erheblichen Anstrengungen nicht ausreichen, sondern im Hinblick auf eine wirksame Bekämpfung der Desinformation dringend intensiviert werden müssen.

Der Ansatz der EU bei der Bekämpfung von Desinformation ist fest verankert im Schutz der Meinungsfreiheit und der Aufrechterhaltung einer offenen demokratischen Debatte. Er zielt darauf ab, mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im Online-Umfeld zu schaffen und die Handlungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. ER steht im Einklang mit den anderen Zielen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie, nämlich der Förderung freier und fairer Wahlen und dem Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien. Die EU hat Industrie, Medien, Hochschulen, Behörden und die Zivilgesellschaft zur Teilnahme aufgefordert und setzt sich für eine breitere Beteiligung am Kodex ein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 06.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen