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Verhinderung des illegalen Artenhandels


Biologische Vielfalt: Strengere Maßnahmen gegen illegalen Artenhandel
Durchsetzung von Vorschriften und Strategien zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die Aufdeckungsquote illegaler Aktivitäten innerhalb der EU verbessert wird



Wie in der Biodiversitätsstrategie für 2030 angekündigt, hat die Kommission einen überarbeiteten EU-Aktionsplan angenommen, um dem illegalen Artenhandel ein Ende zu setzen. Der lukrative Schwarzmarkt für den illegalen Artenhandel trägt zur Dezimierung oder zum Aussterben ganzer Arten bei und führt zu häufiger auftretenden Zoonosen – Krankheiten, die sich zwischen Tieren und Menschen ausbreiten. Laut dem World Wildlife Crime Report 2020 des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sind vom illegalen Artenhandel alle Länder der Welt und zahlreiche Arten – von Aalen über Schuppentiere bis hin zu Rosenholz – betroffen. Der aktualisierte Plan wird als Richtschnur für neue EU-Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels bis 2027 dienen und auf dem ersten Aktionsplan aufbauen, der vor sechs Jahren angenommen wurde.

In dem überarbeiteten Plan sind vier Hauptprioritäten aufgeführt:

Verhinderung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen durch Verringerung der Verbrauchernachfrage nach illegal gehandelten Arten, Unterstützung nachhaltiger Existenzgrundlagen in den Herkunftsländern und Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen,

>> Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die politischen Strategien der EU und der Mitgliedstaaten mit internationalen Verpflichtungen und den neuesten Erkenntnissen in Einklang gebracht werden und die Wirtschaftszweige, die am Handel mit Wildtieren und -pflanzen beteiligt sind, einbezogen werden,

>> Durchsetzung von Vorschriften und Strategien zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die Aufdeckungsquote illegaler Aktivitäten innerhalb der EU verbessert wird, wobei der Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kapazitäten entlang der gesamten Durchsetzungskette liegt, die Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und die Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels im Internet verstärkt werden,

>> Stärkung der globalen Partnerschaft zwischen Herkunfts-, Verbraucher- und Transitländern zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels durch Ausbau ihrer Kapazitäten und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Durchsetzungsakteuren der EU und wichtigen Drittländern.

Im November werden die Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in Panama zusammenkommen, um strengere Handelsvorschriften für fast 600 Tier- und Pflanzenarten zu erörtern. Die EU wird den überarbeiteten Aktionsplan zusammen mit einem umfassenden Paket von Vorschlägen für die Aufnahme von Arten in die Anhänge des CITES vorlegen, die auf der 19. Konferenz der Vertragsparteien (CITES CoP19) beschlossen werden sollen.

Hintergrund
Der illegale Artenhandel beschleunigt den Verlust der biologischen Vielfalt, kann wildlebende Tier- und Pflanzenarten erheblich dezimieren und führt in einigen Fällen sogar zu ihrem Aussterben. Der illegale Artenhandel hat auch verheerende sozioökonomische Folgen, da durch die Zerstörung von Ökosystemen aufgrund von Wilderei und illegalem Artenhandel lokale Gemeinschaften häufig legaler und nachhaltiger Einkommensformen beraubt werden. Wie die COVID-19-Pandemie kürzlich gezeigt hat, kann der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zur Ausbreitung von Zoonosen führen, was verheerende Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit haben kann.

Die EU ist eine Drehscheibe für den weltweiten illegalen Artenhandel und spielt eine Schlüsselrolle bei dessen Bekämpfung. Der erfasste Wert des illegalen Artenhandels in der EU belief sich 2019 auf mindestens 4,7 Mio. EUR, wobei das tatsächliche Ausmaß viel größter sein dürfte. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten beschlagnahmen konsequent Wildtiere und -pflanzen, darunter Korallen, Reptilien, Vögel, Pflanzen oder Säugetiere sowie Arzneimittel, die diese enthalten. Seit 2017 wurden in der EU pro Jahr durchschnittlich in mehr als 6000 Fällen Wildtiere und -pflanzen, die in der CITES-Liste aufgeführt sind, beschlagnahmt.

Der überarbeitete Aktionsplan erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Er zeigt, dass die EU im Vorfeld von zwei wichtigen internationalen Treffen mit gutem Beispiel vorangeht: der Konferenz der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt (CoP15) im Dezember in Montreal, auf der die Vertragsparteien voraussichtlich eine globale Vereinbarung erzielen, um die anhaltende Zerstörung der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren, und des CITES CoP19 vom 14. bis zum 25. November in Panama.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 15.02.22


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